Zum Inhalt springen

Räder - Schraubenlänge - Wechsel von Force auf Interimsreifen

Empfohlene Antworten

  • Moderator

@targa:

Daß bei dir unter Ziffer 33 nichts steht, heißt ja nicht, daß da nie was steht.

Z.B. ist hier bei meinem Passat für die größere der unter Ziffer 20-23 eingetragenen 2 Reifendimensionen die dafür vorgeschriebene Felge und noch eine weitere zugelassene Reifengröße mit dazugehöriger Felge vermerkt.

 

@Peak900: Ja, genauso ist es, wenn deine Felgen für die jeweilige Achse eingetragen sind.

Zum Keil solltest du ihn damit aber trotzdem nicht gemacht kriegen, weil i.d.R. für eine größere Felge auch nur ein Reifen mit einer geringeren Seitenhöhe zugelassen wird. Sonst würde sich ja der Raddurchmesser und damit der Abrollumfang ändern und zumindest an der Vorderachse damit eine Neujustierung des Tachos fällig, abgesehen von Freiheit im Radkasten usw. - und damit eine Abnahme beim TÜV!

 

Gruß, patapaya

Ich weiss, aber z.B. in diesem Falle ist die Felge nicht vorgeschrieben!

/To

  • Autor
@Peak900:

Zum Keil solltest du ihn damit aber trotzdem nicht gemacht kriegen, weil i.d.R. für eine größere Felge auch nur ein Reifen mit einer geringeren Seitenhöhe zugelassen wird. Sonst würde sich ja der Raddurchmesser und damit der Abrollumfang ändern und zumindest an der Vorderachse damit eine Neujustierung des Tachos fällig, abgesehen von Freiheit im Radkasten usw. - und damit eine Abnahme beim TÜV!

 

Gruß, patapaya

 

Das stimmt - schade aber auch :biggrin: Hab jetzt auf Empfehlung meines Schraubers vorne und hinten die Wintergummis drauf. Ich fahre (und bremse!) natürlich vorsichtig :smile:

Mischbereifung muss eingetragen sein.

Ich hab im Schein explizit 235/45R17 VA; 255/40R17 HA drinstehen.

ich ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen im Winter vorne 205er und hinten 225er fahren zu dürfen, auch wenn ich beide Größen fahren darf. Aber die KOMBINATION steht eben nicht im Schein. Nur die obengenannte Kombination.

 

Auf Wunsch kann ich das ganze einscannen.

 

Wo kein Kläger da kein Richter, klar. Aber WEHE es passiert was. Mir wäre das Risiko zu groß.

  • Moderator

Ich habe mir bei dieser Diskussion auch noch mal die Eintragungen im Fahrzeugschein durch den Kopf gehen lassen und muß dir Recht geben und meinen Beitrag

... und nirgendwo (steht), daß diese nicht "gemischt" gefahren werden dürfen.
revidieren. *ascheaufmeinhauptstreu*

 

Es steht zwar wirklich nicht in der STZVO, aber wie wvn schon geschrieben hat, ist es in der Tat das kleine "oder" vor Ziffer 22/23, das ich bisher auch nicht so wahrgenommen habe, das unterschiedliche Reifengrößen an VA und HA verbietet, wenn nicht jeweils in Ziffer 20 und 21 oder in Ziffer 22 und 23 oder unter Ziffer 33 unterschiedliche Reifengrößen für VA und HA eingetragen sind.

 

@Peak900

Damit scheint, wenn ich von den Eintragungen im Fahrzeugschein meines Saab ausgehe, dein Vorhaben doch nicht zulässig zu sein, denn da sind für VA und HA jeweils die gleichen Größen eingetragen.

Also, es hilft nur der Blick in deine Zulassung!

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.