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Gewährleistung ist die gesetzliche Vorgabe und da greift halt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr. Garantie ist eine freiwillige Leistung; auf die wird naturgemäß nur hingewiesen, wenn man sie gewährt.
*KlugScheissOn*

Die Beweislastumkehr greift nicht nach 6 Monaten, sondern in den ersten 6 Monaten. Denn im Normalfalls obliegt die Last des Beweises dafür, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, also des Kaufes, mangelbehaftet war, immer jenem, der den Anspruch auf Gewährleistung geltend machen will. Aufgrund der Beweislastumkehr muss bei Monierungen innerhalb der 1. 6 Monate dann jedoch im Zweifel der Händler beweisen, dass die Ware zum Verkaufszeitpunkt i.O. war und das der angezeigte Mangel z.B. aufgrund falschen Umganges damit entstanden ist.

*KlugScheissOff*

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