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Im Zweifel auf dem Hof die Schilder abschrauben ...Jetzt sag mir aber bitte Niemand, dass der TÜV keine Autos mit ausländischer Zulassung prüft. Das wäre doof
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Im Zweifel auf dem Hof die Schilder abschrauben ...Jetzt sag mir aber bitte Niemand, dass der TÜV keine Autos mit ausländischer Zulassung prüft. Das wäre doof
Da dachte ich auch schon dran...allerdings fragt sich der Prüfer dann, weshalb ich eine Vollabnahme benötige, bzw. mit COC Papieren dort aufschlage. Wenn er dann noch die Papiere sehen will...Ich kläre das mal mit dem Vertragshändler.Im Zweifel auf dem Hof die Schilder abschrauben ...
Da dachte ich auch schon dran...allerdings fragt sich der Prüfer dann, weshalb ich eine Vollabnahme benötige, bzw. mit COC Papieren dort aufschlage. Wenn er dann noch die Papiere sehen will...Ich kläre das mal mit dem Vertragshändler.
Weil ich den Wagen beim Händler abgeben möchte und der sich darum kümmern soll. Ich habe momentan nicht die Zeit selbst zum TÜV zu fahren. Ich muss auch unser zweites Auto prüfen lassen und noch ein neues kaufenWarum nicht mit dem Prüfer, bei dem Du vorstellig werden willst ?
Ich habe gerade ein Dokument aus dem Krs. GT gefunden. Mich wundern die aufgeführten Länder, und warum jetzt doch keine grüne Versicherungskarte notwendig sein soll...
Das ist zumindest in Teilen veraltet, es berücksichtigt nicht die neuen Regelungen ab 01. April 2015.
Wie bereits oben gepostet, steht alles in diesem Link.
Was ist das dann strafrechtlich?
Was mir zu dem Thema gerade durch den Kopf geht:
Wessen mache ich mich schuldig, wenn ich mit einem Auto ohne TÜV aber mit KurzZeitKennzeichen Fahrten außerhalb der Vorgaben erledige? Wenn ich also zum Beispiel das Auto in den nächsten oder übernächsten Zulassungsbezirk fahre.
Zugelassen ist das Auto.
Versichert ist das Auto.
Verkehrssicherheit nehme ich mal als gegeben an.
Was ist das dann strafrechtlich?
Es geht übrigens nicht um einen konkreten Fall, interessiert mich allgemein.
Grüße
Ralf
Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
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Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Zumindest wird die Versicherung im Schadensfall Rückforderungen erheben.
Aber wie kommt man überhaupt an das Kennzeichen? Ich muss bei der Zulassungsstelle doch inzwischen alle
Dokumente incl. TÜV-Bescheinigung vorlegen. (...)
Das betrifft aber Fahrten mit ungestempelten/entstempelten Kennzeichen und nicht wie von @ra-sc91 in #150 gefragte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen. Und mit denen darf man doch Bundesweit fahren. Wenn man es denn erst mal bekommen hat. Da gilt dann also eher http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/kurzzeitkennzeichen-1. Interessant der zweite Punkt, der letzte läßt sich ja ggf. passend gekauft machen, Stellplatz anmieten, .... Man sollte also den ersten Absatz unter der Liste des benötigten bis zum Ende lesen:Diese Verfahrensweise gilt für ganz Deutschland - entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt) - nicht nur für Kölle....
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1
.....entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt)
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