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Kein entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden, an dem man nen Autotransporter/Hänger leihweise an den Haken nehmen kann?
Oder is das Objekt der Begierde so ein Trumm?
Falls es zu solcher Situation kommt, werde ich das Auto rückwärts aufladen.Verständlich - trotzdem ein lustiges Bild; stelle mir gerade vor, wie der Käufer auf dem Hänger Gas gibt und Du...
Tritt soweit ich es gelesen habe erst ab 1.April in Kraft.
Das ist kein Kennzeichenmissbrauch . Sowas nennt man Wechselkennzeichen.Dann beginnt morgen die Ära des Kennzeichenmißbrauchs... Eine echte Verbesserung. Hut ab vor so viel Weitsicht!
Laut zuverlässiger Aussage unserer Zulassungsbehörde kriegst du heute noch ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage ohne TÜV.
Das wird lustig, Originalpapiere ZB I/II erwünscht.
Bin gespannt, was die sagen, wenn ich für mein Auto mit österreichischen alten Kfz-Papieren und erfolgreicher deutscher TÜV-Prüfung ein Kurzzeitkennzeichen will.
Quelle: ADAC-Rechtsberatung: #Aktenzeichen: JZE-15-6939# vom 31. März 2015 schrieb:Hier der Text:
"Da weder eine Typ- oder Einzelgenehmigung noch eine Hauptuntersuchung für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens vorgeschrieben sind, kommen auch absolut verkehrsunsichere, aber dennoch versicherte Fahrzeuge in Verkehr. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs obliegt allein der Verantwortung des Fahrers.
Wenn die HU positiv abgeschlossen ist, dürfen die Fahrten im Rahmen der Zweckbindung erfolgen. Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Zwecke als Probe- oder Überführungsfahrten verwendet bzw. gegen eingetragene Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro.
Ist der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung bereits verstrichen oder liegt dieser vor Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.
Wurden bei einer bereits durchgeführten Hauptuntersuchung lediglich geringe oder erhebliche Mängel festgestellt, dürfen für die Reparatur dieser Mängel auch Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden; dies gilt aber dann nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Zwecke als Probe- oder Überführungsfahrten verwendet bzw. gegen eingetragene Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro."
Für Fahrzeuge aus der EU reicht Datenblatt und HU, sowas hatte ich natürlich.Dann wirst Du ja Unterlagen von der VOLLABNAHME haben. Gruß->
Na, der Text ist aber missverständlich. Demnach kann man es so auslegen:
1. Kennzeichen in Freiburg ausgestellt.
2. Auto in Hamburg abgeholt
3. Fahrt ohne TÜV bis zur Prüfstelle in Freiburg oder in die Werkstatt, wo der TÜV hinkommt.
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