Januar 3, 200817 j Autor beste lösung ist immer noch die rote nummer der werkstatt... Das geht offiziell auch nicht mehr so einfach seit der Änderung der Zulassungsverordnung im März 2007. Nach den neuesten Bestimmungen ist Überführung zum Zweck der Reparatur nur dann erlaubt, wenn ein Mitarbeiter der Werkstatt zumindest mitfährt. Gut, es wird wohl nicht so schnell einer erwischt, aber theoretisch könnt der Werkstatt deswegen die Berechtigung entzogen werden. Also ADAC war wirklich geschickt. Ralf
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