Das ist eine bodenlose Frecheit. Sie könnten immer noch den Brief einbehalten bis zur Vorfürhung, so wäre ein legales Fahren erstmal (zur Zulassungsstelle) möglich. Den Gipfel habe ich einst in Marburg erlebt, wo mir bei Ummeldung eines 16s der Rest-Tüv komplett aberkannt wurde, Stichwort: Weniger als 1 Jahre Rest-Tüv+ aus einem anderen Landkreis bei Fzg. älter als 10 Jahren führt zum Aberkennen des noch bestehenden TÜV.
LCV hat es auf den Punkt gebracht: Die Konditionierer entmündigen und enteignen den Bürger. Bei der GEZ-Zwangssteuer haben wir es gesehen! Dumm nur, dass die Deutschen das mitmachen. In diesem Fall hat das nichts mit den vorgeschobenen möglichen Missbrauchsgründen von KZK zu tun, sondern damit, gebrauchte Autos vom Markt verschwinden zu lassen!Würde es wirklich um Verkehrssicherheit gehen, müsste die Regel als erstes auf die roten Händler Schilder angewandt werden, denn jeder abgerockte Ali Autoschieber fährt weder verkehrssichere noch getüvte Opel Corsas mit dem roten Händlerkennzeichen durch die Gegend - juckt auch keine Sau.
Wenn man wöllte, könnte man längst dem skandinavischen Modell folgen, nach welchem die Kennzeichen einfach ein Autoleben lang am Fzg. bleiben und online umgemeldet werden. In Schweden ist das schon seit über 15 Jahren so usus. Man spart sich auch gleich die KZK, entlastet die Umwelt, spart Behördenplätze (wer bitteschön braucht schon eine Zulassungsstelle mit 10 Schaltern??)!!!!