SAAB + Fahrschule

Ziehmy

Forums-Fahrlehrer
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SAAB
9-3 III
Baujahr
2011
Turbo
TTiD
Hier mal eine allgemeine Info für euch, welche SAABs so als Fahrschulprüfungsfahrzeuge zugelassen sind.

Aktuelle Liste Prüfungstauglicher PKW´s der Technischen Überwachungsvereine
Ihre Anfrage ergab 3 Treffer:

Hersteller
Fahrzeugtyp
Prüfergebnis

Saab
Saab 900
Saab 900 vom Typ 900/II mit ABE G 511 sind ohne Schiebedach prüfungstauglich. Das stellte die Technische Überwachung Hessen am 20.11.93 fest. Der Fahrlehrersitz darf in der 8. Raste von 13 stehen.

Saab
Saab 900/Saab 9-3
Saab 900/Saab 9-3 des Typs YS3DXXXX mit EG-Betriebserlaubnis e4*95/54*002*00 sind in allen viertürigen Varianten und auch mit Schiebedach prüfungstauglich. Das schreibt die Technische Überwachung Hessen im Gutachten vom 2.7.98. Der Fahrlehrersitz darf bei manueller Verstellung bis zur 12. Raste geschoben werden

Saab
Saab 9-5
Saab 9-5 vom Typ YSEXXXX mit EG-Betriebserlaubnis e4*27*0073*00 sind in allen viertürigen Versionen auch mit Schiebedach prüfungstauglich. Das ergibt sich aus dem Gutachten der Technischen Überwachung Hessen vom 2.7.98. Bei manueller Verstellung darf der Fahrlehrersitz bis zur 14. Raste verschoben werden





Bei vielen Herstellern sind immer nur die Versionen ohne Schiebedach zugelassen, weil sonst hinten für den Prüfer die vorgeschriebene Kopffreiheit nicht erreicht wird :frown: .
Ich frage mich nun bloss, welcher Unterschied bei den ersten beiden Fahrzeugtypen besteht?!?!?! Kann jemand helfen? Der obere 900/II ist nur ohne Schiebedach zulässig, der zweite dann auch mit?!?!?

Was hier auffällt: Die 9-3 Sportlimousine und auch der SportCombi sind nicht zugelassen!!!!!!!! Also Achtung beim Neuwagenkauf als Fahrlehrer!
 
und den 9-5er auf jedenfall nur als Vier-Türer kaufen.... lol.... :rolleyes:
 
und das Cabrio??? Den VW Eos hab ich schon als "Schulfahrzeug" gesehen!
 
Vermutlich hat sich die Schiebdachkasette geändert und somit der Himmel. Ausserdem denke ich, wird sich die Sitzkonsole geändert haben. Ansonsten könnte ich mir auch nicht die Auflage zur maximalen Sitzverstellung im 900/II erklären.
 
Was hat es denn mit der Sitzverstellung auf sich? Ist der Prüfling zu lang darf er das Fahrzeug nicht nutzen??
 
Was hat es denn mit der Sitzverstellung auf sich? Ist der Prüfling zu lang darf er das Fahrzeug nicht nutzen??

[klugscheiß_mod=1]
Nix Prüfling, die Auflage bezieht sich auf den FahrLEHRERsitz..........guckst du, ließt du :biggrin:
[klugscheiß_mod=0]
 
Antwort auf alle bisherigen Fragen:

- Schulen kann ich mit allen Fahrzeugen, in denen Doppelpedale drin sind - das ist Wurscht! Prüfungsfahrzeuge müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllen, z.B. kein Cabrio, mindestens 2 Türen auf der rechten Seite (damit der Prüfer schneller flüchten kann?!?!) und gewisse Mindestmaße im Fuß- und Kopfraum für den Prüfer.
So ist z.B. ein VW-Bus zulässig (2 Türen auf der rechten Seite hat er ja durch die Schiebetür), die Mercedes A-Klasse aber nur mit höhenverstellbaren Beifahrersitz, da sonst der Fußraum für den Prüfer nicht ausreichend ist.....

- Der Prüfer sitzt hinter der Fahrlehrer! So ist es eigentlich egal, wie der Fahrschüler sitzt und sich den Sitz einstellt. Aber als Fahrlehrer sitzt man schon ganz schön geqiält in meinem 9-3..... Mein Fußraum ist ja auch nicht unendlich durch die Doppelpedale.
 
Man(n) ist das Kombliziert bei euch drüben,
bei und darf man sogar bis jetzt noch mit dem Privatauto zur Prüfung und Privatstunden geben,:rolleyes:
einzig was bedingung ist, der Beifahrer muss ohne Probleme an die Handbremse kommen!:cool:
Hier gibt es sogar Fahrschulen mit Porsche 911 oder Ferarri!
 
Man(n) ist das Kombliziert bei euch drüben,
bei und darf man sogar bis jetzt noch mit dem Privatauto zur Prüfung und Privatstunden geben,:rolleyes:
einzig was bedingung ist, der Beifahrer muss ohne Probleme an die Handbremse kommen!:cool:
Hier gibt es sogar Fahrschulen mit Porsche 911 oder Ferarri!

Ja, hier schulen auch welche mit Porsche und Co - geht aber halt nicht in der Prüfung!
 
Da meine Ambitionen, den SUZUKI Grand Vitara als Fahrschulwagen zu kaufen, nun gescheitert sind, wird es wohl ein neuer 9-5 Combi werden. Dr 9-3 hat ja (noch) keine Zulassung.

Der Suzuki ist nur ohne Schiebedach zugelassen, und bei denenen gibt es Leder und Xenon nur in Verbindung mit Schiebedach....??????!?!?!
Wirklich war! Und auf Leder und Xenon will ich nunmal nicht verzichten!

Also bin ich wieder auf der Suche.
 
Ja, hier schulen auch welche mit Porsche und Co - geht aber halt nicht in der Prüfung!
aha, aber bei uns fährt auch nur der Experte bei der Prüfung mit, der Fahrlehrer bleibt, quasi auf der Strecke!
darum kann man bei uns auch mit einen Coupe zur Prüfung!
 
[klugscheiß_mod=1]
Nix Prüfling, die Auflage bezieht sich auf den FahrLEHRERsitz..........guckst du, ließt du :biggrin:
[klugscheiß_mod=0]
:redface: Ups... ich werde deine Signatur ausdrucken und groß an den PC hängen...... Man ist das wieder peinlich, ich gelobe Besserung:rolleyes:
 
Mich würd mal interessieren, welcher Prüfer darauf achtet, dass der Beifahrersitz nur bis zur n-ten Raste zurückgefahren ist??

Und noch was, ist das eigentlich streng verboten, dem Prüfling abgesprochene Zeichen zu geben? Räuspern, Rülpsen, Nasepopeln usw. wenn er im Begriff ist, was zu vermurksen. Kam bei mir zum Glück nicht zum Einsatz, war aber abgesprochen. . .

Denn insofern wäre die Sache in der CH ja klar: geht nicht.
 
mein Fahrlehrer sagte:
"wenn ich den Aschenbecher zuschiebe, bist du durchgefallen"
--
dann sagst du:
"bitte prüfung abbrechen, bin zu nervös heute"
und mußt die erneute prüfung nicht bezahlen

er hat ihn bei der prüfungsfahrt aber nicht zugeschoben !!
 
Mein Fahrlehrer hat mit seinem Fuss von unten leicht gegen sein Gaspedal geklopft, als Hinweis dass ich etwas zu schnell unterwegs war...
 
Mein Fahrlehrer hat gesagt... "Du schaffst das...!" ;)))
 
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