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klawitter

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Alle Beiträge von klawitter

  1. Ich lege zwei Autos für ein paar Monate still. Dann nehme ich sie wieder in Betrieb. Die Schilder dürfen erst währen des Vorgangs bei der Zulassungsstelle entwertet werden (also den Aufkleber des Zulassungsbezirks entfernen). Bei unserer Zulassungsstelle stehen dazu ein paar üble, meist stumpfe Fräser, die die Schilder dabei ziemlich ramponieren. Habt Ihr eine Idee, wie man die Aufkleber schonender - aber zügig- vor Ort runterbekommen könnte?
  2. Das ist nicht zwingend so, wenn man es als Gebraucht- oder Altteil (-eträger) verkauft. Ob die wieder / weiterverwendet oder zu Abfall erklärt werden, liegt dann beim Käufer.
  3. Ich habe zwei mal mit Auto verschenken ohne Vertrag böse, böse Erfahrung gemacht. Man haftet in allen Belangen weiter für das Auto.
  4. Ok und danke für die rasche Antwort. Ich mache mich an die Kartoffelsuppe (Vegan, Wammerl zum reinschneiden gibts dann seperat). Aufgewärmt schmeckt so was ja immer besser ;) Und dazu gibts unseren knackfrischen eigenen Apfelsaft. Also: Nächster Stammtisch am 21.10. bei mir im und am Feldschützhäuschen. Wer die Adresse nicht kennt, bitte PN an mich. Knut organisiert sicher eine kleine Rundfahrt über das Gelände
  5. Besteht nicht die Möglichkeit, die Funktion 'Foren als gelesen markieren' auch auf einzelne Threads anwendbar zu machen?
  6. Ihr libbe Leut, Corona macht weiter und wieder mehr von sich reden. Abgesehen davon, dass es in Teilen schon wieder zu stärkeren Einschränkungen kommt und ich null Überblick habe, was gerade wo gilt, bleibt für mich die Devise: Keine Innenräume in der Gastronomie erst mal bestehen. Andererseits macht mich die Aussicht auf einen langen, Stammtisch-freien WInter auch nicht gerade glücklich. Weniger Probleme sehe ich jedoch in privaten Treffen, auch aufgrund unserer Alters- und Mobilitäts-/Kontaktstruktur. Da ist zumindest schon mal das Risiko durch eine Vielzahl fremder Besucher in einem Restaurant ausgeschlossen. Für meinen Teil möchte ich deshalb einen gemütlichen Hüttenabend in unserem Feldschütz-Häuschen aka Sattelkammer bei den Pferden anbieten. Einmalig oder auch gerne mehrmals. Wir haben da einen Holzofen mit Kochplatte, also Glühwein und / oder Kartoffelsuppe mit Steinpilzen geht immer. Und, so zugig wie die Hütte ist und was der Ofen an Luft zieht und verbrennt, sehe ich da kein Problem hinsichtlich einer vernünftigen Luftwechselrate. Und, falls richtig Schnee liegt, ist auch ein Wintergrillen am Lagerfeuer dort denkbar. Vielleicht möchte Daniel ja auch mal seinen beeindruckenden Gewölbekeller für uns irrlichternde Seelen öffnen? Wer von Euch hat ähnliche Möglichkeiten? Freue mich auf Euer Feedback!
  7. Latürnich. Denn darum ging es ja, um bei dieser imho wachsweichen Formulierung in den Versicherungsbedingungen nicht erst vor dem Hintergrund eines möglichen Schadens diskutieren zu müssen. Abgesehen davon beruhigt es ja, das vorher geklärt zu haben. Wie gesagt: 2,00 m unterhalb eines benachbarten Bachbettes und ein Fluttor habe ich in der TG noch nicht entdeckt. Allerdings auch keinerlei Anzeichen einer je stattgefundenen Überschwemmung. Nur, das hat ja heutzutage rein gar nichts mehr zu bedeuten. Siehe hier
  8. Sodele, Vollzug! Ich habe einen zweiten Anlauf per Telefon genommen. Die Dame hat sich mit der Rechtsabteilung kurzgeschlossen, nachdem sie auch zuerst meinte, das ginge nicht. Die abschließende Auskunft ist folgende: Es geht unter der Bedingung, dass das Auto innerhalb der Garage eingefriedet wird. Dazu reicht es allerdings aus, den Stellplatz mit einem Flatterband abzugrenzen. Verstehe das nun, wer will, aber so ist es halt und dann mach ich das. Vielen Dank noch mal für Euren Rat, denn nur so konnte ich jetzt vernünftig nachfragen, um zum gewünchsten Ergebnis zu kommen. Zu dem Telefonat schicke ich noch eine Gesprächsnotiz an die Versicherung, und dann kann die Flut kommen oder auch (besser) nicht.
  9. Das Problem gibts auch hier im Frankfurter Raum. Entweder richtig Asche (150-200 €) oder granicht. Gelöst habe ich es anders: Alles aus der Karosse raus, blankes Metall zum Metallverwerter gebracht, Geld dafür bekommen, und das hat gereicht, den ganzen anderen nicht verkäuflichen oder sonstwie verwertbaren Reste beim Alles-Entsorger abzugeben.
  10. Ja, der Wortlaut ist: • Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müssen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, insoweit gilt D.3 sinngemäß. Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z. B. durch einen Zaun eingegrenzt wird. Der Berater, mit dem ich gestern telefonierte, um sicherzustellen, dass die Begriffe Einstellraum und Garage eben auch das umfassen, was gemeinhin als Groß- oder Sammelgarage bezeichnet wird (unter der nachvollziehbaren Bedingung, dass sie nicht öffentlich zugänglich ist, denn dann gilt sie als öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn sie auf privatem Grund liegt), wollte sich genau darauf eben nicht einlassen. Er hat sich schlicht geweigert, eine konkrete Antwort zu geben, hat aber angemerkt, dass es mit meinem anderen abgemeldeten Auto, das in einer Doppelgarage steht, zu der nur ich Zugang habe, kein Problem wäre. Mit geht es ja vor allem um Kaskoschäden. Etwa wie Parkrempler oder Hochwasser. Ich kann mir vorstellen, dass hier eine engere Auslegung angewandt wird - oder eben auch nicht. Der Passus in den Versicherungsbedingungen geht darauf so gut wie gar nicht ein und ich neige fast dazu, dem eine gewisse Absicht zu unterstellen. Deshalb möchte ich vorab eine entsprechende Aussage der Versicherung haben, um mich nicht im Schadensfall erst mit den Herrschaften wegen der Begriffsdefinition herumschlagen zu müssen. Aber um diese Aussage zu erhalten, habe ich das Gefühl, sollte ich wissen, was mein Anspruch ist, um mich nicht noch einmal wie gestern abbügeln zu lassen. [mention=7079]Hutzelwicht[/mention] hat mir gestern per PN was dazu geschieben und sieht es recht entspannt, weil eine fehlende nähere oder einschränkende Definition eben auch keine ist.
  11. klawitter hat auf Saabwoofer's Thema geantwortet in Hallo !
    Na, das hört sich doch schon mal zielführend an. Unbesehen dessen, ob Du jetzt blasphemischer Weise einen dieser hässlichen, das Design des Dashborads völlig zerstörenden, hysterisch blinkenden und leuchtenden Nachrüst-Empfänger einbaust , wäre es wichtig, das Thema Feuchtigkeit solide zu beseitigen, da der IBus noch für allerlei andere Funktionen erforderlich ist. Das kann, wenn der mal wirklich nicht mehr will, seeeehr lustig werden...
  12. Die Sammelgarage ist bei mir (Huk ohne 24) nicht aufgeführt....
  13. klawitter hat auf Saabwoofer's Thema geantwortet in Hallo !
    Das Radio kommuniziert die Diebstahlsicherung über den I-Bus. Als Konterpart kommen das TWICE oder die MIU in Frage - aber welches der Geräte es konkret ist, weiss ich nicht. Zumindest scheint die notwendige Information zur Freischaltung des Radios nicht zuverlässig oder nur verzögert anzukommen oder verarbeitet zu werden. Da wird die Fehlersuche schwierig. Als erstes würde ich einen Gegentest mit einer anderen Aurioeinheit machen. Bleibt das Phänomen bestehen, liegt das Problem im Steuergerät oder der Verkabelung des I-Bus.
  14. Ich denke, das brauchst Du nicht zu empfinden. Ich z.B. teile die Empörung über das zu Vermutende voll und ganz, trenne es nur von dem bislang wenig bekannten Faktischen.
  15. Auch wenn etwas naheliegend ist oder erscheint, bleibt es bis zur tatsächlichen Erkenntnis eine Hypothese. Darauf basierend und mit dem Verweis auf ein typisches Verhalten ganzer Gruppen Strafen zu fordern, halte ich für bedenklich, und zwar in jedem Fall. Das ist alles. Das ich diesem Zusammenhang auf diesen einfachen Grundsatz unseres Rechtssystems verweise, hat nichts mit Verharmlosung zu tun, sondern ist lediglich ein Apell an ein zivilisiertes Verhalten. Um sein persönliches Rechtsempfinden zu äussern bleib schließlich noch genug Zeit, wenn die Sachlage geklärt ist. Damit jetzt aber auch genung dazu von meiner Seite.
  16. Wer/ welcher Beitrag tut das? Da erwarte ich eine konkrete und belastbare Antwort. [Vergleiche abwartend mit krampfhaft] Anyway, wir wissen hier keineswegs alles, womit sich ein eindeutiges Urteil allein der Selbstachtung halber verbietet.
  17. Sollte das nicht ein Gericht nach den Maßstäben der geltenden Rechtssprechung und in Kenntnis aller Umstände beurteilen, statt irgendwessen Bauch und Empfinden? War der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich (noch) im 'Racemodus'? Ist das tatsächlich die ursächliche Unfallursache? Hat er möglicherweise nicht bereits gebremst gehabt, den Wahnsinn bereits beendet und etwas hat z.B. den Reifen aufgeschlitzt? Gerade bei Ereignissen, die einem Prototypen allzu sehr entsprechen, sollte besonders genau hingeschaut werden, um nicht das Ereignuis durch Wahrnehmung zu ersetzen. Woher weisst Du das alles so 'gerichtsfest'? Meines Wissens arbeiten die Gutachter noch.
  18. Bei 'Neu' früher geschaltet, Du Schlingel ;) Für gute Zeiten nicht wesentlich über 5200rpm schalten! Das schubt sons nich so recht ;)
  19. Auf welchen Beitrag beziehst Du Dich? Ich habe derlei jetzt nicht entnehmen können. Was ich interessant finde, ist, dass es den Lambo/Porsche-Bezug und die damit einhergehenden Verallgemeinerungen scheinbar gar nicht braucht bzw. dass das nicht gegeben ist. Mit 200 in die Planke rauschen kann ich auch mit einigen meiner Autos ohne große Mühe. Das reduziert, bzw., besser, klärt das Bild, dass es nicht um diese Autos und deren vermeintliche Klientel, sondern ggf. doch 'nur' um drei Knallchargen geht, die das auch mit Golf und Co bewerkstelligt hätten. Um diese drei einzelnen Menschen also, die die Autos gesteuert haben und um deren Versagen. Wie mit Bildern wiederum Bilder produziert werden, kann man ja in dem jüngsten verlauf dieses Threads gut verfolgen. Und (wuchtige) Bilder, so schwammig sie auch sein mögen, verfangen doch über kurz oder lang. Gedient ist damit niemandem, erst recht nicht der Frau und ihren Angehörigen.
  20. Als Teilzeit-Touaregfahrer bin ich ganz mit Dir. Meine Frau hat viel Zeit und Recherche in das Thema investiert. Da werden diverse Reparaturfarben udgl. angeboten. Die Erkenntnis daraus: Entweder neu oder was ganz anderes machen.
  21. Danke erst mal für die Antworten. So wie Ihr, insbesondere [mention=3013]ST 2[/mention] sehe ich das an sich auch. Bevor ich schriftlich anfrage und mir das bestätigen lasse, möchte ich mich aber soweit gerüstet haben, dass die Antwort auch dazu passt. Einmal schriftlich ist immer schwer, wieder aus dem Weg zu räumen. Der Hintergrund ist Ophelias Schicksal unter Wasser, dort, wo vorher noch nie Wasser war. Das CV steht nun etwa 1-2 m unterhalb des benachbarten Bachbettes, des Urselbachs kurz vor der Mündung in die Nidda, der alles an Wasser zwischen Altkönig und Feldberg von knapp 900 m Höhe bis auf 100 m transportiert. Das hat Potential.
  22. Und der ist dann nicht genervt? Ich sach ihm, Du hättest gesacht...
  23. Daran habe ich auch als erstes gedacht. Da ist Garage Garage, die Unterschiede nach Größe liegen nur in der baurechtlichen Zulässigkeit, Brandschutz etc.
  24. Um mit Dir eine Diskussion einzugehen, müsste man sich der gleichen Frames bedienen wie Du es tust. Das hat allenfalls Potential für einen unschönen Verlauf. Machen wir's andersrum: Der junge Mann gehört nicht zu den von Dir addressierten arabischstämmigen Gruppen. Deine ins blaue getroffene Vermutung hat sich nicht bestätigt, auch wenn Du es so darstellst. Eine Verdächtigung aufgrund nationaler oder ethnischer Zugehörigkeit ist in meinen Augen etwas sehr rückwärtsgewandtes und im Rahmen unsrer Rechtsordnung auch schlicht nicht zulässig. Und dann vlt. doch noch ein 'Frame': Mein Büropartner der ersten Jahre war Perser. Ein Mann, der an britischer Distinguiertheit kaum zu übertreffen war. Seine Frau, auch Perserin, ist leitende Ärtzin an einem großen Uniklinikum. Ein Hut mag auf viele Köpfe passen, aber niemals auf alle. Und schon gar nicht auf alle Türken, Marrokaner oder Biodeutschen. Sowas muss man doch wirklich nicht (mehr) erklären, oder? Zu dem Unfall aber noch was: Die Hessenschau berichtet, er habe sich mit etwa 200 km/h ereignet. Hoppla. Legt man mal ein Fahrwerk eines solchen Autos zugrunde, ist das so gesehen fast noch Schrittempo. Auch die möglichen Probleme mit dem ESP / ABS bei Höchstgeschwindigkeit scheiden da wohl eher aus. Wenn man allerdings einen Reifen bei 200 km/h mit egal welchem Auto ordentlich in einer dieser Betonleitplanken einhakt, dann folgt daraus unweigerlich Halleluja Kreisbeschleunigung. Ein bewusstes Fahrmanöver kann ich mir da schlecht vorstellen. Eher kein Fahrmanöver, kein Fahren, kein bewusst. Eher den Griff zur Handkamera bei gefühlter Schrittgeschwidigkeit.
  25. Ich frag mal in die Runde in stiller Hoffnung auf die Kompetenz Einzelner oder des Schwarms: Ich möchte zwei von meinen Autos über den Winter abgemeldet lassen. Dann tritt automatisch die sog. Ruheversicherung in Kraft. Soweit so gut. In den Versicherungsbedingungen steht, dass das Fahrzeug dazu in einem "Unterstellraum (z.B. Garage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz" stehen muss. Soweit auch nachvollziehbar. Jetzt wollte ich mir mit einem Anruf bei meiner Versicherung (Huk Coburg) Klarheit zum Begriff 'Garage' verschaffen. Mit ist schon klar, dass damit nicht ein Parkhaus am Bahnhof gemeint sein wird. Denn: Das eine Auto steht in einer privaten sog. 'Sammelgarage', die ständig verschlossen ist (automatisch schliessende Türen und Tore) und nur von den Mietern betreten werden kann. Etwa 60 Autos stehen da drin. Der Mitarbeiter am Telefon war allerdings sowas von... naja, lassen wir das: "Das steht in den Versicherungsbedingungen. Da steht Garage" Wo find ich das? "Weis ich nicht. Ich weis doch nicht, wo sie Ihre Unterlagen haben" Ich meine, wo finde ich das auf der Website? "Woher soll ich das wissen, ich sitzt hier ja nicht im Internet" Gut, Sie wirken auf mich gerade nicht sehr hilfreich. Ich hab mir das eben aus dem Regal gezogen. Da steht 'z.B. Garage'. Was genau umfasst dieser Begriff? "Das was da steht. Garage. Ich kann die Regeln ja nicht für Sie ändern" In Ordnung, das will ja auch niemand. Können Sie mir anderes Beispiel für 'Unterstellraum' nennen? "Da steht Garage. Das müssen Sie schon selbst lesen" Fein und Danke bis hierhin... (Sowas habe ich bei der HUK noch nie erlebt. Bisher waren die immer top und äusserst hilfreich...) Wie auch immer dem sei: Wenn man das Internet dazu durchsucht, findet sich allerlei gerichtliches etc. zur Definition von 'umfriedeter Abstellplatz', aber leider nix zum Begriff Garage. Allerdings findet sich in allen möglichen Ratgeberen dazu immer wieder die Formulierung 'Garage, Sammelgarage'. In meinem Empfinden müsste eine ausschliesslich von Mietern genutzte, verschlossene Sammelgarage den Anforderungen doch genügen. Sogar ein Schrebergarten wäre ausreichend, soweit er z.B. von Hecken umgrenzt ist. Kann mir da jemand weiterhelfen?

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