Reisen nach Italien - Vorsicht beim Bindestrich in der Zulassungsbescheinigung

Das mit dem fehlenden Bindestrich auf dem Schild hat auch positive Seiten: In vielen EU Staaten werden die Nummern auf Knöllchen in einem durch geschrieben. Das hat zur Folge das das Knöllchen schon mal beim KR efelder Amt ankommt statt beim K R XXX Kölner. Der Halter ist dort zumeist nicht feststellbar....

Nee, hat bei mir leider nicht funktioniert, ist angekommen.

(in Maastricht Parkzeit um 20 min. überschritten = 56 Euro + Spesen)

Interessant dabei, die NL haben viele ihrer öffentlichen Parkplätze an private Bewirtschaftungsfirmen abgegeben.
Das Knöllchen an der Scheibe hatte lediglich informativen Character, mit dem Hinweis auf eine kostenpflichtige Telefonnummer für weitere Infos.

Post kam dann von einem deutschen Inkassounternehmen mit Sitz in Ffm.
 
Nee, hat bei mir leider nicht funktioniert, ist angekommen.

(in Maastricht Parkzeit um 20 min. überschritten = 56 Euro + Spesen)

Interessant dabei, die NL haben viele ihrer öffentlichen Parkplätze an private Bewirtschaftungsfirmen abgegeben.
Das Knöllchen an der Scheibe hatte lediglich informativen Character, mit dem Hinweis auf eine kostenpflichtige Telefonnummer für weitere Infos.

Post kam dann von einem deutschen Inkassounternehmen mit Sitz in Ffm.

Identischer Ort, identischer Preis, Knolle ist nie angekommen, mit Bindestrich...
 
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Zitat von Coopereinsda hilft nur eins, nicht nach Italien oder Österreich!!
Zitat von brose: So ein Quatsch…was soll das denn?!

Wieso Quatsch, wenn man nicht mit den Raubrittern in Ö oder I diskutieren will hilft nur das.
Wir werden trotzdem kurz nach Ö reinfahren um in die heilige Schweiz zu kommen. Wir werden sehen...ADAC-Rechtsschutz besteht... wir sind gewappnet.
Übrigens, vor 5 Wochen Auto umgemeldet, mit Bindestrich!
 
Raubritter gibt es überall. Will man in Überlingen parken, Parkhaus voll, gibt es noch mit Glück einen Parkplatz mit Parkuhr. Maximalparkdauer 60 min. Eine kleine Schiffsfahrt dauert länger. Also von vornherein nichts in die Parkuhr werfen, denn das Knöllchen gibt es sowieso. Oder in den Nachbarort Nussdorf fahren, umsonst parken und nach Überlingen laufen (ist nicht weit). Dagegen in Lindau, das zu Bayern gehört, gilt das Ticket für 5 Euro den ganzen Tag.

Das Problem in Ö und I wird ja evtl. auch überbewertet. Ich bin seit den 60-er Jahren mindestens 250.000 km in diesen beiden Ländern unterwegs gewesen, aber noch nie angehalten worden. Nur als ich mit einem Bekannten aus I eine Fulvia holte, standen nach 2 km die Carabinieri. Wir mussten die Motorhaube öffnen, der gute Mann sagt: Ah, bella macchina! Buon viaggio! Das war's.
 
Wir werden sehen...ADAC-Rechtsschutz besteht... wir sind gewappnet.
Irrtum!

Vor dem europäischen Gerichtshof zahlt der nicht (Verfassungsfragen), denn dort müsstest Du die Republik Österreich darauf verklagen, deutsche Zulassungsgepflogenheit anzuerkennen!
Oder aber Du verklagst Deinen Landkreis auf Schadensersatz, nur wird Dir da der Richter vermutlich eins husten, weil das in Deutschland ja zulässig ist. Da müsstest Du dann auch wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen (wo Dein Rechtschutz wieder nicht zahlt) dass die Landkreise für die Anerkennung ihrer papiere im Ausland haftbar sind.

Auch Streithammel, die wegen allem gleich vor Gericht ziehen, haben da folglich schlechte Karten, solange ein italienischer oder österreichischer Amtsrichter nicht die Polizei-Dienstanweisung seines Landes aufgrund von europäischem Recht für rechtswidrig erklärt, und das werden die genauso wenig machen wie deutsche Amtsrichter. (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass diese Abzocke nicht einzelnen Polizisten "frei Schnauze" eingefallen ist, sondern entsprechende Dienstanweisungen vorhanden sind.)
 
Ich würds nicht drauf ankommen lassen.... viell. mit einem Glasfaserradiere den Strich vom Schein kratzen?!
 
Ich würds nicht drauf ankommen lassen.... viell. mit einem Glasfaserradiere den Strich vom Schein kratzen?!
oder vor einer Südfahrt einen kleinen schwarzen Strich aufs Nummernschild malen? Gaaanz unscheinbar, aber - wie Hallervorden zu sagen pflegte - "ist aber da".
Hatte das Thema hier garnicht gesehen - aber kann keine derartigen Vorkommnisse bei meinem Aufenthalt in den letzten 3 Tagen in Ö, CH und It melden - zum Glück.
Aber es könnte erklären, warum der Carabinieriwagen, der mich in Vercelli stadtauswärts erst überholte, dann vom Gas ging, mir den Eindruck machte, er überlege sich was. Obwohl ich mit 55 km/h bei erlaubten 50 km/h der Langsamste war.
 
kratzen scheint mir unauffälliger und weniger aufwendig...

ich hab selbiges in einem anderen Forum ebenfalls gelesen. da wurde einem dt. Busfahrer in Belgien ein Bussgeld von EUR200,- aufgedrückt.
 
Irrtum!

Vor dem europäischen Gerichtshof zahlt der nicht (Verfassungsfragen), denn dort müsstest Du die Republik Österreich darauf verklagen, deutsche Zulassungsgepflogenheit anzuerkennen!
Oder aber Du verklagst Deinen Landkreis auf Schadensersatz, nur wird Dir da der Richter vermutlich eins husten, weil das in Deutschland ja zulässig ist. Da müsstest Du dann auch wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen (wo Dein Rechtschutz wieder nicht zahlt) dass die Landkreise für die Anerkennung ihrer papiere im Ausland haftbar sind.

Auch Streithammel, die wegen allem gleich vor Gericht ziehen, haben da folglich schlechte Karten, solange ein italienischer oder österreichischer Amtsrichter nicht die Polizei-Dienstanweisung seines Landes aufgrund von europäischem Recht für rechtswidrig erklärt, und das werden die genauso wenig machen wie deutsche Amtsrichter. (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass diese Abzocke nicht einzelnen Polizisten "frei Schnauze" eingefallen ist, sondern entsprechende Dienstanweisungen vorhanden sind.)
Ist halt die Frage, ob es vor Ort zu bezahlen ist, oder als Knolle nach D kommt. Wenn es hier vollstreckt werden soll, landet es im Zweifel natürlich vor einem dt. Gericht.

Auf Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, bei MB sofort widersprechen, vor Gericht vom ADAC-Anwalt vertreten lassen. Was soll da dann ein dt. Richter tun?!

Aber wie gesagt, hilft natürlich nur, wenn nicht sofort vor Ort eingetrieben wird.
 
In manchen Ländern gehen die Hüter der öffentlichen Ordnung radikaler vor als bei uns. Ein falsches Wort und Du landest u.U. sogar im Knast. Also ist es nicht gerade klug, sich mit denen anzulegen. Man kann natürlich solche Länder meiden und sein Urlaubsgeld dort verbraten, wo man als Gast willkommen ist. Selbst in der zivilisierten Schweiz gibt es so etwas wie Ausländerfeindlichkeit. Ein Bekannter fuhr in einem Pulk von Einheimischen über eine Landstraße und wurde als einziger herausgeholt, weil lt. Polizist viel schneller als erlaubt. Angeblich benötigt man dafür nicht mal eine Radarmessung, da ein CH-Polizist so "erfahren" ist, dass er die Geschwindigkeit eines Autos zuverlässig schätzen könne. Wenn er wirklich zu schnell war, ist das sein Fehler und Pech. Aber dann waren die anderen Eidgenossen auch zu schnell und diese durften weiter"rasen".
 
Ist halt die Frage, ob es vor Ort zu bezahlen ist, oder als Knolle nach D kommt. Wenn es hier vollstreckt werden soll, landet es im Zweifel natürlich vor einem dt. Gericht.

Auf Zahlungsaufforderungen nicht zahlen, bei MB sofort widersprechen, vor Gericht vom ADAC-Anwalt vertreten lassen. Was soll da dann ein dt. Richter tun?!

Im Falle von Österreich wird der Richter nachsehen ob die Forderung rechtskräftig ist, und das ist sie dann, wenn Du nicht vor einem österreichischen Gericht dagegen vorgegangen bist. Die "Tat" geht den deutschen Richter nichts an, dem geht es dann nur darum, ob Du der Republik Österreich in Österreich die Penunzen schuldest (Vollstreckungsabkommen).

Im Falle von Italien und allen weiteren Ländern außer Österreich wäre das zwar etwas anders, aber auch da entscheidet kein deutsches Gericht über irgendetwas, sondern die können Dich hier nicht belangen. Deswegen blechst Du dort aber auch immer gleich vor Ort oder die beschlagnahmen Deine Karre, genau so wie deutsche Polizisten das mit allen nichtösterreichischen Ausländern (darf man diese Bezeichnung diesem Zusammenhang benutzen, nicht dass 42 wieder....?) auch tun, weil man mit Ausnahme von Österreich im Ausland nicht vollstrecken kann.
 
Nun kommt bloß nicht auf die Idee, deswegen Eure tollen DIN-Kennzeichen (falls wer noch eines hat - denn daher rührt der Strich!) gegen neue Bleche austauschen zu lassen, weil irgendwer meint, dass das dazugehören könnte.

Vielleicht ist das ja wichtig hervorzuheben:
Den Bindestrich gibt es erst seit verbindlicher Vergabe der Eurokennzeichenbleche nicht mehr!
 
Gibt es nicht das Vollstreckungsabkommen, jetzt gültig für die gesamte EU? Der vollstreckende Staat darf das Bußgeld behalten, da sich das ja irgendwie ausgleicht und Hin- und Herüberweisungen den bürokratischen Aufwand noch mehr erhöhen. Ich glaube nicht, dass die deutsche Behörde, die um Amtshilfe gebeten wird, die Rechtmäßigkeit eines italienischen Knöllchen anzweifelt oder gar das Ganze zurückweist. Und vor einem italienischen Gericht zu klagen, ist völlig zwecklos. Das ganze System hat mafiöse Strukturen und die arbeiten alle zusammen, um Dir noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Das reicht hin bis zum reinen Betrug mittels falscher Anschuldigung. Da war einer beim Teilemarkt in Padua, wohnte dort bei Freunden. Angeblich hätte er im Halteverbot in der Via XY geparkt. Hat er nicht, da er schnurstracks zu seinen Freunden fuhr und sein Auto nicht benutzt wurde. Irgendwer hatte sich sein Kennzeichen - wo auch immer - notiert und daraus einen Knöllchenstrafbestand konstruiert. Er war so blöd, dagegen zu klagen. Dann bekam er den Termin für die Gerichtsverhandlung genannt, musste nach Padua reisen (hin und zurück 1500 km). Auf dem Gericht sagte man ihm, der Richter hat "Schnupfen", er solle in 14 Tagen wiederkommen. Gegen solche Machenschaften bist Du machtlos. Da muss jeder für sich entscheiden, ob er künftig dennoch in einen solchen "Rechtsstaat" reisen möchte.
 
Gibt es nicht das Vollstreckungsabkommen, jetzt gültig für die gesamte EU?

Tatsache (eben ergoogelt), das ist seit letztem Jahr neu.

Nichts geändert hat sich allerdings an den eventuellen Einsprüchen:
Einwände gegen den Tatvorwurf und die Ahndung können ausschließlich im Erkenntnisverfahren des Tatortlandes im Rahmen des dort vorgesehenen Rechtswegs vorgebracht werden.
Zudem müssen die dort geltenden Rechtsbehelfsfristen eingehalten werden. Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens durch das BfJ wird die materielle Rechtmäßigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Ahndung nicht mehr geprüft.

- - - Aktualisiert - - -

Das Landratsamt Tübingen empfiehlt übrigens offiziell, generell nicht zu zahlen und ggf. das Auto eben beschlagnahmen zu lassen und mit dem Zug oder Mietwagen nach Hause zu fahren.
Angeblich wurde mit Beschlagnahme des Autos gedroht, falls jemand nicht sofort zahlen wollte. Das Landratsamt empfiehlt trotzdem, nicht zu zahlen, sondern einen schriftlichen Bescheid zu verlangen.

Quelle: http://www.tagblatt.de/Home/nachric...tz-Bindestrich-nicht-zahlen-_arid,183820.html
 
Ein abgekratzter Bindestrich ist und bleibt Urkundenfälschung, ob es nachgewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Nur das auf jeden Fall entstehende Affentheater ist es nicht wert. Und man kann den Strich sicher nicht so wegkratzen, dass man es nicht sieht. Also hat man nichts gewonnen. Da ist es wirklich einfacher, dieses Dokument kostenlos neu ausdrucken zu lassen.

Derartige Vorschläge können im schlimmsten Fall als Aufruf zu strafbaren Handlungen geahndet werden. Deshalb würde ich nicht zu illegalen Aktionen raten. Das Ganze ist zwar mal wieder lächerlich und zeigt, dass uns diese Sch...bürokraten das Leben schwer machen. Sozusagen Diktatur der Paragrafenreiter. Aber leider kann man sich in D ja nur rein theoretisch bei Wahlen wehren. Was aber die Gewählten dann machen, entzieht sich unserem Einfluss. Und die an sich schöne Europaidee hat auch die Kehrseite der Medaille: Eine Art Verdoppelung der Bürokratie!
 
Fragt sich wo mehr Affentheater entsteht.... Prego Prego oder beim fehlenden Bindestrich, den eh keiner bemerkt??????

Für den Fall, dass man ein neues Dokument bekommen kann, ist das sicherlich die beste Lösung, nur so wie ich das verstehe sehen das nicht alle StVA ein?!
 
Falls das halbbankrotte Länder wie Italien als willkommene Einnahmequelle entdecken und im großen Stil Touristen abzocken, werden die sich die Papiere sehr genau anschauen. Ist doch noch die Genugtuung dabei, ausgerechnet den Merkelianern eines auszuwischen.

Wenn eine Zulassungsstelle querschießt, kann man sehr wohl gegen die vorgehen. Bei einer Behörde im Ausland ist dagegen die Chance gleich Null. Man müsste mal beim KBA anfragen, ob es nicht eine Bestätigung als Download gibt, die man gleich mitnehmen könnte.
 
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