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Somit kann man sehr wohl dem Winterreifen etwas längere Bremswege bei Verwendung im Sommer bescheinigen. Allerdings leitet sich daraus noch lange kein Recht ab, Versicherungsleistungen zu verweigern.....

Dann müßten Versicherungen auch Schadensfälle ablehnen, wenn Billilgreifen (Sommerreifen) wie Ling Lang, oder wie auch immer die heißen benutzt werden. Die haben auf Nässe einen Bremsweg, der mind. doppelt so lang ist, wie alte Winterreifen.... :tongue:

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