13. August 20168 j Im Übrigen ist bei PAYPAL ein Käuferschutz dabei! Außer man nutzt die "Geld an Freunde senden" Funktion. Dann gibt es nämlich keinen Käuferschutz aber auch keine Gebühren für den Verkäufer.
13. August 20168 j Außer man nutzt die "Geld an Freunde senden" Funktion. Dann gibt es nämlich keinen Käuferschutz aber auch keine Gebühren für den Verkäufer. Aber für den "spendenden Freund"
13. August 20168 j Aber für den "spendenden Freund" Nein solange keine Kreditkarte hinterlegt ist, sondern ein Bankkonto ist es gebührenfrei. Allerdings nur innerhalb der EU und nicht in anderen Währungen.
17. August 20168 j Er kann auch neu einstellen, beide Artikel zusammen mit Festpreis und "geschlossenem Kaeuferkreis". Wenn er will.
23. August 20168 j Autor Was für Gauner? Ich kann verstehen das der Händler keine Lust auf so viel hickhack für ein vermutlich billigen Artikel hat. Dazu muss man aber wissen das dort niemand mehr sitzt und die Rechnung von Hand bearbeitet und rausschickt. Das ganze wird mittlerweile alles von Programmen gesteuert und die sind halt weniger flexibel. Entschuldigung, aber das ist Quatsch, der Verkäufer hat im Vorfeld sehr eloquent mit mir konversiert. Er hat mir verschiedene Punkte zugesichert vor Abgabe eines Gebotes meinerseits. All seine Zusagen hat er aber nach Ablauf der Auktionen nicht mehr einhalten wollen. Das war ein Privatverkäufer, kein Händler. Ich finde es auch ehrlich gesagt albern, immer auf ein Schnäppchen hinzuweisen. Der Preis wird am Markt geregelt. Punkt. Produkt war ein Werbegeschenk und dafür waren umgerechnet 32 Euro auch ein wirklich akzeptables Gebot von mir. Ich habe hier keinen AT Motor für einen Euro geschossen... Ausserdem ist der Verkäufer kein 12jähriger Pennäler, sondern anscheinend ein beruflich um die Welt reisender Freiberufler. Insofern sollte man ihm eigentlich schon Geschäftsfähigkeit zutrauen. Ich bestelle sehr viel in England, so etwas habe ich noch nie erlebt. Auch nicht im Ansatz. Anyway, der Verkäufer hat sich immerhin heute nach sehr langer Abstinenz gemeldet und verkündet, dass er sich nicht verpflichtet fühlt, die Artikel herauszugeben. Damit ist die Sache leider ad acta zu legen, für so einen Kinderkram lohnt der Aufwand nicht. Ist aber schade, zumal der Verkäufer inzwischen vier negative Bewertungen bekommen hat. Von anderen Käufern, die nie ihre Artikel erhalten haben. Sagt wohl schon alles. Nur ist es mir leider nicht mehr möglich (Danke an ebay !), die Auktion negativ zu bewerten. Die Sache wird in seinem Profil als nie geschehen einfach ausgeblendet. Bearbeitet 23. August 20168 j von Saab_owl
25. August 20168 j Aktueller Beitrag zum Thema: http://www.tagesschau.de/inland/bgh-ebay-bidding-abbruchjaeger-101.html schau mal weiter unten bei Abbruchjäger: Laut deutschem Gesetz (k.A. inwieweit dir das in dem Fall imt britischem Händler nützt) hat der zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietende Anspruch auf den Artikel (für sein Höchstgebot) oder Schadensersatz.
26. August 20168 j Ja, logisch. Aber auch da gilt das selbe Problem, der meinst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglichen Durchsetzung. Aber OK, wenn da jemand eine Auktion mit einem Elfer abbricht, und das Höchstgebot nur vierstellig war, ist das Geld für den Anwalt mit Sicherheit mit drin.
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