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Empfohlene Antworten

Genau!

 

Hej Klaus,

 

ja, der ist es tatsächlich geworden, der grüne Kanadier : ) Hab ihn erst am Samstag geholt und bin noch nicht dazu gekommen, ihn "vorzustellen".

 

Was ich sehen kann, ist er grundsätzlich ordentlich, es sind viele Kleinigkeiten zu machen; z. B. das Motorlager und das Leder mal richtig verwöhnen (Fahrersitz muss zum Sattler). Übrigens wirklich erschreckend, wie unter anderem die Lederqualität bei den letzten Baujahren abgenommen hat. Hab das subjektive Gefühl, dass das Leder nur noch halb so dick ist! Noch in diesem Jahr will ich ihm eine Hohlraumversiegelung zukommen lassen (hast du Tipps?) und den einen oder anderen Rostansatz beseitigen lassen. Die Fahrertür scheint übrigens rostfrei (lange nicht mehr gesehen), die Beifahrertür ist hingegen innen mal instandgesetzt worden - allerdings nicht sehr fachgerecht, die Abläufe sind zugeschmiert.

 

Wegen der Reifen: Brauche ich eine spezielle Bescheinigung, um die normale Turbobereifung eintragen zu lassen? Finde das dennoch komisch, dass ein Wagen mit denselben Fahrleistungen einmal "H" und einmal "V" Bereifung vorgeschrieben bekommt...

 

Danke für deinen Rat und Tat in der letzten Zeit. Ich hoffe, wir lernen uns bald mal persönlich kennen.

 

Gruß aus Hamburg, Wolfgang

Hej @ hardy

Hej @ hft

 

danke für die Tipps, werde mich mal an Saab wenden.

 

Gruß, Wolfgang

Hej Wolle...alles gute mit dem "grünen", habe ja schon a wengerl gehört..

So - habe mich noch mal ein bißchen schlauer gemacht mit den zulässigen Reifen. In den Papieren wird nur noch eine Reifengröße eingetragen, soweit so gut. Die anderen Räder/Reifen können über die ABE-Nummer ermittelt werden - und die wird in den neuen EU-Fahrzeugpapieren ebenfalls eingetragen ! Und zwar unter Ziffer "K", da steht dann zum Beispiel "B103/2" was so viel heißt wie: Die Genehmigung ist ABE Nr. B103 Nachtrag 2.

 

@WolleHH: Für den Fall daß in Deinen Fahrzeugpapieren unter Ziffer "K" etwas eingetragen ist, poste es hier doch mal.

 

Grüße Hardy

Die ABE-Nummer stand früher im Brief - auf der rechten eingeklappten Seite, glaube ich. Vom zuständigen TÜV-Menschen solltest Du erwarten, dass er das Auto anhand der Originalpapiere einer deutschen ABE zuordnen kann und deren Nummer im Gutachten erwähnt. Dann steht die später auch in den Papieren. Auch bei Versionen, die es nicht in D gab, wird ein kompetenter TÜVler eine passende ABE-Bezeichnung finden.

Für Geschwindigkeit wird 5 % und dann noch 3 Km/H als sicherheitsreserve drauf gerechnet.

 

Damals bei den Deutschland Modellen war immer ein Aufkleber auf dasTypenschild im Motorraum geklebt.

Dort stand dann der ABE Nachtrag 103/2 usw. Wenn er denn noch da klebt.

 

Der Tüv und die Polizei haben Datenbanken mit den ganzen zugelassenen Reifengrössen zur verfügung. Lustig ist dann nur der Import fall,wo die Autos von der Schlüsselnummer zu 3 ausgenullt sind (zu2: 9116 zu3: 000000)

Da müssen tatsächlich die reifen drauf die gefordert sind bzw. die zum Zeitpunkt der Abnahme drauf waren.

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