Veröffentlicht Februar 27, 20178 j Moin zusammen, mir geht diese neue Urteil nicht aus dem Kopf http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/berlin-illegales-autorennen-fahrer-urteil?sort=desc&page=2#comments (gibt auch genügend andere Quellen) Ich persönlich finde das Strafmaß okay, aber die Begründung mit Mord, das wird nie im Leben durchgehen oder doch? Ganz schwieriges Thema, hatten wir auch am Sonntag in Uetze. Was haltet ihr davon?
Februar 27, 20178 j Richtig, ich hoffe es wird bestätigt...Mord ist Tötung aus Vorsatz oder niederen Beweggründen - beides ist hier zutreffend m.E.
Februar 27, 20178 j Eine Bitte: Geht sensibel mit Thema und miteinander um! Und auch mit den Beteiligten in Berlin. Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können. Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können. Der Thread berührt natürlich das Thema Auto. Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung. Vielen Dank vorab!
Februar 27, 20178 j Autor Jo, damit gehe ich konform, nur für den Vorsatz fehlte das Hirn: https://www.youtube.com/watch?v=a_Fp6ffsGCo ab 24:00 Nicht geeignet überhaupt ein Fahrzeug zu führen :-(
Februar 27, 20178 j Eine Bitte: Geht sensibel mit Thema und miteinander um! Und auch mit den Beteiligten in Berlin. Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können. Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können. Der Thread berührt natürlich das Thema Auto. Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung. Vielen Dank vorab! Danke Acron - daher nur ein klares, kurzes Statement abgegeben. Ich denke nicht, dass man dies Klientel unter uns findet - meine aber, dass diese Auswüchse mehr als sinnfrei sind.....und der strafrechtliche Umgang hier neue Wege finden muss, als es in der Vergangenheit praktiziert wurde. Bearbeitet Februar 27, 20178 j von SAABY65
Februar 27, 20178 j Autor Eine Bitte: Geht sensibel mit Thema und miteinander um! Und auch mit den Beteiligten in Berlin. Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können. Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können. Der Thread berührt natürlich das Thema Auto. Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung. Vielen Dank vorab! Ich hoffe, alle die antworten, mich eingeschlossen, nehmen deinen Rat an. Die Saab-Fahrer scheinen allgemein recht vernünftig zu sein. Klar man kann auch mal fliegen, aber dann, wenn es frei ist, viele gehen auf die Nordschleife, wenn sie mal richtig die Sau rauslassen wollen:smile: Ich denke nicht, dass hier jemand ist der mit 160 durch irgendeine Innenstadt fährt.
Februar 27, 20178 j Hier werden, wie so oft bei solchen Themen, Dinge unterschiedlich beurteilt werden: Einmal die juristische Sicht und zum Anderen das gefühlt "Richtige". Zur juristischen Seite kann ich nichts sagen, ausser daß das Strafmaß "lebenslänglich" bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht möglich gewesen wäre. Interessant fand ich nebenbei die Tatsache (die im Zeit-Artikel nicht erwähnt wurde), daß die Führerscheine der beiden dauerhaft eingezogen bleiben................sie also zumindest bei einer vorzeitigen Entlassung wegen guter Führung trotzdem nicht mehr Auto fahren dürfen. Das Strafmaß an sich ist hart. Andererseits haben die beiden einen Menschen auf dem Gewissen. Ich versuche gerade, das ohne große Gefühlswallungen zu betrachten und warte eigentlich gespannt auf die angekündigte Revision. Edit: Hallo Acron........da mir der Sinn selten nach Streitereien ist (abgesehen von einem gelegentlichen Vogelzeigen, wenn mich der Hafer sticht), werde ich hier raus sein, sollte es irgendwie unappetitlich werden.
Februar 27, 20178 j Unter Juristen ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, so wie sie im deutschen recht definiert wird, ja wohl ohnehin recht umstritten. Aber wie auch Saabine71 schon schrieb, oder die Verteidiger es anführten, fehlte sicherlich die nötige Einsicht um zu erkennen, dass sie die Umgebung gefährden und damit wäre auch der bedingte Vorsatz schwer zu halten. Gesetze zu verbiegen, nur weil man glaubt, dass die bestehenden Gesetze zu milde sind, passt für mich nicht in einen Rechtsstaat. Allerdings könnte, in der Revision, eine höchstrichterliche Rüge an den Gesetzgeber auch den nötigen Denkanstoß liefern
Februar 27, 20178 j So schnell durch eine Ortschaft, Stadt oder oder zu fahren ist hirnlos...! Und man nimmt billigend in Kauf das Menschen dabei umkommen können. Und man macht es aus Vorsatz, weil alleine fährt das Auto nicht so schnell.... Das Urteil dazu sprechen die Richter, das ist ihr Job, und sie haben den gemacht
Februar 27, 20178 j Mitglied .......jemand ist der mit 160 durch irgendeine Innenstadt fährt. Das ist der 1. Punkt - mit 160 Km/h durch die Innenstadt 2. - mehrere Rotlicht zeigenden LZA nicht beachtet 3. - über mehrere Kreuzungen geknallt! 4. - ein KFZ als Waffe - gefährliches Mittel eingesetzt 5. - § 211 StGB 2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, (in diesem Einzelfall - illegales Autorennen) 6. - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (in diesem Fall KFZ)oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Fahrlässigkeit kann nicht mehr angenommen werden - da wie o.g. mehrer 100 Meter und Straßenkreuzungen als Rennstrecke nur für 2 Vollidioten ausgenutzt wurden! Zitat des LG Berlin und StA: "Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht, haben jedenfalls vorläufig die Sache so bewertet, dass sie sagen: das ist über das, was wir sonst von Autorennen kennen hinausgehend, das heißt, wir sind nicht mehr im Bereich von 'fahrlässiger Tötung', sondern hier ist sozusagen ein Merkmal mehr drin, hier wussten die Leute, was sie getan haben." Meine persönliche Meinung - das heutige Urteil wird beim BGH bestannd haben und weiteren Nachahmern hoffentlich einhalt gebieten. ...und die hier in diesem Fall ausgesprochene lebenslange Haft - ist bekanntlich in Deutschland nicht wirklich lebenslänglich !! In der Regel um die 15 Jahre.....somit kommen die wieder frei in ihrem Leben - allerdings ne wieder mit Führerschein. .......Das Opfer hat aber leider.....sein Leben verloren.
Februar 27, 20178 j Bezeichnend ist zudem das Vorstrafenregister von H.! und dann macht er auch noch den Proll im Gerichtssaal. Sorry, no mercy!
Februar 27, 20178 j Bezeichnend ist zudem das Vorstrafenregister von H.! und dann macht er auch noch den Proll im Gerichtssaal. Sorry, no mercy!
Februar 27, 20178 j Autor Unter Juristen ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, so wie sie im deutschen recht definiert wird, ja wohl ohnehin recht umstritten. Aber wie auch Saabine71 schon schrieb, oder die Verteidiger es anführten, fehlte sicherlich die nötige Einsicht um zu erkennen, dass sie die Umgebung gefährden und damit wäre auch der bedingte Vorsatz schwer zu halten. Gesetze zu verbiegen, nur weil man glaubt, dass die bestehenden Gesetze zu milde sind, passt für mich nicht in einen Rechtsstaat. Allerdings könnte, in der Revision, eine höchstrichterliche Rüge an den Gesetzgeber auch den nötigen Denkanstoß liefern Aber ist jemand, der keine Einsicht zeigt, geeignet ein Fahrzeug zu führen? Man lernt beim Erwerb des Führerscheins zumindest die Theorie, mit Bremsweg, Reaktionszeit und allem. Die jetzt verurteilten hatten einen gültigen Führerschein. Aber offensichtlich hat alles ausgesetzt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Man kann ja auch kein Ticket zurückgeben mit "Sorry, ich wusste nicht, dass ausgerechnet hier geblitzt wurde." Mir tut es einfach nur unendlich leid für die Angehörigen des Opfers :-(
Februar 27, 20178 j 5. - § 211 StGB 2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, (in diesem Einzelfall - illegales Autorennen) 6. - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (in diesem Fall KFZ)oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.Genau, sehe ich absolut ebenso. Und nochmal für alle schön lesbar, damit der letzte Zweifel ausgeräumt wird, dass alle Bedingungen erfüllt sind: StGB, § 211, Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet.
Februar 27, 20178 j Genau darin liegt ja nun das Interessante: Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ?
Februar 27, 20178 j Genau darin liegt ja nun das Interessante: Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ? Ich denke ja, da es auf den Einsatz desselben ankommt - Baseballschläger - Sportgerät / Mordwerkzeug....
Februar 27, 20178 j Mitglied Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ? Ganz klar zweimal ein JA ! Das ein KFZ als Waffe genutzt werden kann und inzwischen leider auch zu größeren Kapitaldelikten genutzt wird - brauchen wir seit Nizza und Berlin.....nicht weiter definieren??!! ......bekanntlich auch um mal gerade an einen Juwelierladen...die Schaufensterscheibe zu demolieren....anstatt eines Werkzeuges...Hammer etc... Niedriger Beweggrund - glasklar - jeder der beiden "Rennfahrer" wollte nicht aufgeben und unbedingt der tolle Erste werden....um jeden Preis...durch hemmungslose Eigensucht .....mit 160km/h in der Innenstadt.....bei dem es mindestens ein Opfer gab!
Februar 27, 20178 j Ich denke ja, da es auf den Einsatz desselben ankommt - Baseballschläger - Sportgerät / Mordwerkzeug.... Da kann ich folgen, spannender finde ich die Frage, ob ein illegales Rennen ein niedriger Beweggrund ist. Die ganze Argumentation zielt ja darauf ab, daß der Tod des Unbeteiligten durch die Umstände quasi "geplant" war.
Februar 27, 20178 j Autor Genau darin liegt ja nun das Interessante: Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ? Für mich meine Ansicht muss ich leider beides bejahen. Man selbst ist das, was man aus sich selbst macht. Bei vollem Bewusstsein.
Februar 27, 20178 j Da kann ich folgen, spannender finde ich die Frage, ob ein illegales Rennen ein niedriger Beweggrund ist. Die ganze Argumentation zielt ja darauf ab, daß der Tod des Unbeteiligten durch die Umstände quasi "geplant" war. Add 1: ja m.E. - Befriedigung niederer Instinkte - ein Bsp möchte ich hier nicht nennen. Add 2: geplant nein - billigend in Kauf genommen- ebenso zu gewichten
Februar 27, 20178 j Ganz klar zweimal ein JA ! Das ein KFZ als Waffe genutzt werden kann und inzwischen leider auch zu größeren Kapitaldelikten genutzt wird - brauchen wir seit Nizza und Berlin.....nicht weiter definieren??!! ......bekanntlich auch um mal gerade an einen Juwelierladen...die Schaufensterscheibe zu demolieren....anstatt eines Werkzeuges...Hammer etc... Niedriger Beweggrund - glasklar - jeder der beiden "Rennfahrer" wollte nicht aufgeben und unbedingt der tolle Erste werden....um jeden Preis...durch hemmungslose Eigensucht ....bei dem es mindestens ein Opfer gab! Ein KFZ als gemeingefährliches Mittel kann ich auch so sehen. Warum ich auf Klärung durch ein weiteres Gericht warte ist der Umstand, daß ich als juristischer Laie mir vorstelle, zu einem Mord gehört auf irgendeine Art ein Bezug zum Opfer. In diesem Fall gab es diesen Bezug aber nicht, sprich: er wurde nicht umgebracht, um sich z.B. zu bereichern oder sich Vorteile zu verschaffen. Ob das juristisch relevant ist, kann ich nicht beurteilen. Ich will nur versuchen, über diese Tragödie nicht zum Wutbürger zu werden.
Februar 27, 20178 j "geplant" nicht, aber billigend in Kauf genommen. Das Urteil entspricht auch meinem Rechtsverständnis. Klar, man kann schon mal zu schnell fahren, aber in diesem Fall war es ganz, ganz grober Vorsatz, ohne jede Rücksicht auf das Leben anderer. Das ist für die Gesellschaft nicht akzeptabel.
Februar 27, 20178 j .............................. Add 2: geplant nein - billigend in Kauf genommen- ebenso zu gewichten Da müsste nun ein Jurist sagen, ob es dann laut Gesetz noch als Mord gilt.
Februar 27, 20178 j Da müsste nun ein Jurist sagen, ob es dann laut Gesetz noch als Mord gilt. Wenn hier nun der neuzeitlichen Rechtsprechung der Vergangenheitsbewältigung entsprochen wird (ich setzte dies nicht gleich, sondern beziehe mich alleinig auf billigend) , ist billigend als Mord anzusehen - und das ist richtig so - meiner Meinung nach wird das Urteil Bestand haben.
Februar 27, 20178 j "geplant" nicht, aber billigend in Kauf genommen. Das Urteil entspricht auch meinem Rechtsverständnis. Klar, man kann schon mal zu schnell fahren, aber in diesem Fall war es ganz, ganz grober Vorsatz, ohne jede Rücksicht auf das Leben anderer. Das ist für die Gesellschaft nicht akzeptabel. Egal welchen "Raser" Du fragst, es wird sich jeder zur Gruppe derer rechnen, die "mal zu schnell" fährt, nie zur Gruppe die verantwortungslos zu schell fährt. Er wird immer der Meinung sein, dass er mit seinen brillianten Fahrkünsten die Situation jederzeit unter Kontrollle hatte.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.