Hm, meine Erfahrung ist hier auch eine andere, in Feld 14 der Zulassung steht zwar "Oldtimer", es wird aber nach der zum Zeitpunkt der EZ (bzw. Betriebserlaubnis?) gültigen Schadstoffklasse geprüft, also einschließlich Funktionsprüfung des Lambda-Regelkreises.
Wäre zumindest interessant zu wissen, ob und wo die rechtliche Grundlage für das von dir beschriebene Vorgehen fixiert ist. Dass das (bei euch) so gehandhabt wird, bezweifele ich nicht, und deine Oldtimererfahrungen sind je bei weitem umfangreicher...
Meines Wissens fällt die AU nur bei älteren als Bj. 1969(?) komplett weg.
(Die AU erfolgte im Zuge der HU für das H-Kennzeichen.)
Bei einem TÜV
nach dem Erreichen des Oldtimerstatus werden nur noch die vorgeschriebenen Werte ab EZ 1969 geprüft, (wie Du richtig sagtest, fällt die AU nur komplett bei Vor69 Autos weg) die werden locker erreicht. Meist sogar die U-KAT (G-Kat war ja 92 noch nicht vorgeschrieben) Werte unterschritten wenn der Motor entsprechend eingestellt ist. Bei Erstellen des H-Gutachtens werden die Werte nach Schadstoffklasse (U-KAT = schadstoffarm) geprüft, danach nicht mehr, da keine Schadstoffklasse mehr angegeben ist und die 69er Werte gelten.
Die drei Autos die ich beschrieb, haben wir für das H-Gutachten so mager eingestellt, dass die U-Kat Werte erreicht worden sind.
Hat man Pech und es klappt nicht bei der H-Abnahme, baut man halt einen Metallkat (SportKAT für Rennfahrzeuge ein) der alle Werte locker erreicht und im Gegensatz zu den alten KAT aus der Zeit keinen Leistungsverlust verursacht. Diese KATS gibts ja als Universalteil die man nach Hubraum und dem passenden Rohrdurchmesser bestellen kann.
Wirft man einen G-KAT raus, muss die LAMBDA Sonde unbedingt drinbleiben, da die Steuergeräte die LAMBDA Werte brauchen.
Wie gesagt, mehrfach durchexerziert, hat immer geklappt. Rechtliche Vorgaben kenne ich da nicht, der TÜV schaut halt auf das was eingetragen ist, also Oldtimer. Kann sein, dass da nicht jeder TÜV mitmacht, "meiner" machts allerdings.
Eine KAT Pflicht gilt für alle ab 1.1.89 in
Deutschland zugelassenen Wagen. Andere Länder kamen später, bei Reimporten von bereits im Ausland zugelassenen Wagen galten dann deren Regeln. Eine G-Kat Pflicht für Neuwagen Erstzulassungen gilt erst ab 1993. Natürlich gab es G-Kat schon vorher, aber die wurden von den Herstellern meist nur dann verbaut, wenn die vorgeschriebenen Werte mit einem U-KAT -oder auch ohne- nicht erreicht wurden.
Rechtlich sind die Schadstoffwerte nach Datum der EZ vorgeschrieben, wie die erreicht werden ist eigentlich wurscht, in der Praxis halt mit KAT. Das verursacht halt das Kuddelmuddel in der KAT Ausbauen oder Nichtausbauen Diskussion.
Weiteres Kuddelmuddel entsteht halt auch dadurch in welchem Land die Autos ihre EZ hatten. Die Vorschriften waren national unterschiedlich, war die
EZ (egal in welchem Land der Wagen produziert wurde) in D, galten die deutschen Werte. In Italien halt die italienischen. So weit ich weiss, konnte man dort den KAT dort bis zu den harmonisierten EU Vorschriften auch abbestellen, sozusagen ein Minus Zubehör.
Die Schadstoffklasse 1 (schadstoffarm) wird ja auch erst seit dem 1.7.1992 in D angewendet, Die Schadstoffklasse 0 (ohne KAT) konnte also ab dem 1.7.93 zu einem Fahrverbot bei Ozonalarm führen (kann mich an keins erinnern)
Da in D das Rechtsprinzip des Rückwirkungsverbots (auch Bestandsschutz genannt) gilt, sind die Dinge so. Ausnahmen gibt es dann nur bei wirtschafltich vertretbaren Maßnahmen wie Warnblinkerpflicht für alle Autos gleich welchen Baujahres.
Uff - langatmiges und sehr diffiziles Thema
Die Papiere habe ich gerade nicht hier, umgerechnet sind es 175 PS. Schadstoffklasse 0
PS Knut hab ich notiert, komme gerne, im Januar klappts aber wg. Urlaub nicht