Es gibt aber Autos, bei denen das nicht geht.
also: alles, was in den letzten 20 jahren zugelassen wurde, hat zwangsläufig einen katalysator und kriegt eh die grüne plakette. und alles, was älter ist, fristet in der überwiegenden zahl der fälle den größeren teil seines lebens als ich-hab-dich-lieb-zweitoderdrittwagen-schätzchen in der garage und wartet auf das H-kennzeichen. bleibt noch die minderheit, die ein nicht plakettenfähiges altauto durch die gegend karriolt, weil selbst das geld für einen sagenwermal 15 jahre alten gebrauchten mit kat fehlt. da muss man sich dann aber fragen, ob die sich überhaupt ein auto leisten können.
(also: wir sprechen jetzt von benzinern. führe ich noch meinen CX 25 TRD Turbo II von 1988 würde ich vermutlich auch kotzen. bei solchen alten dieseln wiederum macht das fahrverbot seinen sinn - die rotzen wirklich ruß raus wie nix gutes. wer mal hinter einem sierra diesel von anfang der 90er auf die autobahn gefahren ist, weiß was ich meine...)
Hat man nicht mal in Mainz behördlicherseits eine geniale Lösung gegen das Feinstaubproblem gehabt: Man hat rund um die Messstationen verstärkt regelmäßig die Straßen abgespritzt. Wenn Behörden so etwas ungestraft tun können, dann wird die umstrittene Plakettenaktion schon schnell durchsichtig...
ich weiß nicht genau, wie die mainzer ihr feinstaubgrenzwertproblem lösen. aber das mit dem straßenassmachen klingt doch nach einem sehr lebenspraktischen ansatz.
was mich allerdings bei meinem letzten besuch in berlin erst gewundert und dann tierisch geärgert hat: da fahren mülllaster von der BSR rum, die ganz eindeutig aus einer zeit stammen, als der gesamte osten noch mit braunkohle heizte, und die schon beim starten mindestens soviel ruß rausblasen wie damals der gesamte osten mit seiner braunkohleheizung - und die haben eine grüne (!) feinstaubplakette. dasselbe gilt offensichtlich auch für die antiken corsa diesel, mit denen die hilfpolizei in der hauptstadt rumgurkt.
ich vermute - das wäre jetzt der punkt wo der mattin aka aero84 seinen juristischen sachverstand wirklich mal sinnstiftend einsetzen könnte - einen fall von urkundenfälschung vom amt. immerhin soll ein auto, das die grüne plakette kriegt, doch bestimmte technische voraussetzungen erfüllen. und wenn schon der 2004er A6 TDI meines nachbarn nur die gelbe kriegt - mit welcher begründung kriegt ein BSR-dieselmülllaster von zirka 1985 dann die grüne?
an der stelle verstehe ich dann schon fast wieder, dass ein von der plakettenfrage betroffener berlininsasse sich verarscht fühlt. (was die sache trotzdem nicht zu einem fall für den gerichtshof für menschenrechte macht.)