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NaJa Tobi, manches muss man wohl auch nicht immer verstehen. :rolleyes:
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Man hätte die Versicherung ja auch einfach mit Frist 30.11. zum Jahresende kündigen können ... ... ...

Rene, das war ja die Frage, ob das geht bei meiner Versicherung und weil wenn nicht, trotz Abmeldung der Versicherungsvertrag in eine "Ruheversicherung" gewandelt worden wäre.

 

Die Frist zur Kündigung laut AVB liegt (lag) bei 3 Monaten zum regulären Versicherungsende. Das Versicherungsende war auch unklar, da ich die Versicherung letztes Jahr im August gewechselt hatte und der Beginn sich durch eine falsche Aufnahme der VIN durch den Vertreter, bis (wie ich erst kurz vor diesen 3 Monaten erfahren habe) zum Jahresende 2014 verzögert hatte.

Da ich bisher keine Abmeldung meiner bisherigen Fahrzeuge machen musste, war mir der ganze Sachverhalt dazu (wie ich es zur Themeneröffnung gefragt habe) unklar.

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