Reisen nach Italien - Vorsicht beim Bindestrich in der Zulassungsbescheinigung

Nun würde ich die Zulassung allerdings eher den gelben Scheinwerfern, als der Warnweste zuordnen. Das sind landesspezifische Formalien, welche im Ausland grundsätzlich problemlos anerkannt werden sollten. Insbesonderen natürlich bei den 'Brüdern' innerhalb der EU.
Ich meine, sonst könnte man ja umgekehrt mal schauen, welche Angaben denn in ausländischen Zulassungen gegenüber dt. teilweise fehlen, und dafür dann zur Kasse bitten. Aber dann träfe es ja auch wieder nur die armen Urlauber, und nich den dortigen Amtsschimmel.
 
... Aber dann träfe es ja auch wieder nur die armen Urlauber, und nich den dortigen Amtsschimmel.

Was ja in dem geschilderten Fall so ist. Es zahlt ja nicht die Zulassungsstelle ...

Wenn ich daran denke, was in NL zulässig ist an Veränderungen am Fahrzeug, was in D nie und nimmer zulässig wäre, dann kämen die NL'er bei ihrem D-Urlaub aus dem Knöllchen zahlen gar nicht mehr heraus. Ich finde, dass die Länder untereinander abzustimmen haben, wie sie mit den zitierten Bindestrichen umgehen.

Am Ende gilt wieder: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" - nur, wo beginnt und endet die Pflicht, sich mit solch abstrusen "Vorschriften" zu beschäftigen?
 
Vielleicht sollten wir mal eine "Forumsanfrage" ( oder schreibt man das Forums Bindestrich Anfrage ?)
an Justizia, in Persona Frau Leutheussser Bindestrich Schnarrenberger senden.

Sehr geehrte Frau Ministerin für Justiz,
( oder schreibt man für "Blindheit und Waage ? )

es geht um den Bindestrich!!!
Sie als Trägerin desselben und Ministerin für Justiz haben unserer Ansicht nach eine doppelte Expertise
um sich dieses Problems zu bemächtigen. ( Hoffentlich kommt dann kein "Bemächtigungsgesetz )

- nicht dass da dumme - falsche Gedanken aufkommen. Ich bin kein Fan der von ihr vertretenen Partei,
aber immerhin hat sie durchaus in der einen
- oder anderen Situation Rückrat bewiesen.


So ich hab den Anfang gemacht, jetzt kann jemand den Brief weiter schreiben . . .
 
Ist denn für diese Bindestrich-Frage das Justizministerium zuständig? Oder eher das Verkehrsministerium? :confused:
 
war mir klar dass das kommt,

aber ob Herr Huber ( ohne Bindestrich ) die Frage versteht . . . . ich hab da . . . also mindestens . . wenn nicht auch Zweifel!
 
Habe nachgesehen:

Zwei Fahrzeuge, 2010 und 2011 umgemeldet nach K, zweimal Bindestrich...
 
Mal anders herum: Wer hatt denn (außer evtl. aktuell aus diesem Monat) eine Zulassung ohne Bindestrich?
 
Ist denn für diese Bindestrich-Frage das Justizministerium zuständig? Oder eher das Verkehrsministerium? :confused:

Habe mal ein wenig recherchiert. Das Bundesverkehrsministerium sagt was zu der Frage. Übereinstimmend wird berichtet, dass es (lt. ADAC) keine konkret nachvollziehbaren Fälle gibt (allenfalls, so das VerkMin. im Zusammenhang mit anderen Verkehrsverstößen).

Eine Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/nachrichten/politik/hessen/12301553.htm
 
Ich empfehle eine Reise in die Schweiz. Dort kann man 1 1/2 Tage ohne Kennzeichen am Mopped fahren und es interessiert niemanden (inkl Grenzübertritt nach D)....
 
Das mit dem fehlenden Bindestrich auf dem Schild hat auch positive Seiten: In vielen EU Staaten werden die Nummern auf Knöllchen in einem durch geschrieben. Das hat zur Folge das das Knöllchen schon mal beim KR efelder Amt ankommt statt beim K R XXX Kölner. Der Halter ist dort zumeist nicht feststellbar....
 
Mein 901 wurde letzte Woche von WÜ nach NR umgeschrieben. Werde mal nachschauen (lassen) wie es dort aussieht.
 
Vom 2005 zugelassen 9-5 bis zur im März zugelassenen VFR alles mit Bindestrich
 
Jetzt habt ihr es geschafft und mich verunsichert. :eek:

Um irgendwelchem Theater aus dem Weg zu gehen habe ich die Papiere heute ändern lassen. (Natürlich hatten alle Fahrzeugscheine den Strich.)

Laut „Frollein vom Amt“ scheint es das Problem wirklich zu geben. In der kurzen Zeit am Schalter kamen alleine drei Anrufe zu dem Thema.

Zumindest auf der Zulassungsstelle Böblingen werden „im Moment noch (Zitat)“ die Papiere kostenlos abgeändert, mit den neuen Zulassungsbescheinigungen sind nur die „Scheine“, Teil !, erforderlich . Und erledigen kann die jeder, es muß also nicht zwingend der Halter vorstellig werden.


Offensichtlich kennen Amtsschimmel auch Sommerlöcher.
 
Dann berichtet doch mal wie man es schafft, Polizeibeamten in Süd-Kalabrien diesen Zeitungsartikel zu verklickern.
Viel Spasswünscht mit Grüßen
landschleicher
 
interessant...hier kann man sich ein EU-Kennzeichen Online bestellen MIT oder OHNE Bindestrich...;)

http://www.kennzeichen24.de/product_info.php?info=p335_EU-Kennzeichen.html

AUSWAHL:

Wählen Sie, wenn nötig, Ihren Bindestrich:
  • Nein: Ihr Nummernschild besitzt keinen Bindestrich mehr (dies ist in den meisten Fällen die richtige Wahl)
  • Ja (vor 2001): für Siegelmasse 35mm / 35 mm - gab es bis ca. 2000
  • Ja (ab 2001 bis 2002): für Siegelmasse 35mm / 45 mm - gibt es eigentlich seit 2002 nicht mehr


Ich habe bei mir auch nachgesehen: Umgemeldet 2011: KEIN Bindestrich, Umgemeldet 2007 KEIN Bindestrich, Neu angemeldet 2009, ebenfalls KEIN Bindestrich. Region Süd Hessen
 
09.08.2012:
Neuen Schein bekommen wegen Eintragungen, auch hier MIT Bindestrich. (Nordbayern)
 
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