Reisen nach Italien - Vorsicht beim Bindestrich in der Zulassungsbescheinigung

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Danke
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Die italienische Polizei kassiert bis 500 Euros falls bei neuem EU-Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung der Bindestrich zwischen der ersten und zweiten Buchstabengruppe steht - das stimmt dann mit dem Kennzeichen nicht überein.
Man sollte das also vor der Abreise bei der Zulassungsstelle ändern lassen - sonst wird es teuer.
Die Östereicher sind auf den Zug auch schon aufgesprungen, wenn man Pech hat darf man dann zweimal zahlen.

http://www.gaeubote.de/index.php?&kat=9&artikel=4429
 
Nette Geschichte: In B ist der Strich auch in ganz neunen Zulassungen offenbar Standard. Habe ja gerade erst Ende Juni die Gasanlage des TuCab eintragen lassen und habe dort, wie bei allen anderen Zulassungen auch, 'natürlich' den Strich mit drin.
 
Nett auch, dass der AC DC meint, das sei nicht rechtens - dem entsprechenden Vertreter der Exekutive wird's reichlich egal sein


via tapa...
 
Wenn Du bei 35° auf dem Seitenstreifen stehst und mit den Carabinieri eine leicht hitzige Diskussion führst, dann hilft auch Gleich- und Wechselstrom nicht mehr viel weiter...das ist dann eher the road to hell
 
da hilft nur eins, nicht nach Italien oder Österreich!!
 
Ich danke für den Hinweis -> #1. Habe in allen Zulassungen "den Strich". Schaunmermal, ob die Information auch im Westen angekommen ist.
 
Und die Franzosen spinnen mit ihren Alkoholtestern herum. Man könnte meinen, dass es denen so gut geht, dass sie Touristen vergraulen können. Was machen eigentlich unsere Hanseln in Berlin? Die könnten ja mal gegen derartige Behördenwillkür protestieren.
 
Am Besten in garkein anderes Land und zu Hause bleiben......sind ja alle böse jenseits der Deutschen Grenze....

Ich besuche so böse Leute im Ausland auch nur mit Begleitschutz . . .
truk13, ssason, Alex, Janny . . .




via tapa...
 
Nette Geschichte: In B ist der Strich auch in ganz neunen Zulassungen offenbar Standard. Habe ja gerade erst Ende Juni die Gasanlage des TuCab eintragen lassen und habe dort, wie bei allen anderen Zulassungen auch, 'natürlich' den Strich mit drin.
Laut Auskunft der Zulassungsstelle Jüterboger Str. :call: müßten die ihr gesamtes Druckprogramm ändern...:hmmmm:
Das kann dauern :turtle:
LG KonradZ
 
Zwei Fahrzeuge, zwei Bindestriche. Standard in Berlin.
Ich bin mal gespannt, was passiert wenn der erste Tourist der in Bella Italia gezahlt, hier versucht das Geld beim
zuständigen Amt zurückzuerhalten.
Grüße
landschleicher
 
Zwei Fahrzeuge, zwei Bindestriche. Standard in Berlin.
Ich bin mal gespannt, was passiert wenn der erste Tourist der in Bella Italia gezahlt, hier versucht das Geld beim
zuständigen Amt zurückzuerhalten.
Grüße
landschleicher

Das wird dann bearbeitet vom bekannten "Universal Soldier"
Dem treuen Staatsdiener namens
Axel Zuck !!


via tapa...
 
Unstrittig ist natürlich daß auf dem Nummernschild kein Bindestrich gedruckt ist. Formal haben die Italiener und Österreicher damit recht, und Bußgelder werden landesspezifisch erhoben.
Man muß insofern Druck auf die Ämter ausüben, die Papiere korrekt auszustellen. Das einige Länder das entdeckt haben und als Einnahmequelle nutzen - das ist halt so.
 
Formal haben die Italiener und Österreicher damit recht, und Bußgelder werden landesspezifisch erhoben.
Ist das so? Es gibt doch diese Unterscheidung, dass auch im Ausland das Recht des Landes gilt in dem der Wagen zugelassen ist. Sprich, in Deutschland könnte ich mit meinem schweizer Wagen auch mit gelben Scheinwerfern fahren die ja eigentlich in D nicht erlaubt sind. In CH schon. Das mit den Alkoholtestern ist ja eher eine Verordnung, so wie auch Warnwesten etc.
Das ist jetzt als Frage gedacht, da ich es auch nicht genau weiß.
 
Unstrittig ist natürlich daß auf dem Nummernschild kein Bindestrich gedruckt ist. Formal haben die Italiener und Österreicher damit recht, ...
Wenn man das so sieht, können sie auch ohne Strich weiter kassieren, weil dann eben die Plaketten, deren Platz ja derzeit mit dem STrich noch symbolisiert wird, auf der Zulassung fehlen.
Wenn man so daran geht, findet sich immer ein Grund, Leute zur Kasse zu bitten. Für mich ist das Kleinstaaterei und Raubritterum in feinster Ausprägung. Also böse europäische Praxis im krassen Widerspruch zur immer wieder bis zum Erbrechen vorgelullten europäischen Theorie.
 
Na die Südstaaten brauchen einfach Geld ... und da ist der ahnungslose Tourist dann ein bequemes Opfer.

Vielleicht sollte die dt. Regierung von den nächsten Hilfszahlungen die Kosten für das Umstellen der Software abziehen ?
 
Ist das so? Es gibt doch diese Unterscheidung, dass auch im Ausland das Recht des Landes gilt in dem der Wagen zugelassen ist. Sprich, in Deutschland könnte ich mit meinem schweizer Wagen auch mit gelben Scheinwerfern fahren die ja eigentlich in D nicht erlaubt sind. In CH schon. Das mit den Alkoholtestern ist ja eher eine Verordnung, so wie auch Warnwesten etc.
Das ist jetzt als Frage gedacht, da ich es auch nicht genau weiß.


Diese Frage hatten wir hier im Forum vor einigen Wochen. Das sind zwei paar Stiefel! Man muss unterscheiden zwischen der länderzpezifischen Straßenverkehrsordnung (alkoholtester, Warnweste, Ersatzglühbirnen, etc.) und der ebenfalls länderspezifischen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (gelbe Scheinwerfer, etc.)
 
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