VErkauf mit der Option "Nur für EXPORT"

Ich habe mir darüber keinerlei Gedanken gemacht. Die 'Kommaverschiebung' war auch eher symbolisch als betragsmäßig gemeint. Und wenn nichts unerwartetet passiert, glaube ich einen Verkauf für zumindest 10 Jahre ausschließen zu können.
Wenn mal ein 900er gehen müßte, wäre das sicher zuerst das 92er TuCab ('Grotti'), aber weder die Semmel noch das AuCab (ist jetzt über 5 Jahre bei mir).

Ich kann warten...

nein im Ernst, habe auch nicht erwartet, dass Du den loswerden willst. War von mir aus auch nicht ernst gemeint
 
Die Händler haben mir gesagt wenn ich ein Gewerbe betreibe dürfen Sie verkaufen oder wollen Sie und wenn nicht dann geht es nicht.
Hast Du explizit danach gefragt ?

Mich erschleicht eher der Eindruck, dass der Begriff "nur für Export" eher mit "Hauptsache, weit weg" zu tun hat, damit der Käufer oder Wiederverkäufer nicht wegen Gewährleistungsansprüchen um die Ecke kommt.

Dies ließe dann den Schluß zu, dass mit einer ernsthafteren Macke am Fzg. bzw. höheren Instandsetzungskosten zu rechnen ist.
dagegen würde sprechen, dass es sich um fast jedes 2. Auto auf m.de und as24.de handelt. Wenn man mal davon absieht, dass Autos eh nicht fuer die Ewigkeit gebaut sind...
[/QUOTE]

Wie sieht's nun praktisch aus? Ich stehe auch vor dem Problem, dass ich einen Zweitwagen neben dem Saab brauche... aber fast alles was in Frage kommt ist "Händler oder Expert".

Wenn keiner fragt, dann klappt das wohl, oder ?

Was, für den Fall, dass die betreffende Karre nach 2 Wochen einen kapitalen Getriebeschaden hat ? Kann ich dann trotzdem auf die Gewährleistung pochen, oder den Deal rückgängig machen ? Ich meine, ein gewisses Risiko hat man bei Autos immer.... klar.

/To
 
Hast Du explizit danach gefragt ?



Was, für den Fall, dass die betreffende Karre nach 2 Wochen einen kapitalen Getriebeschaden hat ? Kann ich dann trotzdem auf die Gewährleistung pochen, oder den Deal rückgängig machen ? Ich meine, ein gewisses Risiko hat man bei Autos immer.... klar.

/To

Ne so einfach ist das nicht, aber wenn man bei Händlern nachfragt, dann kommt schon mal folgendes: okay ich habe hier ein Formular. Ausschluß der gewährleistung..... Gekauft wie gesehen mit folgenden Mängeln (z.B. Motor läuft nicht rund, Ölaustritt an mehreren Stellen, Klopfen im Motorraum....) - was natürlich nicht stimmt ( sonst würdest du den wagen ja auch nicht kaufen) aber damit sind die raus aus der Gewährleistung. Wenn dir das egal ist und du das Risiko eingegehn willst machen das viele Gebrauchtwagenhändler so, also nur für den Export will nicht unbedingt was heißen.
 
Was, für den Fall, dass die betreffende Karre nach 2 Wochen einen kapitalen Getriebeschaden hat ? Kann ich dann trotzdem auf die Gewährleistung pochen, oder den Deal rückgängig machen ? Ich meine, ein gewisses Risiko hat man bei Autos immer.... klar.
/To

Ich würd mich einfach entscheiden: entweder mit Gewährleistung beim seriösen Händler, alternativ von Privat oder vom Händler als Export-Bastlersonstwas Fahrzeug mit dementsprechenden Preisabschlag.

Rosinenpickerei klappt wahrscheinlich nicht!

Gruß Thomas
 
Rosinenpickerei klappt wahrscheinlich nicht!
Genau!
Den SuperTruper-Export-Schnäppchen-Preis und dazu das 5Jahre-Sorglos-Paket gibt's wohl eher seltener. Und Sicherheit (in diesem Fall in Form einer Gewährleistung) hat nun mal ganz objektiv einen gewissen Preis.
 
Nochmal konkret. Wenn ich ein Auto kaufen möchte, welches "nur an Wiederverkäufer" bzw. gewerblich angeboten wird, vom Verkäufer aber "kein Weg drumherum" angeboten wird....
kann ich einen beliebigen "Gewerbetreibenden" aus meinem Bekanntenkreis vorschicken ?
/To
 
wenn du mit dem risk der zero-gewährleistung leben kannst/willst
 
Ja. klar. sonst würde ich nicht fragen... Geh ich bei einem Gebrauchten eigentlich eh nicht von aus.
 
Du kannst auch zum Gewerbeamt gehen , holst dir einen Gewrbeschein in richtung Kfz-Handel und Wagenpflege. Am nächsten Tag meldest du das Gewerbe wieder ab, hast trotzdem noch die Gewerbeanmeldung mit der du solche Wagen kaufen kannst, kannst dich dann auch als Wiederverkäufer registrieren lassen bei div. grossen Autoteile Shops und bekommst bessere Konditionen als wie ein Endverbraucher.
 
Supertipp! Danke! :biggrin:



........ moment, moment! Einen Gewerbeschein bekommt man ohne weiteres (kostet laut meiner Erinnerung ca. € 40,-), aber dann ist man auch Vorsteuerpflichtig, d. h. im 1. Jahr monatliche Erklärung der ein-/ausgegebenen auf das Gewerbe bezogenen MwSt.! Wenns der Steuerberater macht, kostet es Geld, wenn mans selber macht Zeit. Und am Jahresende kommt der steuerliche Abschluß (Einkommensteuer, USt.) = wieder Geld oder Zeit.

Bei dem Verkauf an Gewerbetreibende geht es um die unterschiedliche Gewährleistung (Gewerbetreibender an Gewerbetreibender gegenüber Gewerbetreibender an Endverbraucher), und um die gegenüber dem Finanzamt "zu geltendmachende" MwSt., die ein Gewerbescheininhaber ja wieder zurückbekommt, wenn der gekaufte Gegenstand mit seinem Gewerbe etwas zu tun hat.

Ob sich der Aufwand wegen einem billigen, alten Auto lohnt?
 
Da passiert gar nix mit dem Finanzamt , das Gewerbe wird ja einen Tag später wieder abgemeldet. Habe diverse Gewerbescheine schon beantragt und wieder abgemeldet. Bei uns im Ort kostet der Gewerbeschein sogar nur 15,--€.
 
Eigentlich müsste das FA von der Gewerbeanmeldung (direkt) informiert werden. Zumindest wenn MWSt-pflichtige Käufe/Verkäufe über das Gewerbe getätigt werden, wird es aus meiner Sicht schwierig.

Vileleicht kreigst Du ja noch mal eine FA- Prüfung?
 
Glaube kaum , das ich dann für nicht Verkäufe Steuern zahlen muss. Wie gesagt es geht mir nur darum das was ich brauche egal ob im PC-Bereich Baumarkt oder Kfz Bereich günstiger einzukaufen. Mir ist kein Gesetz bekannt was ein solches vorgehen verbietet.
 
Mir ist kein Gesetz bekannt was ein solches vorgehen verbietet.[/quote]


Mir schon, nämlich das BGB. Wenn ich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (kein Gewerbe mehr, da ja gerade abgemeldet) Gegenstände kaufe, begehe ich einen Betrug! Und wenn ich erwischt werde, habe ich ein (oder viele) Problem(e).
 
Unter Strafe wird das Ganze im StGB gestellt, im BGB sind dann die passenden Regelungen zur Rückabwicklung, Schadenersatz, usw.
Schon interessant zu welchen schnarchnasigen Ideen der Geiz führen kann!
 
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