Veröffentlicht November 25, 200717 j Moin, ich bin heute in einer Autozeitung und daraufhin im Web auf folgendes aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof gestoßen: http://www.welt.de/motor/article1274247/BGH_verbessert_Garantie_fuer_Gebrauchtwagenkaeufer.html Kurz: BGH verbessert Garantie für Gebrauchtwagenkäufer Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Käufern von Gebrauchtwagen gestärkt: Das oberste Gericht erklärte eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Das ist vielleicht für ein paar der vom "Motortod" betroffenen 9-5er Fahrer interessant .... Gute Nacht, Mirco (ich habe die Suche benutzt und keinen Artikel hier im Forum zu diesem Urteil gefunden. Falls es doch schon mal Thema war: sorry).
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