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Was bedeutet das BGH-Urteil zum Framing für uns?

Empfohlene Antworten

So wie das aktuelle Urteil verstanden habe, ja solange du die Verkaufsanzeige selber erstellt hast, oder der Besitzer des Autos die Verkaufsanzeige selber erstellt oder mit seiner Zustimmung erstellen lassen hat.

Falls ein Dritter die Fotos des Wagens "geklaut" hat ist das Urheberrecht verletzt und der Ersteller der Verkaufsanzeige als auch du begehen eine Straftat.

 

Wenn ich es weiter, auf die Schnelle, richtig verstanden habe ist dein Beispiel nicht direkt Framing, da die Anzeige, der Link nicht hier eingebunden ist, sondern eine weitere Seite geöffnet wird.

Das ist Framing:

https://www.youtube.com/watch?v=Xfxuf7nqkKI

Bearbeitet von hansalfred

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