Rechtsstreit mit Teilekäufer, Post nicht zustellbar...

Sag ich doch. (#22) Immer gut zu wissen mit wem mán es zu tun hat.
 
Sag ich doch. (#22) Immer gut zu wissen mit wem mán es zu tun hat.
So is das, wobei das fairerweise schon auch für den Käufer gilt! Hatte auch schon dies und das mal als "defekt" ersteigert, weil ich anhand der Beschreibung dachte, es wird vermutlich doch funktionieren oder ist nur eine Kleinigkeit, allerdings habe ich darauf dann auch nur "Defektpreis" geboten und es als "verzockt" abgehakt wenn es dann doch nicht ging, ich wäre da nie auf den Gedanken gekommen Käuferschutz zu beantragen. So sportlich sollte man es dann als Verkäufer aber eben auch sehen, wenn man schon auf der Masche reitet es so geschickt zu beschreiben, dass der Käufer glauben soll es ginge doch, obwohl "defekt" da steht (eben das übliche: "konnte es leider nicht testen, deswegen biete ich es als defekt an") und der Käufer ist via Käuferschutz trickreicher. Jemanden bügeln zu wollen und dann zu Anwälten, Gerichten und Kripo rennen, wenn der am Ende doch der gewieftere war, da ist man ein sehr schlechter Verlierer!
 
Ebenso kann ich auch das Versandrisiko nicht wirksam auf den Käufer abwälzen.
Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.
 
Bei ebay wird viel Müll angeboten.

Berühmter Satz: Hat vor Ausbau noch funktioniert, kann es aber nicht mehr prüfen, verkaufe es daher als Defekt.....

So habe ich mal einen CD Wechsler gekauft (der genau so beschrieben war) und als der ankam fehlte Innen einiges an Innenleben. Das Geld habe ich zurück bekommen, da die BEschreibung völlig irreführend war (funktionierte noch, bevor ich das Teil in den Keller gestellt habe)....und Innnen nachweislich Teile fehlten.

Viele machen eine solche Beschreibung bewußt, um in den Leuten die Hoffnung zu schüren, dass sie das Teil mit geringem Aufwand wieder zum Laufen bringen....

Von sowas am Besten die Finger lassen, oder nur 1 € bieten :tongue:
 
Paul A. Weber: "Das Gerücht"
106008-rechtsstreit-mit-teilekaeufer-post-nicht-zustellbar-paul_a_weber_das_ger-cht.jpg


...interessant, wie sich so ein Thread verselbständigen kann.
VG, Frank
 

Anhänge

  • Paul_A_Weber_Das_Gerücht.jpg
    Paul_A_Weber_Das_Gerücht.jpg
    132,5 KB · Aufrufe: 125
Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.

... und bei gewerblichen Verkäufen grundsätzlich auf der Verkäuferseite, wenn der Käufer privat kauft.

- - - Aktualisiert - - -

Paul A. Weber: "Das Gerücht"
106008-rechtsstreit-mit-teilekaeufer-post-nicht-zustellbar-paul_a_weber_das_ger-cht.jpg


...interessant, wie sich so ein Thread verselbständigen kann.
VG, Frank

Die Geister die ich rief ....
 
Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.

Nope! Nur im B2B!
Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.
 
...jep, I know :biggrin:

so... alles klar. Ebay und das Amtsgericht haben beide die neue Adresse rausbekommen, der Rest geht automatisch. Entscheident war der Tip sich direkt an das Einwohnermeldeamt zu wenden. Dort ist man gerne bereit zu helfen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Datenschutz wird davon nicht berührt. Na, dann schauen wir mal.
VG, Frank
 
Na, dann schauen wir mal.
Na wunderbar! Nun hast Du also die Kripo eingeschaltet und wirst den Typ verklagen, weil er Dir ein schon vorher defektes Teil kaputt zurück geschickt hat. Da Dein Rechtsanwalt das nicht tun wollte hast Du gleich auch noch die Rechtsanwaltskammer gegen Deinen Anwalt eingeschaltet, läuft doch bestens, hältst Du uns auf dem Laufenden wie das weitergeht und wenn Du sonst noch in der Sache verklagst und anzeigst?
 
Ich finde, Ihr seid etwas schnell bei der Hand mit Verurteilungen... :redface: so klar ist die Sache nicht beschrieben worden, dass man sich ein solches Urteil erlauben kann, finde ich... mich würden schon noch ein paar Details interessieren...
 
Ich finde, Ihr seid etwas schnell bei der Hand mit Verurteilungen... :redface: so klar ist die Sache nicht beschrieben worden, dass man sich ein solches Urteil erlauben kann, finde ich... mich würden schon noch ein paar Details interessieren...
"Verurteilt" habe ich gar nichts und ansonsten einfach nur das genommen, was er selbst hier schrieb: Er hat das Teil als "defekt" bei Ebay eingestellt, der Käufer hat Käuferschutz beantragt und Paypal war wohl ganz offensichtlich der Meinung, dass er damit nur tricksen wollte und Eindruck erweckte, dass es doch funktioniert, denn so ganz ohne Veranlassung entscheiden die ja auch nicht auf Käuferschutz, bzw. wäre ansonsten ganz klar Paypal der Gegner, den er verklagen müsste. Dann hat er das Teil zurückbekommen und nun ist es wohl noch defekter. Statt einem selbstironischen "dumm gelaufen" (man muss eben auch verlieren können wenn man andere über den Löffel balbieren will) schießt er jetzt aber aus allen Rohren, inkl. Kriminalpolizei und sogar gegen seinen Anwalt bei der Anwaltskammer, weil der ihm in diesem Fall nicht helfen wollte. Für mich ist das klar genug, damit ich mir ein Bild machen kann, mehr sag ich dazu ja gar nicht, bin aber trotzdem gespannt wie eine Flitzebogen was dabei raus kommt? Oder ganz objektiv betrachtet: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? Das Theater mir zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen!
 
ine Unterstellung ist das aber schon !?
Nicht wirklich, weil eben wie geschrieben: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? <br>Das Theater mit zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen!
 
vielleicht ist das Teil ja nun anders/mehr defekt als vorher... :rolleyes:
 
Nicht wirklich, weil eben wie geschrieben: Er hat ein Teil als "defekt" eingestellt, das Teil hat er zurückbekommen und es ist kaputt, er kann es also ganz problemlos wieder als "defekt" einstellen (auch ohne Paypal diesmal), wo liegt das Problem, wenn er wirklich nicht tricksen wollte und in der Beschreibung keinen funktionsfähigen Eindruck erweckt hat, der nun Aktenkundig widerlegt ist? <br>Das Theater mit zwei Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammer, Amtsgericht, Ebay, Kripo und Einwohnermeldeamt ist doch 100-fach aufwendiger, als den Artikel mit wenigen Mausklicks erneut in die Bucht zu klopfen!

...ich habe grundsätzlich als defekt an bastler ohne rücknahme verkauft und er hat das teil kaputtgespielt und zurückgeschickt und von paypal geld zurück erhalten. damit bin ich logischerweise nicht einverstanden. that's it.
vg, frank

vielleicht ist das Teil ja nun anders/mehr defekt als vorher... :rolleyes:

Wie mit Beule oder Totalschaden...........
 
@saabwilliger: schade, das du Deinen Namen nicht dazu schreibst, denn so ist eine direkte Anrede nicht möglich. Dein Post Nr. 50 ist schon ganz schon unter der Gürtellinie und nicht nett und dein persönlicher Ebayfrust, woher auch immer, gehört nicht in diesen Fred. Ich nehme Dir das aber nicht krumm und hake es salopp unter "freier Meinung" ab. Ihr müßt verstehen, das ich einfach nicht jedes Detail hier öffentlich posten kann und bitte euch nicht zu sehr ins spekulative abzudriften. Erzählte ich alles, dann würde man mir evtl. üble Nachrede unterstellen und das Forum ist keine Judikative. Trotzdem bin ich Euch für den Meinungsaustausch sehr dankbar, denn es hat ja zum Ziel geführt. Über den Ausgang schreibe ich gerne, wenn alles gelaufen ist.
VG, Frank
 
vielleicht ist das Teil ja nun anders/mehr defekt als vorher... :rolleyes:
Deswegen schrieb ich auch nicht "betrügen", sondern "bügeln", denn nach eigener Aussage wollte er damit die Gewährleistung komplett aushebeln und genau das hat Paypal wohl anders gesehen. Dass es jetzt "mehr defekt" ist will ja gar nicht bezweifeln, deswegen schrieb ich ja, dass ich das in diesem Fall als "dumm gelaufen" abhaken würde, da man eben auch mal "verlieren können" muss.

- - - Aktualisiert - - -

Dein Post Nr. 50 ist schon ganz schon unter der Gürtellinie ...
Sieh es einfach wie ein Puzzle, hättest Du hier nicht geschrieben, dass Du auch gleich die Anwaltskammer eingeschaltet hast weil Dein Anwalt den Fall nicht übernehmen wollte, hätte ich mich weit mehr zurückgehalten, aber manchmal fügt sich eben das eine zum anderen (inkl. Kripo nur weil Deine Post zurück kam) bis daraus ein ganzes Bild entsteht.:redface:
 
Zurück
Oben