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So eine Frage hätte ich noch, und zwar funktioniert der rechte scheinwerferwischermotor nicht mehr. Wie komm ich da dran? habe mir bereits einen neuen besorgt. Muss auch bald zum Tüv da muss er ja funktionieren
Muss auch bald zum Tüv da muss er ja funktionieren

 

Die Scheinwerfer-Reinigungsanlage geht den TÜV einen feuchten Kehricht an, solange der Wischer nicht mitten auf dem Scheinwerfer steht.

Xenon-Licht gab es beim 9-3 I ja nicht und Grefrath liegt auch nicht in Skandinavien, oder ?

 

Gruß, Gunnar

es gibt auch tüver die sagen was angebaut ist, muss auch funktionieren!

 

ja ja hatte ich schon erlebt! ich fragte und wie prüfen sie meinen Airbag ;-)

es gibt auch tüver die sagen was angebaut ist, muss auch funktionieren!

 

Zu solchen Prüfstellen fährt man ja auch nicht hin.

 

Gruß, Gunnar

es gibt auch tüver die sagen was angebaut ist, muss auch funktionieren!

 

Mein 900-II war letzte Woche zur HU bei der Dekra. Der Prüfer hat tatsächlich die Funktion der Scheinwerfer-Wisch-Wasch überprüft und auch den rechten wegen Funktionsstörung bemängelt. Na ja, der geht auch nicht.

Hinterher war das dann als Hinweis zu finden, Plakette ist erteilt worden. Also nett :-))

@chris06: die suchfunktion hätte dir bei allen von dir bisher erstellten themen sehr geholfen.

 

ps: willkommen im forum

 

gruß

patrick

  • Autor
Nein Grefrath ist nicht in Skandinavien, ich war letztens mit nem Freund von mir beim TÜV und habe dort halt nachgefragt. Dieser meinte was dran ist muss funktionieren. Ich habe dann gefragt was denn wäre wenn ich die abbauen würde. Die Antwort war das wenn man es sehen würde das da welche hin kommen oder der Prüfer weiß das dort welche hingehören wäre es ein Mangel

Scheinwerfer-Reinigungsanlagen sind in Deutschland nur bei Xenon-Licht vorgeschrieben, und zwar dann

in Verbindung mit automatischer Leuchtweitenregulierung und/oder automatischer Niveauregulierung,

was es beim 9-3 I bekanntlich alles nicht gab.

 

-> Auch wenn ich mich wiederhole: Zu solchen Prüfstellen fährt man schon aus Prinzip nicht hin !

 

Die Funktion von Bauteilen, die nicht vorgeschrieben, aber erlaubt sind, geht den Prüfer einen feuchten Kehricht an,

solange von der Fehlfunktion keine Gefahr ausgeht.

 

An zwei von meinen drei Saab funktioniert z.Zt. auch jeweils ein Scheinwerferwischer nicht. Mit allen drei 9-3 I

war ich letztes Jahr zur Hauptuntersuchung (jedes Mal eine andere TÜV- bzw. Dekra-Prüfstelle, hat sich so

ergeben). Die beiden Fahrzeuge mit defekter SRA haben die HU ohne Mängel bestanden (auch ohne geringe

Mängel), und bei meinem dritten Saab wurde die SRA noch nicht einmal ausprobiert. So gehört das !

 

Gruß, Gunnar

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