Februar 25, 200916 j Sehr geehrter Herr Oberpostdirektor Daniel, ich bestätige den Erhalt Ihres Beitrages Nr.: 5701 vom 25.02.2009, 11:28 Uhr. Natürlich sind mir die einschlägigen Rechtsnormen, die das Postwesen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland regeln bekannt. In meinen Beiträgen Nr.: 5692 und 5695 beantragte ich die Befreiung von der Portogebühr aus persönlichen Gründen. Eine begründete Versagung im Rahmen einer Einzelfallprügung steht von Ihnen aus. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum Beitag Nr. 6000 einen rechtmittelfähigen Bescheid mit ausreichender Begründung der Versagungstatbestände zu erteilen, ansonsten werde ich Untätigkeitsklage erheben. Hochachtungsvoll 42 (nach Diktat verreist)
Februar 25, 200916 j Allfällige Beschwerden sind via Formulare 3.14.b und 6.23.c in dreifacher Ausführung an die die vermerkte Stelle einzureichen. Im weiteren wird an dieser Stelle auf die AGB Post und die Beförderungskonditionen verwiesen. Also, da muss ich doch einwenden, dass diese Bitte, die Du an früherem Ort verklausuliert vorgetragen hast, ich möge mich bei den Moderatoren in Deiner Titelsache verwenden, nach Lektüre dieses oben exemplarisch angeführten und der folgenden postings - eigentlich - obsolet erscheint, zumal Du Dich binnen kürzester Frist derart in den Habitus eines Oberpostdirektors hast hineinidentifizieren können, dass ich nach Abschluss reiflicher Überlegung, interner Güterabwägung und weiterer Kontaktnahme zu dem Schluss gekommen bin, nein, habe kommen müssen (!) - und das ohne weitere Nötigung irgendwelcher anderer beteiligter Protagonisten -, dass Du Dir die hier seit Eingriff des Moderatorenkollektivs verliehene Ehrentitulatur mit Fug und vor allem Recht erworben zu haben scheinst. Diese letzte Variabele muss an dieser Stelle eingeführt werden, da Du Dich erst noch zukünftig vollends der Ehre, die mit diesem Titel einher geht, würdig erweisen musst. Summa summarum ist die Zuweisung - auch was die farbliche Gestaltung anbetrifft - keiner weiteren Veränderung zu unterziehen. Kurz: Passt!
Februar 25, 200916 j Also, da muss ich doch einwenden, dass diese Bitte, die Du an früherem Ort verklausuliert vorgetragen hast, ich möge mich bei den Moderatoren in Deiner Titelsache verwenden, nach Lektüre dieses oben exemplarisch angeführten und der folgenden postings - eigentlich - obsolet erscheint, zumal Du Dich binnen kürzester Frist derart in den Habitus eines Oberpostdirektors hast hineinidentifizieren können, dass ich nach Abschluss reiflicher Überlegung, interner Güterabwägung und weiterer Kontaktnahme zu dem Schluss gekommen bin, nein, habe kommen müssen (!) - und das ohne weitere Nötigung irgendwelcher anderer beteiligter Protagonisten -, dass Du Dir die hier seit Eingriff des Moderatorenkollektivs verliehene Ehrentitulatur mit Fug und vor allem Recht erworben zu haben scheinst. was für ein Satz Zum Glück hast Du Dich kurz gefasst
Februar 25, 200916 j was für ein Satz Zum Glück hast Du Dich kurz gefasst Ja, das ist manchmal wirklich nötig. Sonst versteht das ja kein Mensch. Der normale Durchschnittserwachsene erfasst nur Sätze, die nicht mehr als 12 Worte umfassen. Das waren jetzt 13 Worte . Aber für Daniel ist das ja kein Problem: Als Ober ************* kennt der sich ja im Formulierungsdickicht bestens aus und verheddert sich auf keinen Fall. (16 Worte, huh).
Februar 25, 200916 j Sehr geehrter Herr Oberpostdirektor Daniel, ich bestätige den Erhalt Ihres Beitrages Nr.: 5701 vom 25.02.2009, 11:28 Uhr. Natürlich sind mir die einschlägigen Rechtsnormen, die das Postwesen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland regeln bekannt. In meinen Beiträgen Nr.: 5692 und 5695 beantragte ich die Befreiung von der Portogebühr aus persönlichen Gründen. Eine begründete Versagung im Rahmen einer Einzelfallprügung steht von Ihnen aus. Ich fordere Sie hiermit auf, mir bis zum Beitag Nr. 6000 einen rechtmittelfähigen Bescheid mit ausreichender Begründung der Versagungstatbestände zu erteilen, ansonsten werde ich Untätigkeitsklage erheben. Hochachtungsvoll 42 (nach Diktat verreist) Sehr geehrter Herr nach Diktat verreist Eine Befreiung von Postgebühren für Private - wie sie Ihr Ansinnen darstellt - ist durch das derzeit gültige Postgesetz nicht vorgesehen. Dennoch existiert folgende Ausnahme: "In reinen Bundesdienst-Angelegenheiten werden Postsendungen jeder Art innerhalb des Deutschen Postgebietes portofrei befördert, wenn die Sendungen von einer Bundesbehörde abgeschickt oder an eine Bundesbehörde gerichtet sind und die äußere Beschaffenheit, sowie das Gewicht der Sendungen den von der Bundes-Postverwaltung in dieser Beziehung zu erlassenden besonderen Bestimmungen entspricht." Die Ihnen antwortende Stelle muss aufgrund Ihrer bisher dürftigen Begründungen bezüglich der Beantragung der Befreiung von Portogebühren vielmehr davon ausgehen, dass hier der Tatbestand der versuchten Briefmarkenhinterziehung vorliegt. Wir behalten uns entsprechend sämtliche rechtlichen Schritte vor. Bezüglich Ihrer unsäglichen Drohung auf Untätigkeitsklage weisen wir darauf hin, dass Besagte ausschliesslich über das Formular 45.2 eingereicht werden darf. Auch hier wiederum machen wir darauf aufmerksam, dass wir uns sämtliche Rechte vorbehalten, insbesondere aber einen Briefträgerlieferstopp nach Artikel 46 präventiv in Erwägung ziehen. Gez. Postoberdirektor Also, da muss ich doch einwenden, dass diese Bitte, die Du an früherem Ort verklausuliert vorgetragen hast, ich möge mich bei den Moderatoren in Deiner Titelsache verwenden, nach Lektüre dieses oben exemplarisch angeführten und der folgenden postings - eigentlich - obsolet erscheint, zumal Du Dich binnen kürzester Frist derart in den Habitus eines Oberpostdirektors hast hineinidentifizieren können, dass ich nach Abschluss reiflicher Überlegung, interner Güterabwägung und weiterer Kontaktnahme zu dem Schluss gekommen bin, nein, habe kommen müssen (!) - und das ohne weitere Nötigung irgendwelcher anderer beteiligter Protagonisten -, dass Du Dir die hier seit Eingriff des Moderatorenkollektivs verliehene Ehrentitulatur mit Fug und vor allem Recht erworben zu haben scheinst. Diese letzte Variabele muss an dieser Stelle eingeführt werden, da Du Dich erst noch zukünftig vollends der Ehre, die mit diesem Titel einher geht, würdig erweisen musst. Summa summarum ist die Zuweisung - auch was die farbliche Gestaltung anbetrifft - keiner weiteren Veränderung zu unterziehen. Kurz: Passt! Eine wahrhaft passende Laudatio. Kraft meines Amtes als Oberpostdirektor erkläre ich Sie bzw. Ihre Brief- und Paketpost ab sofort für portobefreit...
Februar 25, 200916 j Ja, das ist manchmal wirklich nötig. Sonst versteht das ja kein Mensch. Der normale Durchschnittserwachsene erfasst nur Sätze, die nicht mehr als 12 Worte umfassen. Das waren jetzt 13 Worte . Aber für Daniel ist das ja kein Problem: Als Ober ************* kennt der sich ja im Formulierungsdickicht bestens aus und verheddert sich auf keinen Fall. (16 Worte, huh). Du schreiben kürzere Sätze. Sonst keiner versteht.
Februar 25, 200916 j Eine wahrhaft passende Laudatio. Kraft meines Amtes als Oberpostdirektor erkläre ich Sie bzw. Ihre Brief- und Paketpost ab sofort für portobefreit... Diese Einlassung, mein Lieber (!) *an-der-Zigarre-saug*, ist sicherlich bei der weiteren Abwägung der bereits zitierten Titelvariabele, ein unbedingter Berücksichtigungsvorteil! Das soll nicht zu Ihrem Nachteil gewesen sein. Wohlwollend, Ihr ...
Februar 25, 200916 j Daniel, ich seh schon - in der Schweiz gibt es die besseren Bürokraten . Ich kleb lieber wieder Marken drauf. Ich hab sogar eine mit Deinem Auto gefunden....
Februar 25, 200916 j Daniel, ich seh schon - in der Schweiz gibt es die besseren Bürokraten . Ich kleb lieber wieder Marken drauf. Ich hab sogar eine mit Deinem Auto gefunden.... GEWONNEN.....GEWONNEN....HURRA.....
Februar 25, 200916 j es sei Dir gegönnt genauso wie der neue (Unter-) Titel.... in den Dich ja eigentlich unser allseits beleibter *korrigiere beliebter* 14x3 gelockt hat........das nur so zur Erinnerung ....jetzt werden eben anstatt anstatt Kapitel/Versen die Paragraphen zitiert... ... und die Briefmarken geleckt...welche Geschmacksrichtung bevorzugst Du eigentlich ?
Februar 25, 200916 j ich bevorzuge "Deutsche Bundespost vanille" und das beleibt hab ich überlesen und solange nur Briefmarken...
Februar 25, 200916 j ich bevorzuge "Deutsche Bundespost vanille" und das beleibt hab ich überlesen . was überlesen, ....man wird doch wohl mal einen Rechtschreipfehla machen und korrigieren dürfen..
Februar 25, 200916 j Man kann Euch ja echt keine siebzehnhunder Kilometer alleine lassen, ohne daß ih wieder das halbe Forum zuschreibt. @ 42: Mensch, hast Du etwas verpaßt. Aber wer lieber in der Provinz bleibt...
Februar 25, 200916 j Hab da mal ne Frage ... Der Postbeamte hat mir persöhnlich von seiner Degradierung eine Nachrich gebracht . Frage : ist die Stelle des Ketzers schon anderweitig vergeben ? Wäre doch nen Jop für Josef den alten Blähboy ...
Februar 25, 200916 j Diese Stelle ist wohl noch nicht vergeben ... - in den Stichworten kommt Ketzer nicht vor - es ist auch niemand als unmittelbarer Widersacher des Pfarrers in Erscheinung getreten - das Qualifikationsprofil sollte noch präzisiert werden (ist "Drei-Knopf-Mops* zureichend?) Leider fehlen uns für den sach- und fachgerechten Umgang noch ein Pranger, ein Scheiterhaufen, eine Streckbank und die Daumenschrauben. Brenneisen halte ich für übertrieben, die Energiekosten ... Bewerbungen können formlos hier bei der OT-Gemeinde eingereicht werden. Vertraulichkeit bis zur öffentlichen Inquisitionszeremonie wird selbstverständlich zugesichert
Februar 25, 200916 j Diese Stelle ist wohl noch nicht vergeben ... - in den Stichworten kommt Ketzer nicht vor - es ist auch niemand als unmittelbarer Widersacher des Pfarrers in Erscheinung getreten - das Qualifikationsprofil sollte noch präzisiert werden (ist "Drei-Knopf-Mops* zureichend?) Leider fehlen uns für den sach- und fachgerechten Umgang noch ein Pranger, ein Scheiterhaufen, eine Streckbank und die Daumenschrauben. Brenneisen halte ich für übertrieben, die Energiekosten ... Bewerbungen können formlos hier bei der OT-Gemeinde eingereicht werden. Vertraulichkeit bis zur öffentlichen Inquisitionszeremonie wird selbstverständlich zugesichert Ja prima, denn die Nachfolge sollte ja bald geregelt sein,sonst gehts hier ja zu wie...bei Hempels unterm Sofa
Februar 25, 200916 j ja, Bewerben kann man sich, das schon. Aber man muss erst mal einen besonderen Beitrag liefern, z.B. die 4444, die 5000 oder schon bald die 10000 (die mach ja ich). Was man dann wird - das entscheidet das Kollegium der Mods. Und die Entscheidung bringt dann schon mal die ein oder andere überraschung. Gell, Stock-Car
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