Kostenvoranschlag nach Unfallschaden in Hannover

Weil die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt über die Jahre sicher schwerer wiegt als 500 Euros. Ist ja nix neues
 
Ich würde es nicht selbst zahlen. Ich habe pro Versicherungsjahr einen "Schuß" frei, ändert nix an der Einstufung. Und das ist nichts ungewöhnliches.
 
Pro Jahr ist schon ungewöhnlich und kann sich eigentlich nur durch eine sehr hohe Jahresprämie darstellen (wo gibrt es das?) normalerweise hat man höchstens einen Rabattretter für einen Schaden. Da das aber nur bei der aktuellen Versicherung berücksichtigt wird, wird man bei einem etwaigen Wechsel dann doch rückgestuft.
 
Ich habe eine ziemlich niedrige Einstufung bei einer bekannten, großen Versicherung. Und es steht halt so im Vertrag drin. Erst kürzlich das Schreiben fürs neue Beitragsjahr bekommen. Was weiß ich. Bei mir ist es so und ich kenne noch mehr Leute, bei denen es so ist.
 
Ja, ist bei mir auch so. Bei 30% ist ja eigentlich Schluss. Aber nach zehn Jahren auf 30% bekommt man eine nicht genau festgelegte Anzahl von "Freischüssen"… Ob die der Unfallverursacher auch hat, wissen wir aber nicht. Gewinn/Verlust über den Beitragssatz und die Hochstufung muss er selbst ausrechnen. Und die 500 sind ja auch noch inklusive Steuer und Rechnung… Anrufen, klären… (aber das ist eben auch typisch deutsch bei einer solchen Summe noch Gutachter, Gegengutachter, Rechtsanwälte etc. pp. einzuschalten)
 
Warum sollte man das aus der eigenen Tasche zahlen, wenn man doch ne Versicherung hat? Kann ich jetzt nicht nachvollziehen...
Versicherungs 1x1:
Rückstufung = höhere Prämien = ggf./häufig in Summme teurer als selbst löhnen.
 
Und die 500 sind ja auch noch inklusive Steuer und Rechnung… Anrufen, klären… (aber das ist eben auch typisch deutsch bei einer solchen Summe noch Gutachter, Gegengutachter, Rechtsanwälte etc. pp. einzuschalten)

...mit dem "typisch Deutsch" hast Du - leider viel - Recht. :top: Erst einmal das Gespräch suchen hat bei mir - nicht nur privat - streßfreiere und gute Ergebnisse erbracht :smile:
 
Pro Jahr ist schon ungewöhnlich und kann sich eigentlich nur durch eine sehr hohe Jahresprämie darstellen (wo gibrt es das?) normalerweise hat man höchstens einen Rabattretter für einen Schaden. Da das aber nur bei der aktuellen Versicherung berücksichtigt wird, wird man bei einem etwaigen Wechsel dann doch rückgestuft.
Richtig !
Ich habe eine ziemlich niedrige Einstufung bei einer bekannten, großen Versicherung. Und es steht halt so im Vertrag drin. Erst kürzlich das Schreiben fürs neue Beitragsjahr bekommen. Was weiß ich. Bei mir ist es so und ich kenne noch mehr Leute, bei denen es so ist.
Das muss aber ein schon recht alter Vertrag sein. Ab ca. 2011 / 2012 gab es das eigentlich nicht mehr. Dann wurden flächendeckend die Rabattretter eingeführt, die man für etwas Mehrprämie mit abschließen konnte. Damit hat sich die Versicherung den Kunden allerdings auch "gekauft", denn nach einem Schaden zu wechseln bedeutet, dass nur soviele schdensfreie Jahre auf den neuen Versicherer übertragen werden, wie man sich ohne Rabattretter erfahren hätte. (:hmmmm:ich glaube ich wiederhole da gerade was )
Und auch wenn Du so einen alten Vertag hast: Die Versicherung hat das Recht Dich nach entsprechender Schadenhäufigkeit ( das gilt auch bei Altverträgen ) aus der Kaskoversicherung zu werfen. Also, Obacht !
 
Im Schadensfall kann die Versicherung auch hier kündigen. Bei niedrigen Prozenten ist auch die VK oft günstiger als die TK, nicht mal die hast Du?
 
Der Gegner hat den Schaden bereits gemeldet. Soweit ich weiß, ist es auch ein neueres Fahrzeug und derjenige lässt seinen Plastikbomber auch reparieren. Der sieht nämlich nicht so schön aus wie meiner... Werde mal gucken, wann Post von der Versicherung kommt und dann mit denen reden
 
Richtig, erst einmal entspannt bleiben................
 
Im Schadensfall kann die Versicherung auch hier kündigen. Bei niedrigen Prozenten ist auch die VK oft günstiger als die TK, nicht mal die hast Du?

Wie gesagt. Nur Haftpflicht. Lohnt doch nicht bei den alten Eimern mit Kasko.
 
Joa. Kann. Aber nach gut 18 Jahren mit genau einer Frontscheibe aus eigener Tasche sieht meine persönliche Bilanz immer noch sehr gut aus. Kann ja jeder halten wie er will.
 
Beim Kostenvoranschlag darauf achten, dass man den für umsonst bekommt (mittlerweile kosten die oftmals richtig Geld). Da die Kosten für den Kostenvoranschlag in der Regel angerechnet werden, wenn man dann in der Werkstatt repariert, werden diese von der gegenerischen Versicherung oftmals nicht ersetzt.

Direkt mit dem Unfallgegener regulieren würde ich mir in der Regel nicht antun. Gibt meist nur sinnlose Diskussionen. Er kann auch am Ende der Regulierung seiner Versicherung den Schaden wieder ausgleichen, wenn es besser ist als die Höherstufung.

Ein Gutachten wird bezahlt, wenn es notwendig ist. Eine starre Grenze für den Mindestschaden gibt es dabei nicht, wobei die genannten € 1.000,00 schon einen gewissen Richtwert darstellen. Wenn aber bei einem ziemlich alten Auto (davon reden wir hier meist) evtl. ein Totalschaden droht, kann es auch angebracht sein, auch bei einem kleinen Schaden einen Gutachter zu beauftragen.
Ein Gutachter würde in dem Fall wahrscheinlich für den vorhandenen Rost (wenn er gleich mit wegrepariert wird) einfach einen kleinen Vorteil für die Wertverbesserung im Gutachten abziehen.
 
Beim Kostenvoranschlag darauf achten, dass man den für umsonst bekommt (mittlerweile kosten die oftmals richtig Geld)
:frown: Warum wohl?! Hast du eine Ahnung, wie viele Leute durch die Weltgeschichte ziehen, sich von ...zig Anbietern Kostenvoranschläge erstellen lassen, und am Ende, wenn überhaupt, nur einen, den billigsten beauftragen? Wie viele das so tun ohne ernsthafte Absicht der Auftragserteilung, nur um "etwas in der Hand zu haben" für eine fiktive Abrechnung mit einer Versicherung o.ä.?! Dass so ein Kostenvoranschlag richtig Arbeit macht - Arbeit machen muss, weil er, wenn er einmal ausgehändigt ist, verbindlich und Grundlage für die Abrechnung nach einer evtl. Auftragserteilung ist?! Ich finde es mittlerweile in Ordnung, wenn ich dafür zahle - und selbstverständlich, dass er im Falle der Auftragserteilung verrechnet wird. Mein Problem, wenn ich mir so viele verschiedene Angebote einhole, dass die Kosten für die KVA am Ende die mögliche Ersparnis auffressen, und auch meine Sache, so eine Arbeit zu bezahlen, wenn ich eine Auftragserteilung gar nicht ernshaft vorhabe.
 
:frown: Warum wohl?! Hast du eine Ahnung, wie viele Leute durch die Weltgeschichte ziehen, sich von ...zig Anbietern Kostenvoranschläge erstellen lassen, und am Ende, wenn überhaupt, nur einen, den billigsten beauftragen? Wie viele das so tun ohne ernsthafte Absicht der Auftragserteilung, nur um "etwas in der Hand zu haben" für eine fiktive Abrechnung mit einer Versicherung o.ä.?! Dass so ein Kostenvoranschlag richtig Arbeit macht - Arbeit machen muss, weil er, wenn er einmal ausgehändigt ist, verbindlich und Grundlage für die Abrechnung nach einer evtl. Auftragserteilung ist?! Ich finde es mittlerweile in Ordnung, wenn ich dafür zahle - und selbstverständlich, dass er im Falle der Auftragserteilung verrechnet wird. Mein Problem, wenn ich mir so viele verschiedene Angebote einhole, dass die Kosten für die KVA am Ende die mögliche Ersparnis auffressen, und auch meine Sache, so eine Arbeit zu bezahlen, wenn ich eine Auftragserteilung gar nicht ernshaft vorhabe.
:top: Hierfür einfach nur großen Beifall :congrats::congrats::congrats:
 
...Gutachter würde in dem Fall wahrscheinlich für den vorhandenen Rost (wenn er gleich mit wegrepariert wird) einfach einen kleinen Vorteil für die Wertverbesserung im Gutachten abziehen.

Bitte ein Wertgutachten und ein Gutachten nach Unfall zwecks Reparatur nicht in einen Topf schmeißen.
 
Ich bin fasziniert. Jemand hatte einen unverschuldeten Unfall und die einzigen Sorgen aller Beteiligten sind:

- dass der Verursacher nicht höhergestuft wird.
- dass der Schaden möglichst gering bleibt und ja keine Gutachter-, Anwalts- oder Mietwagekosten anfallen
- dass die Werkstatt einen gerechten Lohn für ihre Arbeit bekommt.


Hier überschlagen sich ja alle im Gutmenschentum. Das ist sehr löblich, hat aber mit der täglichen Realität leider gar nichts zu tun.

Ein Schadengutachten beinhaltet immer auch eine Fahrzeugbewertung, sobald ein Totalschaden in Betracht kommen kann. Im Normalfall stellt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert dann fest, wenn die Reparaturkosten ca. 70% der Wiederbeschaffungskosten übersteigen.
 
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