Kurzzeitkennzeichen bald nur noch mit TÜV

Im Zweifel auf dem Hof die Schilder abschrauben ...
Da dachte ich auch schon dran...allerdings fragt sich der Prüfer dann, weshalb ich eine Vollabnahme benötige, bzw. mit COC Papieren dort aufschlage. Wenn er dann noch die Papiere sehen will...Ich kläre das mal mit dem Vertragshändler.
 
Da dachte ich auch schon dran...allerdings fragt sich der Prüfer dann, weshalb ich eine Vollabnahme benötige, bzw. mit COC Papieren dort aufschlage. Wenn er dann noch die Papiere sehen will...Ich kläre das mal mit dem Vertragshändler.

Warum nicht mit dem Prüfer, bei dem Du vorstellig werden willst ?
 
Warum nicht mit dem Prüfer, bei dem Du vorstellig werden willst ?
Weil ich den Wagen beim Händler abgeben möchte und der sich darum kümmern soll. Ich habe momentan nicht die Zeit selbst zum TÜV zu fahren. Ich muss auch unser zweites Auto prüfen lassen und noch ein neues kaufen:biggrin:
 
Ich habe gerade ein Dokument aus dem Krs. GT gefunden. Mich wundern die aufgeführten Länder, und warum jetzt doch keine grüne Versicherungskarte notwendig sein soll...

Aber am besten ist natürlich der Satz :

"Fahrten in oder durch das europäische Ausland erfolgen auf eigene Gefahr!

Es ist trotz der Regelungen und Absprachen nicht ausgeschlossen, dass Fahrten von ausländischer Polizei unterbunden werden.
"

Ganz toll..... :frown:
 

Anhänge

Das ist zumindest in Teilen veraltet, es berücksichtigt nicht die neuen Regelungen ab 01. April 2015.

Wie bereits oben gepostet, steht alles in diesem Link.

Ist ja ganz toll, dass der Iran das deutsche Kurzzeitkennzeichen duldet, man würde eh nicht bis dorthin gelangen. Seit wann hat der Iran eine Aussengrenze zur EU ?

Ich habe mal konkret in Dänemark angefragt, weil die immer als Paradebeispiel der Duldung angeführt werden und die Rückmeldung (von der Polizeibehörde) erhalten, dass die keineswegs das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptieren, obwohl deren Botschaft etwas anderes behauptet.

M.E. sind die Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte reine Abzocke, weil sie letztendlich eh nicht im Ausland akzeptiert werden. Klar, nicht jeder fliegt auf, aber legal scheint das nirgendwo im Ausland zu funktionieren.
 
Diese Verschärfung der Bedingungen provoziert doch nur, dass einige auf dumme Gedanken kommen. Ich hatte mal vor Jahren ein Auto verschenkt. Der Abholer hatte zu Hause das gleiche Modell und brachte einfach dessen Nummernschilder mit. Man wird ja so gut wie nie kontrolliert und selbst wenn, dann habe ich noch nie erlebt, dass die VIN verglichen wurde. Trotzdem halte ich das für gefährlich, denn sollte ein Unfall passieren, fliegt der Schwindel auf und man bekommt einen auf den Deckel wegen Fahrens ohne Zulassung, aber schlimmer noch, die Versicherung zahlt nicht.
Wenn der Verkäufer z.B. in der Schweiz wohnt, der Käufer aber in Süddeutschland, vereinbart man, dass jener einfach mit dem CH-Kennzeichen her kommt und man ihn dann heimfährt. Dort wird die Abmeldung gemacht und man nimmt die Papiere mit. Die EUSt kann man auch auf dem Zollamt daheim entrichten. Falls die sich wundern, sagt man, der "Freund" hatte hier einen Schaden und deshalb das Auto vor Ort verkauft.
 
Was mir zu dem Thema gerade durch den Kopf geht:

Wessen mache ich mich schuldig, wenn ich mit einem Auto ohne TÜV aber mit KurzZeitKennzeichen Fahrten außerhalb der Vorgaben erledige? Wenn ich also zum Beispiel das Auto in den nächsten oder übernächsten Zulassungsbezirk fahre.

Zugelassen ist das Auto.
Versichert ist das Auto.
Verkehrssicherheit nehme ich mal als gegeben an.

Was ist das dann strafrechtlich?
Es geht übrigens nicht um einen konkreten Fall, interessiert mich allgemein.

Grüße
Ralf
 
Was ist das dann strafrechtlich?

Strafrechtlich schon mal gar nichts !

Wenn dann lediglich ein Bußgeld. ( Okay - wenn du das dann nicht bezahlst - dann geht es eine Stufe höher.....bis zur Erzwingungshaft - ergibt sich aus dem OWiG )


Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 Euro - -
• 4 bis 8 Monate - 60 Euro 1 Punkt
• mehr als 8 Monate - 75 Euro 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 40 Euro - -

Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen 50 Euro
 
Das wird sicherlich keine Straftat sein, sondern sich im Bereich einer OWI bewegen.
 
Danke.

Daß es ein Unterschied ist zwischen strafrechtlich und ordnungwidrig hatte ich mir schon gedacht. Ist wie in meiner Garage, da ist`s auch nur ordnungswidrig.

Ansonsten, ich hab nicht vor, das so zu machen.
 
Ich vermute mal, dass du im Falle eines von dir verursachten Unfalls keinen Versicherungsschutz hast, da dieser sich auf einen bestimmten Bereich bezog.
 
Was mir zu dem Thema gerade durch den Kopf geht:

Wessen mache ich mich schuldig, wenn ich mit einem Auto ohne TÜV aber mit KurzZeitKennzeichen Fahrten außerhalb der Vorgaben erledige? Wenn ich also zum Beispiel das Auto in den nächsten oder übernächsten Zulassungsbezirk fahre.

Zugelassen ist das Auto.
Versichert ist das Auto.
Verkehrssicherheit nehme ich mal als gegeben an.

Was ist das dann strafrechtlich?
Es geht übrigens nicht um einen konkreten Fall, interessiert mich allgemein.

Grüße
Ralf

Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Zumindest wird die Versicherung im Schadensfall Rückforderungen erheben.

Aber wie kommt man überhaupt an das Kennzeichen? Ich muss bei der Zulassungsstelle doch inzwischen alle
Dokumente incl. TÜV-Bescheinigung vorlegen. Theoretisch könnte man ja die Kennzeichen an ein anderes Auto
dranschrauben, was aber bei einer Kontrolle sofort auffliegt, weil ja die Daten in die Papiere eingetragen wurden.
Da ist die unerlaubte Methode ( # 149 ) einfacher und billiger. Ich kann aber nur davon abraten. Wenn es um eine
relativ kurze Distanz geht, könnte man ja im Zuge einer anstehenden Reparatur das Auto von der Werkstatt am
neuen Standort mit der 06-er Nummer holen lassen und in der Werkstatt dann auch gleich den TÜV machen
lassen. Ansonsten Zugfahrzeug und Trailer besorgen.
 
Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Zumindest wird die Versicherung im Schadensfall Rückforderungen erheben.

Aber wie kommt man überhaupt an das Kennzeichen? Ich muss bei der Zulassungsstelle doch inzwischen alle
Dokumente incl. TÜV-Bescheinigung vorlegen. (...)

Das ist immer noch nicht richtig.
Richtig ist: Kurzzeitkennzeichen werden auch weiterhin ohne gültige HU ausgestellt, dann mit dem Passus im dazugegebenen Fahrzeugschein, dass das nur für Fahrten im Rahmen der Erlangung einer Hauptuntersuchung im Zulassungsbezirk (und evtl. auch angrenzend - das ist Sache der Zulassungsbehörde) gilt.

Der Versicherungsschutz besteht nach meinem Informationsstand erst einmal generell - die Versicherung könnte bei Verstoß gegen die Regelung im Fahrzeugschein Regressanspruch geltend machen, wenn es zur Schadensregulierung kommt.
"Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" ist aber nicht der Fall.
 
Diese Verfahrensweise gilt für ganz Deutschland - entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt) - nicht nur für Kölle....
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1
Das betrifft aber Fahrten mit ungestempelten/entstempelten Kennzeichen und nicht wie von @ra-sc91 in #150 gefragte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen. Und mit denen darf man doch Bundesweit fahren. Wenn man es denn erst mal bekommen hat. Da gilt dann also eher http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/kurzzeitkennzeichen-1. Interessant der zweite Punkt, der letzte läßt sich ja ggf. passend gekauft machen, Stellplatz anmieten, .... Man sollte also den ersten Absatz unter der Liste des benötigten bis zum Ende lesen:
Ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich nur dann in Köln beantragt werden, wenn Sie in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder wenn Sie als Gewerbetreibende Ihren Sitz in Köln haben. Sind Sie als Antragstellerin oder Antragsteller mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt/Gemeinde gemeldet oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht in Köln, kann Ihnen das Kurzzeitkennzeichen nur dann zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug seinen Standort in Köln hat.

Naja, die Bedingngen danach für ohne HU nur für Erlangung der HU sind auch wieder so ein Gummiparagraph.
 
.....entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt)

Ja Flemming ich meinte keine Kurzzeitkennzeichen-Prozedur.

Wollte "nur" darauf hinweisen, was kaum jemand weiß, das man nicht unbedingt mit Bus, Bahn, Fahrrad..... zur Zulassungsstelle, mit den Blechschildern unterm Arm - Abmelden/Anmelden - sich begeben muss.
Es geht halt auch mit den Kennzeichen am Fahrzeug, welches als letztes gültiges im Brief und Schein eingetragen ist.

Gerade in großen Zulassungsbereichen ist diese Möglichkeit doch schon ganz gut und "bequemer"
 
https://www.adac.de/infotestrat/fah.../Aenderungen_Kurzzeitkennzeichen/default.aspx

Kurzzeitkennzeichen werden am Wohnsitz ausgestellt oder am Standort des Fahrzeuges.
Kurzzeitkennzeichen sind bei Fahrzeugen ohne TÜV beschränkt auf Fahrten zum TÜV und zur Reparatur, beides allerdings regional begrenzt. Und womöglich wird ein Termin beim TÜV benötigt.

Soweit ist es klar. Klar ist auch, daß der TÜV verkehrsunsichere Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht, egal wie zugelassen.

Was nicht klar ist, erlischt die Versicherung wenn ich aus dem erlaubten Bereich rausfahre. Kann ja schnell passieren, wer weiß schon wo Kreisgrenzen genau verlaufen.

Auch nicht klar ist was passiert, wenn ich mit dem Kurzzeitkennzeichen direkt zum TÜV fahre und diesen bestehe oder nur geringe Mängel festgestellt werden. Verfällt die im Schein eingetragene Beschränkung dann?


Die neue Regelung gibt es jetzt seit 1,5 Jahren und mich würde einfach interessieren, wie die Praxis ausschaut.


https://www.bussgeldkatalog.org/aut...en/#kurzzeitkennzeichen_wann_sind_sie_gueltig
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben