Zum Inhalt springen

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Moin,

für den 9-5 I habe ich hier noch eine AHK (wohl von Brink) liegen. Soll wohl mal eine WerksAHK gewesen sein und sieht recht unbenutzt aus. Jetzt habe ich im Hinterkopf, dass es da mal eine Rückrufaktion gegeben hat. Die betroffenen Kupplungen soll man an der Farbe des Handrades erkennen. Dieses fehlt bei mir leider... Kann man trotzdem irgendwie feststellen ob die AHK betroffen ist?

SaabAHK.jpg.6cca5ef372419a7c50ce94c04412b76a.jpg

Ja, da gab es mal eine Aktion, weil sich die Arretierung von selbst lösen konnte.

Kommt dann blöd, wenn der Haken am Anhänger ist und dieser sich von der Straße verabschiedet und im Graben zurecht kommt.

Mach mal ein Foto von dem Kennzeichen der AHK. Vielleicht bekommt man über die Seriennummer was heraus.

Ich habe dann mal soeben die SI-Bulletins durchstöbert.

Handgriff fehlt, aber die Arretierung ist gelb und rund markiert.

Damit gehört diese, deine, AHK in den Schrott.

Kann mir nämlich nicht vorstellen, daß es Nachrüst-Sätze dafür noch zu bekommen sind...nach 20 Jahren.

Wahrscheinlich ist deshalb auch der Kugelkopf quasi jungfräulich. Nie gebraucht, weil vorher ausgetauscht?

......... weil sich die Arretierung von selbst lösen konnte.

Kommt dann blöd, wenn der Haken am Anhänger ist und dieser sich von der Straße verabschiedet und ..........

nur am Rande bemerkt, das ist der Grund warum man bei abnehmbaren Anhängerkupplungen nicht wie bei starren Kupplungen das Abreisseil als Schlinge um die Kupplung legen darf sonden an einem Teil das fest am Fahrzeug montiert ist einhaken muss. ( gerne genommener Test bei der Hängerprüfung in der Fahrschule).
[mention=4314]joerg augustin[/mention]: Kannst du mir mal die entsprechende Vorschrift benennen? Denn ich fahre nun schon 35 Jahre mit Wohnkiste an abnehmbarer AHK und hatte die Schlinge des Sicherungsseils IMMER nur am Haken der AHK eingehängt. Und so war ich auch schon locker 17 mal beim TÜV, und noch nie hat mich einer der (immer unterschiedlichen) Prüfer auf diesen Fehler :rolleyes: aufmerksam gemacht, geschweige diesen denn bemängelt. Ich höre davon echt auch zum ersten Mal... Andererseits gibts aber an meinem 9k (mit originaler Saab-AHK) absolut keine Möglichkeit, das Seil an einem festen Teil des Wagens einzuhängen. Und die Abschleppöse musste ja wegen der AHK seinerzeit ersatzlos demontiert werden.
[mention=4314]joerg augustin[/mention]: Kannst du mir mal die entsprechende Vorschrift benennen? Denn ich fahre nun schon 35 Jahre mit Wohnkiste an abnehmbarer AHK und hatte die Schlinge des Sicherungsseils IMMER nur am Haken der AHK eingehängt. Und so war ich auch schon locker 17 mal beim TÜV, und noch nie hat mich einer der (immer unterschiedlichen) Prüfer auf diesen Fehler :rolleyes: aufmerksam gemacht, geschweige diesen denn bemängelt. Ich höre davon echt auch zum ersten Mal... Andererseits gibts aber an meinem 9k (mit originaler Saab-AHK) absolut keine Möglichkeit, das Seil an einem festen Teil des Wagens einzuhängen. Und die Abschleppöse musste ja wegen der AHK seinerzeit ersatzlos demontiert werden.

 

https://www.google.de/amp/s/www.caravaning.de/tipp/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben/amp/

Bei der abnehmbaren AHK meines 9-5 ist dafür extra eine Öse vorhanden. In der Schweiz und den Niederlanden ist dies in der Tat auch Pflicht, in D nicht. Zu empfehlen aber allemal!

Es gibt auch Nachrüstmöglichkeiten.... siehe Artikel.

Bearbeitet von hansalfred

https://www.google.de/amp/s/www.caravaning.de/tipp/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben/amp/

Bei der abnehmbaren AHK meines 9-5 ist dafür extra eine Öse vorhanden. In der Schweiz und den Niederlanden ist dies in der Tat auch Pflicht, in D nicht. Zu empfehlen aber allemal!

Es gibt auch Nachrüstmöglichkeiten.... siehe Artikel.

 

...Wobei es aber in dem genannten Link unter Pkt 2 wörtlich heisst, ich zitiere:

 

„Drei Dinge müssen erfüllt sein, damit das Abreißseil zuverlässig funktioniert.“

 

1. Das Seil muss an der Befestigung am Bremshebel tatsächlich abreißen können.

 

2. Das Seil muss bei abnehmbaren Anhängevorrichtungen an einem fest mit dem Auto verbundenen Bauteil befestigt sein.

 

3. Das Seil muss durch die Führung an der Unterseite der Deichsel laufen. Das kann eine kleine Öse oder eine Aussparung im Abstützbügel sein. Die Führung sorgt dafür, dass die Leine auf dem letzten Stück bis zum Handbremshebel gerade verläuft und nicht verklemmt.

 

Weiter unten wird das im Text aber wieder entschärft:

...In Deutschland muss das Sicherungsseil laut ADAC mit dem Karabiner in eine an der Karosserie oder am Kupplungsträger befestigte Öse oder in eine Bohrung in der Kugelstange eingehakt werden, darf aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt...

 

Und die genannte Nachrüstmöglichkeit würde vielleicht in NL gelten, nicht jedoch in A und CH. Alles sehr verwirrend, ich ändere jetzt mal gar nichts und fahre weiter wie die letzten 35 Jahre... :tongue:

Bearbeitet von Saabfreund

Aus meiner Sicht ist 2. (in rot) doch eindeutig. Und bei meinem(n) Auto(s) ist dann z.B. An dem Halter der Steckdose ein Loch durch das man das Seil sichern kann.

 

Vor 35 Jahren waren abnehmbare AHKs bei Weitem noch nicht so verbreitet wie heute, und da wurde in den Vorschriften nachgesteuert. So wissen z.B. Auch nicht viele dass eine abnehmbare AHK bei nichtbetrieb abzunehmen ist und nur starre AHKs (was ein Wunder) stehen bleiben dürfen. Das man bislang nicht drauf angesprochen wurde heist nicht dass es korrekt ist was man macht, und im Schadensfall wird es nicht helfen zu sagen „das hab‘ ich schon immer so gemacht“. Versicherungen sind da extrem pingelig wenn es drum geht sich aus der Zahlungsverantwortung nehmen zu können.

 

Aber soll jeder machen wie er mag.

Aus meiner Sicht ist 2. (in rot) doch eindeutig. Und bei meinem(n) Auto(s) ist dann z.B. An dem Halter der Steckdose ein Loch durch das man das Seil sichern kann.

so mach ich das auch

Vor 35 Jahren waren abnehmbare AHKs bei Weitem noch nicht so verbreitet wie heute, und da wurde in den Vorschriften nachgesteuert. So wissen z.B. Auch nicht viele dass eine abnehmbare AHK bei nichtbetrieb abzunehmen ist und nur starre AHKs (was ein Wunder) stehen bleiben dürfen. Das man bislang nicht drauf angesprochen wurde heist nicht dass es korrekt ist was man macht, und im Schadensfall wird es nicht helfen zu sagen „das hab‘ ich schon immer so gemacht“. Versicherungen sind da extrem pingelig wenn es drum geht sich aus der Zahlungsverantwortung nehmen zu können.

 

Aber soll jeder machen wie er mag.

.. wenn ich morgen los will, montiere ich sie halt schon heute :tongue:

Das man bislang nicht drauf angesprochen wurde heist nicht dass es korrekt ist was man macht, und im Schadensfall wird es nicht helfen zu sagen „das hab‘ ich schon immer so gemacht“. Versicherungen sind da extrem pingelig wenn es drum geht sich aus der Zahlungsverantwortung nehmen zu können.

 

Dann müssen die mir aber auch sagen, in welchem Paragrafen das steht...:rolleyes:

 

Aber soll jeder machen wie er mag.

Absolut nicht, wenn es eine klare Regelung gibt, muß diese auch ordentlich kommuniziert werden, und dann hat sich auch jeder dran zu halten. Aber hier ist das tatsächlich sehr nebulös, und wenn das nicht mal die TÜV-Prüfer genau wissen...

Wurde vom TÜV freundlich darauf hingewiesen das ich die Kupplung bei Nichtbenutzung abzunehmen hätte.

 

Beim Anhängerverleih wollte der Vermieter das Abreisseil entsprechend der aktuellen Vorschriften am vorgesehen Befestigungspunkt montieren. Da hatte er aber nicht mit VW gerechnet. Es passte nicht. Also das Seil um den Kopf geschlungen und mir den Hinweis gegeben so nicht nach Holland zu fahren. Dort würde es teuer werden.

Vor 5 Jahren hat der TÜV darauf hingewiesen, daß in Holland besonders drauf geachtet wird. Zusätzlich eine Öse montiert und fertig.

Bekommt man für kleines Geld im Caravanhandel oder Autozubehör.

Passend zum Thema ... ein wenig Aufklärungsmaterial :eek:

 

Passend zum Thema ... ein wenig Aufklärungsmaterial :eek:

 

... und der Rallye Wagen hat bereits vor dem eigentlichen Start den ersten überholt. :redface:

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.