sorry, aber so einfach ist das nicht. das fernabsatzgesetz bzw. die nachfolgende regelung im bgb wurde exakt für diese problemfälle gemacht: kunde bestellt ware, die er bestenfalls von fotos kennt. er kann sie nicht anfassen, nicht die qualität prüfen, so wie das mutti seit jahrtausenden auf dem markt macht. hier sagt der gesetzgeber, dass er dem kunden ein sehr starkes rücktrittsrecht einräumt und dieser die ware ohne angabe von gründen binnen 2 wochen zurückgeben kann.
wenn der kunde feststellt, dass ihm die ware nicht passt (und das ist hier der fall), so kann er die ware zurückschicken, der händler muss unter den bereits genannten voraussetzungen die kosten übernehmen.
ich kann die verärgerung beim händler verstehen, ich würde mich vermutlich genauso ärgern. trotzdem ist der fall nun mal so gelagert und das ganze thema dann mit dem spruch "dann kann ich meinen service ja auch gleich einstellen" abzuwiegeln, halte ich für eine frechheit (und erinnert mich frappierend an einen fall, bei dem ein koch einen kunden aus seinem restaurant werfen wollte, weil dieser die frechheit besessen hat, zweimal ein sandwich zurückgehen zu lassen, weil es zweimal entgegen der bestellung mit schinken serviert wurde). ja, das kann man und vielleicht sollte man das auch. der kunde ist nicht dazu da, das unternehmerische risiko des anbieters zu tragen. wenn einem anbieter ein kunde nicht passt, steht es ihm frei, keine geschäfte mehr mit ihm zu machen.
von dpd-abholservice hat auch niemand was gesagt, es gibt auch andere wege, ware unfrei zurückzuschicken. im übrigen sind auch aufwändige logistik-zusatzleistungen wie z.b. postident durch die regelungen zum fernabsatz abgedeckt.
übrigens sieht das BGB auch ausnahmen vor, z.b. bei maßanfertigungen oder verderblicher ware. so ganz schutzlos ist also auch der händler im internet den bösen kunden nicht ausgeliefert ;)
mal ganz davon abgesehen halte ich die art und weise, wie dieser thread eröffnet wurde (insbesondere das topic) auch für grenzwertig.