Veröffentlicht 20. November 20213 j Moin zusammen, hoffentlich werde ich gleich nicht zusammengestutzt; meine Bemühung der Suchfunktion zu dem Thema war leider nicht von Erfolg… Konkret dreht sich meine Frage darum, wie es rechtlich aussieht, wenn ich mein Airbaglenkrad gegen eins ohne tauschen möchte. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei einem Modell, das erst im Laufe der Zeit einen Airbag erhalten hat, vielleicht noch etwas einfacher vonstatten gehen könnte, aber bestimmt kann mir da jemand weiterhelfen. Danke schonmal!
20. November 20213 j Vollständiger Umbau sollte wohl durchgehen...oder zumindest nicht auffallen. Allerdings bedeutet "vollständig" u.a. den Austausch der Lenksäule, des Kniebretts und nicht unwesentlicher Teile des Kabelbaumes....
20. November 20213 j Autor Ach, so umfangreich ist das Ganze… dann ist es den Aufwand wohl eher weniger wert
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