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Saab 9-5 2.3 Turbo Griffin Aero Autom.

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Also, ich habe meinen 2009 er Griffin vor etlichen Jahren in NL gekauft. Das COC- Papier war dabei, somit die Anmeldung in D absolut problemlos.
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Also, ich habe meinen 2009 er Griffin vor etlichen Jahren in NL gekauft. Das COC- Papier war dabei, somit die Anmeldung in D absolut problemlos.

Ja, das freut mich. Ist der holländische TÜV hier anerkannt worden, sofern er denn welchen hatte? (Nur 1 Fragezeichen)

Wenn der Verkäufer die passenden Papiere besorgt...ist doch alles im grünen Bereich. :smile:

 

Aber erst prüfen...dann zahlen!!!

#27 Ja.
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#27 Ja.

Sehr interessant. Vielen Dank. Das hilft mir ein großes Stück weiter.

Sehr interessant. Vielen Dank. Das hilft mir ein großes Stück weiter.

Berichte doch bitte weiter wie das mit der Zulassung gelaufen ist. Das wäre für die Zukunft sicher interessant. Vor Allem da auf dem Typenschild keine e-Nummer vorhanden ist.

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Ja, ich werde die Community auf dem laufenden halten.
Also, ich habe meinen 2009 er Griffin vor etlichen Jahren in NL gekauft. Das COC- Papier war dabei, somit die Anmeldung in D absolut problemlos.

 

 

Ist denn auf dem Typenschild vom Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung eingetragen?

Nun, gerne lasse ich mich hier belehren. M.E. zeigt das Typenschild ausschliesslich die Daten zum Fzg. selbst, quasi als "Ausweis". Alle anderen notwendigen Dinge stehen dann folgerichtig woanders. In meinen Unterlagen findet sich kein mit COC identifizierbares Schriftstück mehr. (dies ist wohl bei der Zulassungsbeh. verblieben). Das hätte ich euch gerne zu Vergleichszwecken abgebildet. Was ich aber noch habe ist folgendes. Vielleicht ein Papier zur Erteilung des deutschen Fzg.schein II .?

Gruß

PG2

cocsaab.pdf

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Nun, gerne lasse ich mich hier belehren. M.E. zeigt das Typenschild ausschliesslich die Daten zum Fzg. selbst, quasi als "Ausweis". Alle anderen notwendigen Dinge stehen dann folgerichtig woanders. In meinen Unterlagen findet sich kein mit COC identifizierbares Schriftstück mehr. (dies ist wohl bei der Zulassungsbeh. verblieben). Das hätte ich euch gerne zu Vergleichszwecken abgebildet. Was ich aber noch habe ist folgendes. Vielleicht ein Papier zur Erteilung des deutschen Fzg.schein II .?

Gruß

PG2

Hallo,

vielen Dank. Das Dokument ist unserem Fahrzeugschein gleichzusetzen. Mit der Plastik-Chipkarte zusammen bilden diese die holländischen Besitzurkunden, also unserem Fahrzeugbrief und-schein gleichzusetzen.

Interessant ist bei Deinem Schein die Nummer K. Das ist die EG Typen-Übereinstimmung. Wenn Du diese Nr. hast, brauchst Du kein CoC. Mit dieser Nr. kannst Du zum normalen deutschen TÜV bzw. gleich zur Zulassungsstelle.

Schwierig wird es erst dann, wenn unter "K" nichts steht. (Wollte gerade mehrere Ausrufezeichen hier machen. Lasse es aber lieber, sonst muß ich mir wieder einen Vortrag übers Benehmen anhören).

Ich schaue mal, wie es bei mir weitergeht. Nochmals Danke - sehr aufschlußreich.

Gruß

Manfred

Nun, gerne lasse ich mich hier belehren. M.E. zeigt das Typenschild ausschliesslich die Daten zum Fzg. selbst, quasi als "Ausweis". Alle anderen notwendigen Dinge stehen dann folgerichtig woanders. In meinen Unterlagen findet sich kein mit COC identifizierbares Schriftstück mehr. (dies ist wohl bei der Zulassungsbeh. verblieben). Das hätte ich euch gerne zu Vergleichszwecken abgebildet. Was ich aber noch habe ist folgendes. Vielleicht ein Papier zur Erteilung des deutschen Fzg.schein II .?

Gruß

PG2

 

Ich kenne dies nur anders, wodurch ich halt frage und m.M. nach müsste auf deinem Typenschild auch die EG-Typgenehmigung drauf stehen.

  • Autor

Na, dann bin jetzt aber mal gespannt. Der Verkäufer hat das CoC beantragt und er soll es binnen 7 - 10 Tagen haben.

Es heißt doch immer, wenn das Auto so in Deutschland offiziell zu kaufen gewesen ist, hat es auch ein CoC bzw. eine Nr.

Warum steht dann die Nr. nicht auf dem Typenschild ? Hat es was "Sondermodellen" zu tun ?? Haben die andere Daten ?

Ich bin ein wenig verwirrt und werde abwarten.

Na, dann bin jetzt aber mal gespannt. Der Verkäufer hat das CoC beantragt und er soll es binnen 7 - 10 Tagen haben.

Es heißt doch immer, wenn das Auto so in Deutschland offiziell zu kaufen gewesen ist, hat es auch ein CoC bzw. eine Nr.

Warum steht dann die Nr. nicht auf dem Typenschild ? Hat es was "Sondermodellen" zu tun ?? Haben die andere Daten ?

Ich bin ein wenig verwirrt und werde abwarten.

 

Ich würde das CoC definitiv hinterfragen. Kann auch gefälscht sein.

 

Ich kenne es nur so wie oben beschrieben. Wenn keine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild drauf steht, gibt es auch kein CoC. Nachträglich auch nicht, sondern wenn dann nur ein Datenblatt vom Hersteller als Grundlage für die §21 StVZO Abnahme.

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Ich habe jetzt noch eine andere Frage, bei den Griffin Modellen, war der Schriftzug immer vorne unter den Blinkern/Begrenzungslichtern oder erkannte man diese Modelle an der besonderen Ausstattung ?
  • Autor

Mehr Unterschied gibt es nicht ?

 

Was macht ein Hersteller, wenn er zur Messe kein neues Modell in Petto hat? Er zeigt ein Sondermodell. Saab will auf der NAIAS 2009 die Kunden mit der 9-5 "Griffin Edition" ködern, die in Detroit mit einer nahezu kompletten Ausstattung vorfährt. Zum Paket gehören unter anderem 17-Zoll-Leichtmetallräder im Fünfspeichen-Design, ein verchromter Grill, ein Heck- (Limousine) oder Dachkantenspoiler (Kombi) sowie Xenonlicht. Innen gibt es Ledersportsitze mit farblich abgesetzten Nähten, die auch das Lenkrad, den Handbrems- sowie den Schalthebel zieren. Dazu liefern die Schweden eine Einparkhilfe, beheizbare Außenspiegel oder ein Satellitenradio.

Was erwartest du ? Fliegen können sie alle nicht auch wenn der ein oder andere das denkt :)

 

Das einzig wirklich begehrenswerte „Sondermodell“ ist der Troll R

  • Autor

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Was erwartest du ? Fliegen können sie alle nicht auch wenn der ein oder andere das denkt :)

 

Das einzig wirklich begehrenswerte „Sondermodell“ ist der Troll R

 

Fliegen wäre nicht schlecht, zumal bei der Vorgeschichte von Saab.

  • Autor

Premium-Nummernschildprüfung

Saab 9-5 2.3 T. Griffin Aero

FavoritMein AutoHinweis

Dieser Saab 9-5 stammt aus dem Jahr 2009, wurde vom 20.10.2008 bis zum 30.09.2009 ausgeliefert und kostete damals 61.085 €. Dieser importierte Pkw ist seit 2013 zugelassen und mit einem Benzinmotor ausgestattet. Der Benzinmotor hat eine maximale Leistung von 191 kW (260 PS) und einen Hubraum von 2290 ccm.

 

Das Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km / h und erreicht aus dem Stand in 6,9 Sekunden 100 km / h. Der TÜV ist bis zum 02.12.2022 gültig und die Kfz-Steuer beträgt 226 € pro Quartal.

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Das Auto hat eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km / h und erreicht aus dem Stand in 6,9 Sekunden 100 km / h. Der TÜV ist bis zum 02.12.2022 gültig und die Kfz-Steuer beträgt 226 € pro Quartal.

Also geht das jetzt um dein evtl. zukünftiges Auto? Also ist der doch nicht Modelljahr 2007?

Wie schon erwähnt den Griffin gab es erst mit Modelljahr 2009, also passt das dann wieder.

  • Autor
..........deshalb wollte ich ja wissen, ob auf jedem Griffin der Schriftzug draufstehen muß oder nicht !

Bei dem 9-5 Griffin BJ 2009 waren die Griffin Schriftzüge auf den vorderen Kotflügeln immer vorhanden, nur die hinteren Schriftzüge konnte man abbestellen. Es sei denn, beide Kotflügel wurden getauscht. Mit BJ 2009 gab es auch keine andere Ausführung.

 

Ich glaube auch die Bezeichnung AERO verschwand. Zumindest ist in meinem Prospekt nicht mehr die Rede davon und der Motor wurde als 2.3 T bezeichnet.

 

Es gab zwei Ausstattungslinien Liniar Griffin und Vector Griffin, dazu 6 verschiedene Motoren und zwei/ drei unterschiedliche Getriebe (der Diesel hatte ein anderes automatisches Getriebe- keine Lenkradtasten). Alles nachzulesen im Saab 9-5 Griffin Edition Verkaufsprospekt DE 32015031.

 

Leider fehlt mir die Preisliste. Hat die jemand? Und wenn ja, könnte mir jemand diese zukommen lassen?

 

Ich habe auch einen Griffin und finde das Fahrzeug als herrlich ausgereift, solide und auf das notwendige reduziert.

Das Fahrzeug war im Jahr 2009 hoffnungslos überaltert und darum das letzte Angebot mit dem gut ausgestatteten Griffin Modellen. Der Nachfolger der 9-5 NG stand schon in den Startlöchern, sollte ja eigentlich schon 2009 auf den Markt kommen. Vielleicht waren die Griffin Modelle nur eine Notlösung, um die Zeit zum neuen Modell zu überbrücken.

Eine schöne letzte Reminiszenz an ein wundervolles Fahrzeug, dessen Geschichte 1997 begann.

 

Grüße Matze

Bearbeitet von Matz1

  • Autor

Vielen Dank für die wirklich sehr informative Auskunft. Wenn ich ihn dann habe, kommt auch ein Foto.

Gruß

Manfred

Und Du hast auch für das richtige Auto den richtigen Kennzeichen-Check gemacht? Denn der Check sagt laut Deinem Zitat: "ist importiert".

Am Anfang hast Du geschrieben: "Ein niederländisches Modell, 2 Vorbesitzer."

 

Mal am Rande: ein Bekannter hat mal einen 9k aus Frankreich nach D geholt und in D mit CoC, frz. Papieren und gültiger MOT zugelassen. Bei der Zulassungsstelle hat man sich die Papiere angesehen, die deutschen Papiere ausgestellt und fertig. Eine Sichtprüfung, ob das entsprechende KFZ auch tatsächlich das echte KFZ wie in den Papieren benannt ist, hat überhaupt nicht stattgefunden. Geschweige denn, daß geprüft wurde, ob auf der Typenplakette am 9k das "EG" Symbol war oder nicht.

Nach meinem Wissen und meinem Verständnis ist eben genau das CoC dafür das entscheidende. Dieses dokumentiert, das genau der PKW XY den EU-weiten Richtlinien entspricht. Fertig, aus.

Wenn also Dein VK dieses CoC beibringen kann, dann ist das für die problemlose Zulassung in D völlig ausreichend.

Ich würde das CoC definitiv hinterfragen. Kann auch gefälscht sein.

Ich kenne es nur so wie oben beschrieben. Wenn keine EG-Typgenehmigung auf dem Typenschild drauf steht, gibt es auch kein CoC. Nachträglich auch nicht, sondern wenn dann nur ein Datenblatt vom Hersteller als Grundlage für die §21 StVZO Abnahme.

Diese Aussage ist definitiv nicht richtig. Weil es ja auch entsprechende Übergangsphasen gab, bis zu denen eben das auf den Plaketten am PKW selbst nicht vermerkt wurde.

Und das mit der Fäschung eines CoC ... bevor man so etwas erwähnt, sollte man die Pferde ruhig halten. Für einen neueren Saab noch ganz offiziell ein CoC zu bekommen, ist überhaupt kein Problem. Der Ablauf ist in allen mir bekannten nationalen Foren (z.B. D, Frankreich, NL) gut dokumentiert und nichts weiter als ein Verwaltungsakt verbunden mit ein paar Euro.

Etwas anderes ist für die "alten" Saabs vor der CoC-Ära: für die braucht man halt immer eine Vollabnahme bei Erstzulassung in D; was aber nun auch kein Problem ist.

Bearbeitet von ST 2

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