Zum Inhalt springen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Abend wohl.

 

Kennt jemand Werte für die max. Stützlast eines Saab 99 Sedan MY 83?

Ev. sogar auch jene für die passende originale Saab Anhängerkupplung (die aus viereckigem Profil, abgeschlossen hinten mit einem Kunstoffdeckel SAAB inkl. Aufschrift).

 

Wenn jemand dazu noch Dokumente hätte welche die Angaben offiziellisieren - perfekt! :rolleyes:

50 Kg
  • Autor

Danke!

 

Wo wurde dieser Wert definiert? Habe im Werkstatthandbuch z.B. nichts gefunden?

Ist bei allen 9o1 gleich...
Ist bei allen 9o1 gleich...

 

 

Wer lesen................

 

SAAB 99 war angesagt!

 

Gruß->

  • Autor
@hft: Dieses Dokument hilft mir leider nur teilweise weiter. Gibt es keine Angabe zur Stützlast von SAAB selber? Westfalia bescheinigt ja nur der Kupplung diese Last. Die Anhängelast z.B. entspricht nicht jener in der CH Typengenemigung meines 99 (1500kg). Leider fehlt da die Angabe zur Stützlast.
@hft: Dieses Dokument hilft mir leider nur teilweise weiter. Gibt es keine Angabe zur Stützlast von SAAB selber? Westfalia bescheinigt ja nur der Kupplung diese Last. Die Anhängelast z.B. entspricht nicht jener in der CH Typengenemigung meines 99 (1500kg). Leider fehlt da die Angabe zur Stützlast.

 

 

Zum Thema habe ich hier etwas gefunden:

 

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

 

Zitat:

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch

die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.

Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich

Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.

Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an

der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild

gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim Suchen.

 

Die von WESTFALIA gelieferte AHK hat eine ABE und ist somit verbindlich für den SAAB zugelassen,

damit kann auf SAAB-Angaben verzichtet werden.

 

Es grüßt Willy

Ich glaube eher, dass hier das Problem da liegt, dass den schweizer MFK Prüfer die deutsche ABE nicht interessiert....
Ich glaube eher, dass hier das Problem da liegt, dass den schweizer MFK Prüfer die deutsche ABE nicht interessiert....

 

 

Damit wirst Du wohl Recht haben, die sind eben nicht im EU-Club, und demzufolge etwas "eigen".

Den Standort - SG - hatte ich nicht entschlüßeln können, geht aber aus dem Beitrag hervor.

 

Es bietet sich an dort mal vor Ort nachzufragen:

 

http://www.saabclub.ch/SAABclub_Schweiz/Praesident_Oldie.html

 

 

Es grüßt Willy

stehen diese Angaben nicht auf den Kupplungen?

und war es früher in der Schweiz nicht so, dass alle, das gleiche gewicht tragen durften, wie früher bei den Dachlasten, da war nur 50 Kg erlaubt, bis mitte der 80er, auch beim SAAB, ausser man hatte was anderses im Fahrzeugausweis eintragen lassen!

@hft: Dieses Dokument hilft mir leider nur teilweise weiter. Gibt es keine Angabe zur Stützlast von SAAB selber? Westfalia bescheinigt ja nur der Kupplung diese Last. Die Anhängelast z.B. entspricht nicht jener in der CH Typengenemigung meines 99 (1500kg). Leider fehlt da die Angabe zur Stützlast.

 

Die Stützlastangabe bezieht sich auf die KOMBINATION KmH und Fahrzeug, bei der Zuglast wird ausdrücklich darauf hingewiesen ,daß die Zulässige Anhängelast kleiner oder gleich der der KmH sein muss. Auch in Deutschland war der 99 nur für 1200Kg oder 1500Kg Anhängelast freigegeben.

Mit mehr kann ich leider nicht dienen; keine Angaben im Werkstatthandbuch, auch nicht in dem für Zubehör und in allen Freigaben für Zuglasterweiterungen die ich von Saab - Deutschland habe bleibt die Stützlast unerwähnt.

  • Autor
stehen diese Angaben nicht auf den Kupplungen?

Für die zugelassene Stützlast der Kupplung theoretisch schon, bei meiner steht jedoch nur die Anhängelast drauf :confused:

Das Problem ist nun, dass im Formular was zur Eintragung ausgefüllt werden muss, sowol der Wert der Kupplung als auch der Wert des Fzg. drauf stehen muss. Der kleinere der beiden wird schlussendlich im Fahrzeugausweis eingetragen.

 

Eine deutsche Bescheinigung o.ä. von Saab wär schon genug an Dokumentation. Nur wie hft auch schreibt, da ist nichts zu finden in den verschiedensten Unterlagen.

 

Schlussendlich bastle ich mir die Bescheinigung selber...

@griffin

 

Und was sagt der Schweizer Kollege aus dem Klub ?

 

Es grüßt WILLY

Griffin hat die Kupplung von diesem Kollegen erworben.

 

Dieser (ich) kann leider auch nicht weiter helfen....

;-) ;-) ;-)

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.