Veröffentlicht März 7, 201015 j Naben, beim stöbern ist mir mal so eine Frage gekommen. Wie siehts eigentlich bei ner GmbH mit der Namensführung nach aussen aus? Beim Einzelunternehmen ist mir das klar.. Bsp: Pit Stop --> Pit Autoteile GmbH Müsste das nicht nach aussen hin erkennbar sein?
März 8, 201015 j Die Handelsfirma Soweit ich mich richtig an meine HGR-Vorlesungen erinnere, muß die Rechtsform eines Unternehmens immer erkennbar sein. Sieh einfach mal im HGB nach (glaube Erstes Buch, Dritter Abschnitt). Da steht zwar immer nur was vom Einzelkaufmann, aber dessen Vorschriften finden in diesem Fall auch bei einer Kapitalgesellschaft Anwendung.
März 8, 201015 j immer erkennbar sein Nach dem Motto: Saab-Cars.de ist eigentlich ein Forum, in dem es um Saabs geht. Viele Forenmitglieder kümmern sich aber'n Scheissdreck drum und machen hier ein Haushaltsforum für jeden erdenklichen Mist draus? So in etwa?
März 8, 201015 j Nach dem Motto: Saab-Cars.de ist eigentlich ein Forum, in dem es um Saabs geht. Viele Forenmitglieder kümmern sich aber'n Scheissdreck drum und machen hier ein Haushaltsforum für jeden erdenklichen Mist draus? So in etwa? :biggrin: wenn du es so auslegen möchtest.... oder wir machen wieder ne OT-Diskussion draus :biggrin:
März 8, 201015 j "Pit Stop" ist eine geschützte Wortmarke. http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:OY9-MGEUzaTqDM:http://www.europaticker.de/0000_bilder/bilder/pit-stop.jpg Als Logo > eine Bildmarke. Da muß die Geschäftsform nicht erkennbar sein. Erst im geschäftlichen Verkehr (z.B. Verträge, Werbung, Geschäftsanbahnung) muß die Gesellschaftsform erkennbar sein. (so habe ich das mal gelesen)
März 8, 201015 j Nach dem Motto: Saab-Cars.de ist eigentlich ein Forum, in dem es um Saabs geht. Viele Forenmitglieder kümmern sich aber'n Scheissdreck drum und machen hier ein Haushaltsforum für jeden erdenklichen Mist draus? So in etwa? ... keep cool - over now baby blue Nun lass mal alle Fünfe gerade sein, wir sind ein Forum für alle Lebenslagen - wenn der Schuh bei solch einer Frage drückt, dann mal los mit den Antworten! Hier werden Autos verkauft, Ersatzteile gekauft, warum können wir denn nicht eine dicke Schulter für die schweren Stunden eines Saabfahrers bieten. Zur Not biete ich auch 'ne Partnervermittlung an - ist nur eine Frage der Einstellung gegen über seinem Partner und unser allerheiligsten Fahrzeuge! Weiter so - jetzt wird diskutiert und nicht gekleckert
März 8, 201015 j warum können wir denn nicht eine dicke Schulter für die schweren Stunden eines Saabfahrers bieten. Gartenmöbel, Betondecken, Studienwünsche der (ungeborenen) Kinder, Steckdosenleisten... Ist klar...
März 8, 201015 j Ich würde Troll zustimmen. Erst, wenns ums Geschäft geht, muss die Rechtsform und damit das Haftungsrelevante offenbart werden (s.g. Firmenwahrheit, §18 HGB). Alternativ immer ins Impressum (sofern vorhanden, sonst eh nichts wie weg) gucken.
März 8, 201015 j Autor @hansp deswegen STAMMTISCH..... Ich dachte man kann hier alle alle möglichen Themen diskutieren... Und wenn dir ne Laus über die Leber gelaufen ist kann keiner was für,oder?
März 8, 201015 j Bist Du Dir da sicher? Ich würde das noch mal überprüfen ung ggfs. Dein Posting anpassen. Pit Stop wurde ja verkauft ....
März 9, 201015 j Autor mir gehts ja auch nicht um das konkrekte Beispiel... Sondern um die reine Theorie... War nur ein Beispiel mit P** St**
März 9, 201015 j das forum @hansp ... Ich dachte man kann hier alle alle möglichen Themen diskutieren... könnte man so im gesellschaftsvertrag formulieren: 1. hauptzweck der "unternehmung": - beratung zu fahreugproblemen bei saab-modellen 2. nebenzweck der "unternehmung": - hilfe zu lebensproblemen aller art wer damit nichts zu tun haben möchte sollte den stammtisch meiden bzw. von der unternehmung fern bleiben.
März 9, 201015 j wer damit nichts zu tun haben möchte sollte den stammtisch meiden bzw. von der unternehmung fern bleiben. Was dann zur Folge hat, daß der Sinn des Unternehmens total verwässert wird und am Schluss nur noch Dampfplauderer übrigbleiben, bevor das Unternehmen total den Bach runtergeht. Wo habe ich das bloß nur schon mal gesehen? Und in welchem Stadium sind wir jetzt?
März 9, 201015 j Man muss zwischen einem Markennamen und dem Firmennamen unterscheiden. Der Firmenname mit Angabe der Gesellschaftsform wird im offiziellen Schriftverkehr und natürlich auch vertraglichen Abhandlungen verlangt, z.B.: Die Pitstop Autoteile GmbH (Im folgenden kurz "Pitstop" genannt) schließt mit Herrn Müller folgende Vereinbarung .... Beim Patentamt in München wären dann Wortmarke und ggfs. auch Wort- und Bildmarke anzugeben (Wobei die Wortmarke über der Wort- und Bildmarke steht). Wenn Pitstop sich allerdings das Alleinstellungsmerkmal nur für die Autobranche sichert - es gibt hierzu eine Branchenliste vom Marken- und Patentamt - kann es durchaus sein, dass z.B. eine Bierbrauerei den Namen ebenfalls für sich nutzt und auch nutzen darf. Dann aber mit einer anderen Bildmarke. Der Firmenname muss nicht direkt mit dem Namen der Marke in Zusammenhang stehen. Die Firma kann anders heißen als die Marke, unter der sie bekannt ist. Im Allgemeinen werden aber Markennamen, die eine gesamte Firma repräsentieren, wegen der Wiedererkennung zusammengebracht. Wenn allerdings eine Firma mehrere Produkte und Dienstleistungen anbietet, können die Namen durchaus unterschiedlich ausfallen. Beim Patentamt kann man nachfragen, ob eine Wortmarke für Deutschland schon gesichert wurde, für die internationale Sicherung von Wortmarken gibt es meines Wissens eine Stelle in Spanien, die das koordiniert. Gesicherte Markennamen erkennt man meist am "R" oder am "TM" Zeichen neben dem Firmenlogo.
März 9, 201015 j Man muss zwischen einem Markennamen und dem Firmennamen unterscheiden. Der Firmenname ... Joah, in Deinem Beitrag steht schon mal einiges Wahres drin.. Jedenfalls ist die Unterscheidung zwischen dem Name (der Name IST die Firma!!! § 17 I HGB, daher ist "Firmenname" doppelt gemoppelt..) und einer Marke richtig. (Alicante war glaub das mit dem Internationalen, wenn ich mich recht erinnere..) Nur bei der Firma (also Pit Autoteile GmbH) muss die Rechtsform dabeistehen, die Marke Pitstop ist letzten Endes einfach "Geld wert", Inhaber dieser Marke wird wohl die Pit Autoteile GmbH als juristische Person sein.. Verkauft werden können natürlich sowohl Unternehmen, als auch die Markenrechte. Also kann ein Unternehmen die Pit Autoteile GmbH in irgendeiner Form übernommen haben, es könnte aber auch ein anderes Unternehmen die Rechte an "Pitstop" von der Pit Autoteile GmbH gekauft haben und die Pit Autoteile GmbH besteht unabhängig davon weiter, nur ohne die Marke (möglicherweise dann wertlos).. Zu Silver-Saab: Steht nicht nur im HGB, da ist's für die OHG in § 125a HGB geregelt und in § 177a HGB, der auf § 125a verweist, für die KG, dass diese Rechtsform angegeben werden muss (z.B. auf Geschäftsbriefen), für die GmbH steht in § 4 GmbHG und für die AG in § 4 AktG, dass die Firma den Zusatz der Rechtsform enthalten muss.
März 9, 201015 j Autor http://www.autoservicepraxis.de/namensaenderung-bei-der-gmbh-862051.html Also Namensänderung...
März 10, 201015 j http://www.autoservicepraxis.de/namensaenderung-bei-der-gmbh-862051.html Also Namensänderung... Also jetzt weiß ich grad nicht mehr, was Du eigentlich wissen willst.. Mir ist egal, was mit diesem Unternehmen geschehen ist, ich hab auch nicht danach recherchiert und werd's auch nicht tun, ich bin nur von Deinen Angaben ausgegangen und selbst wenn ich den Link von Dir oben durchlese, sehe ich nicht, wo das Problem liegt.. Ja klar ist das eine Namensänderung.. Die Pit-Stop Autoservice GmbH hat den Namen (die Firma) in Pit Autoteile GmbH geändert, da ist jeweils korrekt die Rechtsform angegeben (das war doch die Frage??). Deshalb könnte aber trotzdem "Pit Stop" - wie schweden-troll schrieb - eine Bild- und/oder Wortmarke sein, die im Register beim Patentamt geschützt ist und bei der gerade KEINE Rechtsform angegeben werden muss, weil es die Marke und nicht die Firma ist.. KÖNNTE!!! Auch da weiß ich nichts Genaueres, aber rechtlich ist's denkbar, dass "Pit-Stop" Unterscheidungskraft etc. besitzt, also als Marke geschützt werden kann. Da muss dann aber kein Rechtsformzusatz dran! Und falls Du einfach nur den Satz in dem Link meinst (2. Absatz), in dem steht, dass "Pit-Stop verkauft" wurde, wird das wohl eine bei Journalisten oft anzutreffende (ist ja auch ok, sind schließlich Journalisten und keine Juristen) juristische Ungenauigkeit sein. Von BluO übernommen wurde das gesamte Unternehmen (daher Kartellamt, Marktmacht etc...), also korrekterweise NICHT "Pit-Stop", sondern die Pit-Stop Autoservice GmbH, die nach Übernahme umbenannt wurde, weiterhin aber die Marke (wenn's denn eine ist) "Pit-Stop" nutzt, weil gerade die bekannt ist und den Wert des Unternehmens ausmacht.
März 10, 201015 j Autor der Link diente nur zur Vervollständigung. Meine Frage wurde eigentlich schon beantwortet. Danke euch
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