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kannst Du erst machen, wenn der Sachverhalt "Betrug" vorliegt.....
also das Fahrzeug mit dem im KV garantierten KM Stand verkauft wurde,
an deinem Tacho kannst Du soviel rumschrauben wie Du willst, solange
keinem andern daraus ein Schaden entsteht.
Nein! Hier wird ein Auto mit einer offensichtlich falschen Laufleistung angeboten. Das kann den Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllen, insbesondere auch weil dem VK der höhere Kilometerstand offensichtlich bekannt war.
Die Frage ist eher in wie weit Du Dich mitschuldig machst, wenn Du diese mögliche Straftat nicht zur Anzeige bringst und damit erst den tatsächlichen Betrug ermöglichst! Stichwort Beihilfe!
Eine Strafanzeige ist meiner Meinung nach geboten und wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft schon von Amts wegen verfolgt werden müssen.
Und ein bisschen Zivilcourage hat noch keinem geschadet.
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