Deutsches Kurzzeitkennzeichen - Anerkennung / Duldung im Ausland
Es gibt das Kurzzeitkennzeichen doch auch mit einer grünen Versicherungskarte, da sind dann Länder wie S, NL, DK usw. aufgeführt. Versicherungsschutz sollte also bestehen.
A B E R, ich habe aus Interesse mal bei den Botschaften angefragt, was die dazu sagen und hier bekomme ich durchweg die Rückmeldung, dass die keineswegs das 5-Tagekennzeichen akzeptieren.
Ich spreche jetzt nicht von einer sog. Fernzulassung, zum Verdeutlichen hier mal ein paar Fallbeispiele :
Oder man möchte mit deutschem Kurzzeitkennzeichen zu einer Werkstatt in NL fahren und dort Arbeiten ausführen lassen, den Wagen dann wieder zurück nach Deutschland fahren - nicht rechtens ? Oder man möchte sein Fahrzeug, mit frischem deutschen Tüv natürlich, mit einem Kurzeitkennzeichen in NL einem Interessenten vorführen - nicht möglich ?
Es gibt im Netz u.a. Meldungen von Beschlagnahmungen in Belgien. Dann frage ich mich nur, warum überhaupt eine grüne Karte vermarktet wird.
Nehmen wir mal an, man kauft ein Auto in Flensburg und möchte kurz über Dänemark, mit der Fähre nach Sylt und dann innerhalb der 5 Tage nach Hause fahren. Ist so etwas tatsächlich nicht möglich ?
Ich kann mich erinnern, dass anlässlich eines Saab Festivals in THN doch jemand aus unseren Reihen mit seinem Saab und Kurzzeitkennzeichen nach THN gefahren ist. Und der ist m.E. auch wieder zurück nach Deutschland gekommen...
Hat jemand von euch Erfahrung in dieser Sache ?