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Meine Frage zu den ABE´s

Sind die im Fahrzeugschein mit eigetragen, gibt es die als extra Zettel, kauft man die bei bestimmen Sachen, wie Sportauspuff, Lenkrad und co. so beim Händler mit!? und führt sie im Handschuhfach mit...

Im Forum gelesen habe ich, daß die bei uns in Flensburg bei KBA beantragt werden können?!..leider endet diese Anfage auf Seite 3 mit offenem Ende ...

Ich erinnere mich bei meinem BMW...als ich noch jung war und diese Kiste fuhr:cool:( immerhin er hatte kein Dach:tongue:) War aber tiefer, breiter, schneller..ja ja: jeder macht mal Fehler, egal. Da hatte ich so einen roten Zettel für irgendwelche Extras...!?..aber ich bin blond, vielleicht täusche ich mich auch...

Wenn Sachen vom Werk an dran sind:biggrin:, eingebaut sind, wo steht das dann vermerkt?

wie erhält man ABS nachträglich, kopiert man die sich einfach:cool::eek:...

Gruß

 

Anina

Also, seinerzeit bei meinem Saab 90, war die ABE für das "Schadstoffminderungssystem (Zündverstellsystem)":rolleyes: eine eigenständige Bescheinigung, die ich im Handschuhfach mitführte...

 

Seither hatte ich sowas nie wieder.

Meine Frage zu den ABE´s

Sind die im Fahrzeugschein mit eigetragen, gibt es die als extra Zettel, ...

Sind grundsätzlich 'extra Zettel', welche beim Kauf mit dazu gehören und grundsätzlich mitzuführen sind, sofern man dazu nicht jeweils eine Änderungsabnahme machen und diese dann in die Zulassung eintragen läßt.
  • Autor

ok, DANKE!!!

kaufe ich Teile ohne ABE, muß ich die nachträglich abnehmen lassen- sonst kein TÜV, wenn sie denn abgenommen werden!Oder man hofft, daß sie bei der Hauptabnahme nicht auffallen...

Es werden grundsätzlich nur Teile eingetragen, wenn ein Hersteller und eine Nummer am Gegenstand vorhanden sind. Anderenfalls muss ein Gutachten erstellt werden, und das kann teuer werden.
Meine Frage zu den ABE´s

Sind die im Fahrzeugschein mit eigetragen, gibt es die als extra Zettel, kauft man die bei bestimmen Sachen, wie Sportauspuff, Lenkrad und co. so beim Händler mit!? und führt sie im Handschuhfach mit...

Im Forum gelesen habe ich, daß die bei uns in Flensburg bei KBA beantragt werden können?!..leider endet diese Anfage auf Seite 3 mit offenem Ende ...

 

Wenn eine KBA NR auf dem jeweiligen Teil vorhanden ist ,kann jeder einigermassen zuvorkommende TÜV Prüfer über ein Tüv internes Programm eine ABE ausdrucken.

ABE heisst erstmal Allgemeine Betriebserlaubnis, und die gibt es auch fuer die Fahrzeuge (sofern sie nicht durch ein europaeisches ECE Papier zulassungsfaehig sind), d.h. in der Fahrzeug=ABE koennen auch Teile (also z.B. Originalzubehoer) verzeichnet sein.

Ist ein Teil nicht in der Fahrzeug ABE, so muss es eine Extra ABE geben, das heisst aber noch lange nicht, dass Du dann alles machen kannst, was Du willst, fuer mancherlei Dinge braucht man noch zusaetzlich ein Anbaugutachten (z.B. Anhaengerkupplung, Rad/Reifenkombinationen, die nicht den Originalabmessungen entsprechen). Ob die Aenderungen eingetragen werden muessen, oder das Mitfuehren reicht, steht dann in den Unterlagen.

 

Falls keine Teile-ABE verfuegbar ist, kannst Du noch ueber ein Gutachten (s. KGB) Deine Anbauten legalisieren.

  • Autor

...ha, danke die Herren, nun hab ichs kapiert!

Gut, daß es Euch gibt!!! :-)

...nun wollte ich doch einmal machen, was ich will....;-)....schade!

 

Dann liegt es oftmals daran, das die Extras keine Nummer haben!

Ok und wenn das Gutachten teuer wird, verstehe ich jetzt, warum immer so drauf hingewiessen wird, keine ABE!

DANKE

Sonnige Grüße

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