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Warte von SAAB noch auf Antwort...

 

Ja, ich hab ja MJ 2000. Aber was ist denn ein AERO SE? Es müsste entweder ein gepimpter SE sein oder ein AERO (der hätte dann 205PS)?! Wird wohl eher ein 9-3 SE sein, den du hast, oder? Aber du kannst dich freuen: Trotz ähnlicher Motorleistung wärst du nicht betroffen.

 

Ich warte nun auf schriftliche Antwort von Saab.

 

Nen neuen AT-Motor werd ich wohl nicht bekommen (meiner läuft ja), aber evtl. übernehmen sie die Motorrep. von ZKD und neuem Turbo (ca. 2.500.- EUR).

 

Ich werds euch berichten!

 

Alles Gute!

Euer

Marten

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Du hast nen T7 Aero mit schwarzer DI Kassette ....
Wenn Jever diese Sitze hier verbaut hat (mit den eingesteppten Nähten), dann ist es ein Aero - ansonsten ist es ein Saab 9-3 SE mit 200PS ....

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Nix gepimpt, die Bezeichnung ist vielleicht doppelt gemoppelt, da die Sports Edition ja sowieso zum Aero gehört, aber daß es ein Aero ist, bin ich mir sicher.

 

Gruß und schönen Abend noch,

 

Jever

 

PS: ...und wenn mir ein wohlgesonnener Saabfan dann noch bei Gelegenheit die Vorzüge einer roten oder schwarzen DI-Kassette erklärt.....

Jou, das sind meine Sitze (Kieselsteinmuster hieß es glaub ich).
Nix gepimpt, die Bezeichnung ist vielleicht doppelt gemoppelt, da die Sports Edition ja sowieso zum Aero gehört, aber daß es ein Aero ist, bin ich mir sicher.

 

 

 

SE heißt nicht "Sports Edition", es ist die bezeichnung für die Executive Ausstattung ....

 

Das mit T5/T7, schau mal in der Suche nach ....

Uuuups, sorry, da hatte ich wohl eine falsche Information.. Danke für den Tip, werde mal stöbern.

 

Gruß, Jever

  • Autor

...jau, du wirst wg. den Sitzen dann wohl den AERO haben!

Wg. der Rückrufaktion werd ich mich nochmal melden, was Saab nun genau sagt. Laut der von euch abgedruckten Email stehe ich unter den Garantiebedingungen, was schonmal sehr erleichternd ist;-)

 

Also bis denn!

Marten

Diese Rückrufaktion kommt wohl für den 9-5 von meinem Dad ertwas spät... Da wurde ja schon alles gemacht, Turbo, Schlamm, Steuerkette, Kettenspanner, ....

siehe: http://www.saab-cars.de/showthread.php?t=8902

 

Mal sehen, ob sich Saab Austria da noch meldet...

SE heißt nicht "Sports Edition", es ist die bezeichnung für die Executive Ausstattung ....

 

So? Ich dachte das heisst "sensibles Einzelkind". :tongue:

  • Autor

SAAB Austria...

 

@cutsick:

Also wie ich das aus den vorher genannten Emails von Saab rauslese, gibt es einen festgelegten "Modelkatalog", aus dem hervorgeht, ob du betroffen bist bzw. ob dein Saab darin enthalten ist. Wenn ja, dann gilt die "erweiterte Garantie" (8 Jahre auf den Motor). Reparaturen werden rückwirkend erstattet, sofern der Wagen lückenlos SH-gepfl. ist!

 

Einfach mal bei Saab Dampf machen (Turbo-Dampf;-).

Ich bin grad in Email Kontakt. Wir klären noch meinen Typ ab, denn mal sehen. Sieht aber so aus, als bekäme ich die Motorrep. zurück!!;-)

 

Also bis denn,

Marten

@aero-Mann

Das gefällt mir was du da von dir gibst... Werd mich mal schlau machen, aber möchte erst warten, bis das offiziell wird.

 

Danke Dir!!

Ich bin grad in Email Kontakt. Wir klären noch meinen Typ ab, denn mal sehen. Sieht aber so aus, als bekäme ich die Motorrep. zurück!!;-)

 

Also bis denn,

Marten

 

Die hat aber Dein Verkäufer bezahlt, nicht Du?!? - glaube kaum das sich solche Rechte mit Übereignung übertragen.

Doch...Garantie gilt fürAuto...

Aber wenn die Reparatur vom Voreigentümer bezahlt wurde, kann der jetzige Eigentümer nicht das Geld der Reparatur verlangen, die vom Voreigentümer getragen wurde.

 

Das wäre mir neu.

 

Dann hätte der Entrichter der Rechnung eher einen Anspruch als der jetzige Eigentümer.

 

Zudem dürfte das Schadensbild (Zylinderkopfdichtung und defekter Turbolader) nicht mit dem Schadensbild übereinstimmen, was Saab definiert hat.

 

Marten hat sich da aber nicht so richtig geäußert - evtl. habe ich da was falsch verstanden.

Das wäre mir neu.

 

 

Man lernt halt nie aus....

  • Autor

Garantie...

 

...ich habe mich mit dem Verkäufer meines Saab schon in Verbindung gesetzt. Wenns von Saab was geben sollte, einigen wir uns natürlich. Ich habe halt beim Kauf des Aeros diese Rep. mitbezahlt, so dass rein logisch betrachtet man ganz fair teilen sollte. Der Kaufpreis hätte niedriger sein können, wenn z.B. der Turbo nicht ganz der Alte gewesen wäre usw... Aber wie gesagt, es war es mir wert. Im Grunde geht es mir jetzt nur darum, in den Genuss der erweiterten Garantie zu kommen um zukünftige Schäden (zumindest noch ein Jahr) vorzubeugen.

 

Aber vielen Dank schonmal für Eure netten Tips und auch Danke für die Emails von Saab.

 

Jetzt muss SAAB erstmal noch alle letzten Inspektionen im SH nachtragen, hatten die nämlich vergessen, die Horsties!!

 

Ganz nebenbei: Habt ihr mal was über den AERO X gehört? Der sieht ja schon echt HammerHart aus-soll der so gebaut werden und wenn ja WANN?? Das Teil müssen die doch auf den Markt bringen, oder?!

Der Motor ist ja sehr ähnlich dem des AUDI S4 (V6-BitTurbo-MJ 2002) und dürfte bei der leichten Karosse irre abgehen;-)!!

 

Also Danke nochmal und bis dann!

Marten

...ich habe mich mit dem Verkäufer meines Saab schon in Verbindung gesetzt. Wenns von Saab was geben sollte, einigen wir uns natürlich. Ich habe halt beim Kauf des Aeros diese Rep. mitbezahlt, so dass rein logisch betrachtet man ganz fair teilen sollte.

 

Wenn das festgehalten ist oder der VK fair ist, dann dürftest Du Geld sehen - das Du als neuer Halter automatisch den Anspruch auf den Rechnungsbetrag hast, ist nach meiner Meinung nach rechtlicher Quatsch - schließlich warst Du zu der Zeit nicht der Vertragspartner, weder mit der Werkstatt noch mit Saab Deutschland ....

 

Aus diesem Grund müßte auch, wenn überhaupt, der Voreigentümer die Ansprüche stellen und nicht Du.

Wenn das festgehalten ist oder der VK fair ist, dann dürftest Du Geld sehen - das Du als neuer Halter automatisch den Anspruch auf den Rechnungsbetrag hast, ist nach meiner Meinung nach rechtlicher Quatsch - schließlich warst Du zu der Zeit nicht der Vertragspartner, weder mit der Werkstatt noch mit Saab Deutschland ....

 

Aus diesem Grund müßte auch, wenn überhaupt, der Voreigentümer die Ansprüche stellen und nicht Du.

 

Sehe ich auch so, übrigens frage ich mich ob Saab überhaupt was zurückzahlt, normalerweise wird das doch direkt mit der Werkstatt verrechnet und zahlt der Saabfahrer nichts bei Garantieleistungen (er beauftragt höchstens). Die Werkstatt hätte dann aber vor der Reparatur einen Antrag zur Kostenübernahme bei Saab stellen müssen, aber vielleicht gibt's ja auch die retro-Möglichkeit! Ich drück Dir die Daumen daß es doch klappt.....

Die Werkstatt hätte dann aber vor der Reparatur einen Antrag zur Kostenübernahme bei Saab stellen müssen,..

 

 

 

manchmal entscheiden SAAB aber so spät, das schon alles abgerechnet ist und dann nehmen sie kontakt zum kunden (besitzer) auf.

ansonsten aus meiner Sicht sehr grenzwertige diskussion mit vielen "wenn" und "abers", aber drück die daumen, daß da noch kohle zurückfließen könnte.

(ich weiß wovon ich rede)

@WVN

Das heißt wenn ich jetzt meinen Saab EZ 2002 verkaufe hat er nicht mehr die Werksgarantie 8-Jahre Ölschlamm und Co ???

D.H. wenn mir der Motor platzt bekommt der Vorbesitzer die Kosten erstattet????

Überleg mal..

 

Stephan

@WVN

Das heißt wenn ich jetzt meinen Saab EZ 2002 verkaufe hat er nicht mehr die Werksgarantie 8-Jahre Ölschlamm und Co ???

D.H. wenn mir der Motor platzt bekommt der Vorbesitzer die Kosten erstattet????

Überleg mal..

 

Stephan

 

Natürlich sind die Garantien fahrzeugbezogen aber wenn DU heute an Deinem Wagen eine Reparatur bezahlst bei dessen Schadensbild sich in 5 Jahren ergeben sollte, daß Saab dafür die Garantie (rückwirkend) erweitert - dann hättest DU Anspruch auf die Erstattung des Rechnungsbetrages (wird dann ja rückwirkend zum Garantiefall erklärt) und nicht ein Käufer des Wagens, der den Wagen z.B. Ende diesen Jahres von Dir kauft.

 

 

 

D

Lieber WVN....Du hast Recht und ich meine Ruh...Gut is!
Lieber WVN....Du hast Recht und ich meine Ruh...Gut is!

 

Macht nichts, dafür bist Du ein guter KFZ-Meister ....

 

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