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Egal, auch nur´ne Keksdose, hübsch und brandneu, und für ein paar mehr Kekse eben.

Mit einem 25 Jahre alten Saab-Hatchback aber kann man das Sofa transportieren, auf dem man dann sitzt, um die Kekse aus den Audis zu verzehren ...

 

 

Dann nehme ich die Keksdose.

  • 1 Monat später...
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Wenn der Audi durch ist, werde ich mir den neuen 9-5 als Gebrauchtwagen holen. Aber das dauert eben noch mind. 3 Jahre :rolleyes:

 

Anscheinend wird das mit dem neuen Auto doch etwas schneller gehen (müssen) als geplant.

 

Mein A6 hat am WE mit ca. 94.500km einen Motorschaden erlitten ...:mad:

 

Die großen AUDI-Motoren sind auch nicht mehr das, was sie mal waren ... :frown:

 

So eine verdammte Kacke :frown:

 

Weiß einer von Euch, ob das durch die Händlergewährleistung abgedeckt ist, da ich den Wagen erst 11 Monate habe :confused:

 

gruss Andreas

  • 8 Monate später...

Beim neuen A6 läßt sich im Carkonfigurator beim Topmodell 3.0TFSI mit volle Hütte die 100.000,- Marke knacken.

 

Geht das beim neuen 9-5 auch :confused:

Hej raser,

 

geh doch mal bei auto-deppe.de gucken, da kannste die Chefkalesche von Saab-Deutschland schießen, für deutlich unter 50K €, trau dich was!

 

leo_klipp

  • 1 Monat später...

Info zur Händlergewährleistung beim Autokauf

 

Weiß einer von Euch, ob das durch die Händlergewährleistung abgedeckt ist, da ich den Wagen erst 11 Monate habe

 

 

Also im Grunde ja, aber am besten nochmal alles durchlesen im Vertrag und wichtig ist, ob Du Privatperson bist oder Gewerbetreibender:

 

Die Haftung des Verkäufers für Mängel am Fahrzeug gilt grundsätzlich für alle Kaufverträge. Sie kann aber vertraglich auf verkürzt oder sogar ausgeschlossen werden. Wenn der Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen wird, ist ein Haftungsausschluss nichtzulässig, in diesem Fall

darf die Haftung aber verkürzt werden was aber in Deinem Vertrag stehen müsste.

 

 

Als Unternehmer zählen allerdings nicht nur die Fahrzeughändler! Unternehmer ist bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen

oder selbständigen Tätigkeit handelt. Das kann z. B. auch ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt sein, der sein gebrauchtes Geschäfts-fahrzeug verkauft. Ist der Verkäufer eine Privatperson, darf die Haftung ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht automatisch, sondern muss aus-

drücklich vom Verkäufer schriftlich erklärt bzw. in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden!

 

 

Zu Deiner Frage mit den 11 Monaten:

 

 

Vom Gesetz her beträgt der Haftungszeitraum für Sachmängel zwei Jahre. Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge darf die Sachmängelhaftungsfrist allerdings vertraglich auf ein Jahr reduziert werden, was durchaus üblich ist.

 

Also solltest Du das schnell checken und umgehend den Schaden (per Einschreiben) dort auch anmelden, damit Dir keine Fristen ablaufen wenn es so knapp ist!

 

Und ganz wichtig:

 

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

 

Viel Erfolg bei Fragen einfach nochmal melden ...

 

Gruß,

 

Ted

 

 

PS: Am besten verkaufen und gleich einen Saab anschaffen :biggrin:

...

Viel Erfolg bei Fragen einfach nochmal melden ...

 

Gruß,

 

Ted

 

 

PS: Am besten verkaufen und gleich einen Saab anschaffen :biggrin:

 

Ich wollte ja wieder einen AERO kaufen aber damals, als ich suchte und brauchte, war ums Verrecken nichts Vernünftiges aufzutrieben :smile:

 

Die Sache mit dem AUDI hatte sich mitlerweile relativiert.

Der diagnostizierte Motorschaden stellte sich "nur" als Zündspulendefekt heraus.

Aufgrund der gehäuften Vorkommnisse mit dem Auto habe ich bei Händler eine kostenlose Verlängerung der Cargarantie für ein weiteres Jahr rausgeschlagen.

Seitdem läuft er :biggrin:

Diese verlängerte Cargarantie läuft noch bis 11/11 und läßt mich etwas ruhiger schlafen. Im Oktober bringe ich ihn zur Inspektion zum Audihändler meines Vertrauens und dann sehen wir weiter :rolleyes:

Ob ich ihn dann behalte oder verkaufe hängt viel davon ab.

 

 

Ansonsten ist der A6 4F schon ein tolles Auto :top:

Ob ich ihn dann behalte oder verkaufe hängt viel davon ab.

 

 

Ja bei mir ist auch alles dabei gewesen von Bose bis S-Line, quattro usw. ... aber der Saab ist echt was anderes - eine andere "Art" ...

 

Wenn die Garantie bei Händler durch ist kannst Du selbst noch eine nachträglich abschließen falls Du den Wagen behalten möchtest

und der noch nicht zu viel gelaufen hat ... habe hier mal was dazu geschrieben:

 

Seriöse Reparaturkostenversicherung auch bei Saab-Privatkauf möglich

 

 

Ist vielleicht im Anschluss für Dich eine alternative falls die vorhandene sich nicht mehr verlängern lässt!

 

Gruß und allzeit gute Fahrt!!!

 

Ted

Ja bei mir ist auch alles dabei gewesen von Bose bis S-Line, quattro usw. ... aber der Saab ist echt was anderes - eine andere "Art" ...

 

...

Gruß und allzeit gute Fahrt!!!

 

Ted

 

Dir auch allzeit gute Fahrt :smile:

 

gruss Andreas

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