Veröffentlicht September 21, 200519 j Wie wärs, wenn du ab sofort ein Saisonkennzeichen Mai bis Oktober hinmachst? Dann ist er angemeldet, du kannst zum TÜV fahren und ab Nov. kannst du deinem Schätzchen in aller Ruhe die "Kür" zukommen lassen. Gruß Martin
September 21, 200519 j Hallo Eisbär, Tüv auf keinen Fall verfallen lassen. Vollabnahmen sind stressig und man läuft Gefahr, an einen neunmalklugen Voll"beamten" zu geraten. Bring den Wagen am besten zur Werkstatt deines Vertrauens, schildere die Problematik, und lass die Werkstatt Tüv machen. Dafür muss die Innenausstattung - bis auf die relevanten Teile (Sitze etc.) - ja nicht vollständig sein. Danach baust du die Sachen wieder aus und konservierst den Wagen nach deinen Wünschen...
September 21, 200519 j Anmeldung mit Saisonkennzeichen 10/05 am 30.10. zum Tüv fährst Du im Mai. Zum Anmelden brauchst Du das Auto nicht vorzuführen,kannst also in Ruhe zusammenbauen .
September 21, 200519 j Bei Überführung von außerhalb muss man den Wagen manchmal doch vorführen - wegen der Fahrgestellnummer. Vielleicht geht das aber auch, wenn das Fahrzeug auf einem Hänger steht?
September 21, 200519 j Wenn ich das richtig sehe,handelt es sich um eine Wiederzulassung auf denselben Halter.Da sollte die Vorführung entfallen.Bei uns in SU wird seit 15 Jahren garnichtmer vorgeführt.
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