Alle Beiträge von Obenohne
-
Motorradfahrer unter Euch?
Ich habe jetzt zwei Scarver, eine, die ich behalten will und eine für meine Tochter. Die BMW für meine Tochter sollte günstig sein, aber dennoch Einspritzanlage, geregelten 3-Wege-Kat und ABS haben. Also musste ich ein seit mehreren Jahren unbewegtes Bastlermoped kaufen. Das aber eine BMW ist... So sehr einen die Verarbeitungsqualität noch nach Jahren freut, so sehr ärgert es einen, wenn der Selberschrauber mit unsinnigen Schraubenköpfen ausgebremst wird. Um etwa die Haltebügel zu demontieren, damit man die Verkleidung abbauen kann braucht man geschätzt T45 (T40 ist zu klein), aber im Sicherheitsformat, also mit einem Loch im Bit! An sich hatte ich vor, die Batterie zu tauschen, die Kerze auszubauen, den Zylinder über das Kerzenloch zu ölen, den Motor leer eine wenig durchzudrehen und dann mit wieder eingebauter Kerze und Starthilfespray den Motor zu starten. Tja, das war wohl nix! Kein Sicherheits-Bit in der richtigen Größe (bis T40 habe ich mehrere, auch mit dem Mittelloch bzw. Pin) und somit konnte ich heute nichts an der Scarver machen. Gruß Michael
-
Hallo aus Köln - hoffentlich bald mit 900er
Eine XJ 900 Diversion? Schönes Motorrad! Obwohl, halt, das ist hier das falsche Forum! Das "900er" muss wohl für etwas anderes stehen... Für was bloß? Gruß Michael
-
"Fremdsichtungen" interessanter Fahrzeuge
Meine Cousie (Wessie-Nordlicht) fuhr Mitte der 90er einen Trabant, weil das damals schlicht das billigste Auto überhaupt war. Zu der Zeit waren die Ost-Vorbesitzer noch froh über jeden Trabant, den sie losgeworden sind. Als Nordsee-Anwohnerin hat meine Tante Unterkünfte an Kurgäste vermietet. Da war damals eine Familie aus den neuen Bundesländern zu Gast. Der Mann, der eigentlich einen ganz anderen Beruf hatte erzählte, dass er einen Trabantmotor an einem Abend nach Feierabend zerlegen und überholen könne. Mit verbundenen Augen. Und was sonst noch so üblich war von Achsen abschmieren bis was weiß ich sei ebenso schnell erledigt. Meine Cousine bekam das Angebot, ihren Trabbi doch mal vorbei zu bringen. Das hat sie gemacht. Und schneller als sie einen Kuchen backen konnte war der Trabbi nur noch eine Restkarosserie ohne Motor und sonstigem überflüssigen Kram. Motor & Co. lagen sauber zerlegt verteilt rund um das Auto herum. Das Ergebnis des zweiten Tages oder dritten Tages war beeindruckend (ich glaube für die Material- bzw. Teilebeschaffung war ein Tag Pause dabei): Der Motor startete deutlich besser, versteckte Roststellen, die nicht einmal der TÜV-Prüfer gefunden oder kontrolliert hatte waren sauber versiegelt, der Wagen war leiser (!), weil vorher diverse Teile rappelten oder klapperten - alles behoben. Ich weiß nicht mehr was der Mann für einen Job hatte, ich meine mich zu erinnern, dass er Postbote war, aber in seinem "Hobby-Nebenjob" als Trabbi-Schrauber war der Mann absolute Spitze. Der konnte richtig was. Und meine Cousine mochte ihren Trabbi nach der Blitzüberholung noch mehr als vorher. Gruß Michael
-
"Fremdsichtungen" interessanter Fahrzeuge
Hier im Westen waren 1977 hauptsächlich der Bulli T2 und viele ältere T1 im Straßenbild dominierend, aber es gab auch sehr viele Harburger Transporter, das waren welche von Hanomag-Hentschel, die mit anderen Markenemblemen und ansonsten nur geringen Unterschieden auch als Mercedes verkauft wurden. Gruß Michael
-
"Fremdsichtungen" interessanter Fahrzeuge
Aber nicht bei den Rädern. Ansonsten: Sieht super aus, der Bulli der DDR. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Bis Anfang der 60er Jahre hätten schwarz und grün für eine Flagge gereicht: Es gibt aber auch eine diagonal geteilte schwarz-grüne Flagge. Die steht laut Wikipedia für den Öko-Anarchismus, was auch immer das sein mag. Klingt aber irgendwie als würde es hier hin passen. Gruß Michael
-
Saabsichtung
Das hässliche Auto in der Mitte stört auf dem Bild etwas...
-
Auffahrunfall
Das dürfte damit zu tun haben, dass ohne Sachverständigem und ohne Anwalt die Versicherung den Wagen automatisch nicht als wertvollen Oldtimer, sondern eher als alte Möhre mit entsprechend niedrigem Wiederbeschaffungswert betrachten wird. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Natürlich ist TOD total übertrieben, aber man kann und darf in solchen Diskussionen auch ein wenig zynisch sein. Das ist einfach eine gerechtfertigte Reaktion auf den Sprachgebrauch der (ehemaligen?) Freunde von Xavier Naidoo und ihm selbst. Auch wenn er sich auf bisher unglaubwürdige Art von dem distanziert, was er spätestens ab 2009 so alles veröffentlicht und öffentlich von sich gegeben hat. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Das sind sehr wahre Worte. Es klingt in meinen Ohren auch stets wie Hohn und Spott, wenn sich ausgerechnet die erklärten Gegner unserer Demokratie und Freiheit über öffentliche Kritik an ihnen und ihren Meinungen und Äußerungen beschweren. Gruß Michael
-
Saab 900-II auslesen - gibts endlich mal sinnvolle Antworten?
Das Problem dürfte das Baujahr sein. Ab 1996 mussten alle US-Fahrzeuge mit Benzinmotor OBD II verstehen, in Europa erst ab 2001. Die Steuergeräte mit unterschiedlichen Diagnose- und Fehlerspeichersystemen auszustatten hätte nur Geld gekostet, ohne einen Nutzen zu haben. Deshalb können die meisten Autos ab 1996 mit einem beliebigen OBD II Gerät ausgelesen und Fehler ggf. auch gelöscht werden. Vermutlich war 1995 noch nicht alles implementiert. Mit einem Tech 2 oder einem Nachbau sollte es aber sicher gehen. Damit ich hier nichts Falsches schreibe habe ich es eben noch einmal mit meinem Gerät probiert: Das iCarsoft CR Pro geht bis Baujahr 1998 zurück, beginnt also mit dem 9-3 I. Dafür kann man dann 14 Steuergeräte aufrufen, auch das für das Cabriodach. Ich finde es schon beeindruckend, was da damals bereits an Elektronik in den Autos war. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Niemand wünscht auch nur einem Menschen zum Sozialfall zu werden, nur hätte ich kein Mitleid, wenn es durch sein eigenes Handeln dazu käme. Das könnte den Mann etwas Empathie lehren. Und, das bleibt zu hoffen, auch etwas Einsicht, die über seine für mich unerträglichen aktuellen Äußerungen hinausginge. Würde das, was er jetzt getan hat ausreichen, dann könnte ab sofort jeder von uns lustig auf dem Gehweg fahren und wenn dabei jemand zu schaden käme, na ja, dann entschuldigen wir uns später halbherzig und alles ist gut. Also für uns, nicht für die anderen. Sein Verhalten hatte Folgen und mit diesen Folgen muss er leben. Die anderen müssen es ja auch. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Wer hat das in den letzten Jahrzehnten, Jahren, Monaten oder Wochen gefordert?(*). Mir ist nicht ein seriöser Befürworter unserer funktionierenden Demokratie und der Freiheit ihrer Bürger bekannt, der das oder auch nur etwas ähnliches gefordert hätte. Gruß Michael (*) Also mal abgesehen von den Leer- und Querdenkern, der AfD und ihren Sympathisanten, den Reichsbürgern & Co., die das mit ihren monotonen Meinungsmanipulationen im Sinne meines obigen Postings zu den gefährlichen Unwahrheiten tun.
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Es gibt Aussagen, die keine Meinungsäußerung, sondern schlicht gefährliche Unwahrheiten sind. Gruß Michael
-
Jetzt werden wir alle sterben!
Tut mir leid, für mich ist und bleibt das eine Persona non grata. Der hat schon zu viel dämliches Geschwurbel von sich gegeben, das Leer- und Querdenker wie ein Schwamm aufgesaugt haben und das viel zu viel Garnichtdenker am Ende auch praktisch gelebt haben oder noch immer leben. Xavier Naidoo sollte auf keiner Bühne mehr stehen. Und wenn er kein Geld hat - man kann auch von Hartz IV leben. Das müssen andere ja auch. Zum Beispiel dank Corona in Konkurs gegangene Kleinselbständige, Inhaber von Restaurants oder Gaststätten.Und das zum Teil eben auch, weil Leute wie Xavier Naidoo mit ihren Äußerungen aktiv dafür gesorgt haben, dass sich viele Menschen nicht impfen ließen und die Corona Wellen dadurch länger und höher ausfielen als es nötig gewesen wäre. Wer die Hintergründe nicht kennt, das war der erste und schnellste Treffer zu diesem widerlichen Menschen: https://www.bigfm.de/news/33946/xavier-naidoo-und-sein-corona-impfung-zombie-apokalypse-statement Nur meine Meinung. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
[mention=7079]Hutzelwicht[/mention] Es mag ja sein, dass Du Deine Kunden fair und sachlich richtig berätst, ihnen in bester Absicht freundlich den Schnellschadensdienst der Versicherung andienst und vieles mehr, aber das Vorurteil, dass die Versicherung versuchen wird den Geschädigten über den Tisch ziehen ist halt ein Vorurteil, das auf vielen vielen vielen Erfahrungen Geschädigter basiert. Dich und Deine Arbeit wollte und will ich damit in keiner Weise kritisieren, siehe P.S.. Nehmen wir zum Beispiel diese Geschichte mit fast wahllos durch Dienstleister der Versicherungen gekürzten Gutachten, der Trick mit dem Kaufangebot des Fahrzeugs mit Totalschaden nach Wochen, also längst nach dem Verkauf des Schrottfahrzeugs - ich habe selber mehrere leider ganz typische Fälle erleben dürfen. Der erste Fall war war noch in den 80er Jahren. Ich hatte zum zweiten Mal an demselben Auto einen absolut identischen Schaden, einen mittig über dem Rad eingedrückten Kotflügel vorne links. In beiden Fällen war mir ein anderes Fahrzeug in meinen stehenden Wagen gefahren. Ich war Student mit geringen finanziellen Mitteln und habe - legal! - mit dem ersten Unfall ein paar Mark verdient, indem ich den Schaden selber behoben habe. Das war wie ich immer sagte die legale Schwarzarbeit. Um nicht lackieren zu müssen suchte ich einige Zeit alle Schrottplätze ab, bis ich einen Kotflügel in passender Farbe fand. Das Vermessen der Achse zur Sicherheit war preiswert bei einem Reifenhändler gemacht. Ich investierte also viel Zeit und wenig Geld, bekam dafür dank der fiktiven Abrechnung mehr ausbezahlt, als mich der Schaden gekostet hatte. Wie gesagt, das war und ist mein Recht als Geschädigter, ob es den Versicherern nun gefällt oder nicht. Als ein halbes Jahr oder so später der zweite Schaden passierte, war die Haftpflichtversicherung so freundlich, mir den Schnellschadendienst anzubieten. Naiv und unerfahren nahm ich das Angebot erfreut an. Ich ging davon aus, dass es keine wesentlichen Unterschiede in der Schadenshöhe geben könne, schließlich waren die Schäden absolut gleich. Als mir dann das Ergebnis der Begutachtung präsentiert wurde, habe ich zunächst an einen Irrtum geglaubt, denn der Schaden sollte für mehr als ein Drittel weniger repariert werden können. Ich fand sogar offensichtliche Fehler: Z. B. wurden die Zierleisten und Chromteile nicht berücksichtigt. Als ich das ansprach kam für mich der Hammer: Ich hatte unterschrieben, den Schnellschadendienst nutzen zu wollen. Damit hatte ich den Gutachter ausgewählt und mögliche Irrtümer automatisch akzeptiert, wie man mir erklärte. Das stünde irgendwo in dem mehrseitigen (!) Kleingedruckten. Ich war in die Falle getappt. Nehmen wir mal die Sache mit dem Kaufangebot für ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden. Wochen nach dem Unfall und eben auch z. B. zwei Wochen nach dem Gutachten. Das habe ich gleich zweimal in den letzten 10 Jahren erlebt. Der Gutachter hat den Restwert ermittelt, indem er in der Region drei feste Ankaufangebote eingeholt hat. Das sind also für den Geschädigten tatsächlich nutzbare Angebote. Mit der frechen Begründung die Versicherung habe ja zunächst das Gutachten benötigt, um andere Angebote einholen zu können, kommt die Versicherung deutlich später mit einem Ankaufangebot eines Aufkäufers aus Timpukistanhausen oder sonstwo. Das Angebot ist natürlich deutlich höher! Also wird der Restwert hoch und die Schadenssumme runter gesetzt. Nur hat der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt längst Fakten geschaffen und das Fahrzeug selbst verwertet. Ist ja klar, denn Unterstellkosten werden angesichts der Schadenminderungspflicht nur bis zu dem Zeitpunkt erstattet, bis der Geschädigte das Fahrzeug hätte verwerten können. Die Versicherungen haben durch in ihrem Sinne sehr guter Lobbyarbeit über die Jahrzehnte viele für die Geschädigten nachteilige und für die Versicherungen positive Veränderungen der Rechtslage durchgesetzt. Aber wenigstens diese Rechtslage sollten die Versicherer dann bitte auch beachten und diesen permanenten Beschiss sein lassen! Es ist branchenüblich, dass im Bereich Kraftfahrzeughaftpflicht und selbst bei der Kasko versucht wird, den letztlich alleine immer am weit kürzeren Hebel sitzenden Kunden über den Tisch zu ziehen. Auch zur Kaskoversicherung habe ich mehrere negative Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel auch hier die Masche mit dem Restwert betreffend: Mein geklautes Motorrad war mit Totalschaden wieder aufgefunden worden. Die Versicherung beauftragte die DEKRA, die von einem Sachverständigen ein absolut faires und korrektes Gutachten erstellen ließ. Einige Zeit später, als ich den Schrott längst verkauft hatte kam von der Versicherung das Schreiben mit dem Scheck, der leider nicht dem Gutachten entsprach. Man habe ein Angebot eines Aufkäufers, das deutlich höher als im Gutachten berücksichtigt war. Die Versicherung zahlte zwar ohne Murren doch noch, als ich darauf hinwies, dass ich das Fahrzeug im Sinne meiner Schadenminderungspflicht bereits kurz nachdem ich das Gutachten erhalten hatte veräußert hatte. Aber versuchen kann man es ja! [mention=7079]Hutzelwicht[/mention] Ich kann mir vorstellen, dass es Dir gegen Deine Berufsehre geht, wie die Versicherer mit den Geschädigten umgehen, aber jeder Branchenkenner weiß, dass es so ist. Deshalb als P.S. zur Versöhnung auch eine selbst erlebte Geschichte, wo mir einer Deiner Kollegen sehr geholfen hat. Gruß Michael P.S.: 1984 kaufte ich mein erstes fabrikneues Motorrad. Es wurde nur neun Tage alt, da war es bereits geklaut(*). Es gab zu dem Zeitpunkt weder Versicherungsschein, noch Rechnung und natürlich auch noch keine bezahlte Prämie. Laut Doppelkarte war bis zur Zahlung der Erstprämie nur der Haftpflichtschutz zugesagt worden, weil ich mein vorher gefahrenes erstes Motorrad nicht kaskoversichert hatte. Im Klartext: Ich hatte keinen Versicherungsschutz! Der Vertreter der Allianz erklärte in einem Brief den Sachbearbeitern aus der Schadenabteilung jedoch, dass wir über die sofortige Deckung gesprochen hatten. Das war tatsächlich der Fall. Mit einer Entschuldigung für sein Versehen betonte der Allianz-Vertreter, dass er mündlich die Zusage gemacht habe und lediglich übersehen hatte, die Kaskodeckung anzukreuzen. Ich habe den Brief selber als Kopie erhalten. Obwohl alles der Wahrheit entsprach hätte die Geschichte für mich auch anders ausgehen können, so bekam ich den Schaden bezahlt. (*) Da der Händler die Fahrzeug bzw. Fahrzeugpapiere über Kreuz vertauscht hatte war mein Motorrad auf dem Papier schon vier Wochen alt und ich war bereits der zweite Halter und Eigentümer. Aber das ist eine andere Geschichte...
-
Saab 900-II auslesen - gibts endlich mal sinnvolle Antworten?
Ein Blick in Dein Profil zeigt, dass ich Dir wohl nicht helfen kann. Aber wenn es Dich interessiert kann ich heute Abend mal testen, was das Gerät bei Saab alles so lesen und ggf. löschen kann. Dieses ICarsoft gibt es billiger auch für nur wenige Marken, also z. B. für die GM Gruppe. Gruß Michael
-
Saab 900-II auslesen - gibts endlich mal sinnvolle Antworten?
Das ist bei meinem iCarsoft CR Pro genauso. Es kommt in (fast?) alle Steuergeräte von mehr als 40 Herstellern. Der Familienfuhrpark Saab, Opel, Hyundai und Citroën/Toyota (Der CitroënC1 besitzt einen Motor und weitere Technik von Toyota) wird voll abgedeckt. Sogar mein Motorrad von BMW ist kompatibel, aber da weiß ich nicht, ob alle Steuergeräte aufgerufen werden können oder nur der Basisdatensatz OBD II funktioniert. Ich kann mich nicht entsinnen, beim iCarsoft CR Pro auch nur ein Steuergerät gesehen zu haben, das nicht die Optionen Fehlerspeicher auslesen und Fehlerspeicher löschen gehabt hätte. Ich habe das Teil erst vor ein paar Tagen benutzt, allerdings für meinen Opel. Ich hatte die Batterie getauscht, dabei aber zwei Tage keine Batterie im Auto gehabt. Das war zu lange für die meist kondensatorgepufferten Speicher. Eine zweistellige Zahl an Steuergeräten hatte Fehler hinterlegt, die ich alle löschen konnte. Aus welcher Ecke kommst Du? Ich hocke hier in der Voreifel, also der Region zwischen Köln und Eifel. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
.. und konnte und musste mehrfach lernen, dass bei Unfällen ein Typ Mensch stets gegen Dich arbeitet: Die Versicherungsleute. Daher vertraue ich diesen nicht mehr und informiere mich zu diesem Themenbereich bei den Automobilclubs, Anwälten und ähnlichen Quellen mehr. Und das über verschiedene Medien. Hutzelwicht, lass es mich so formulieren: Was Du hier geschrieben hast ist das, was die Versicherungen, ihre Mitarbeiter, Vertreter & Co. erzählen, nicht das, was neutrale Quellen sagen. Übrigens zähle ich Anwälte auch nicht zu den neutralen Quellen, die Anwälte raten immer zum Anwalt. Warum ist klar, wie die Versicherungen haben sie eigene wirtschaftliche Interessen. Aber es raten eben auch die neutralen Quellen nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Ich habe einfach mal 10 Sekunden gegoogelt. Die obersten Treffer sind jede Menge Anwälte & Co., der erste Treffer einer definitiv neutralen Quelle den ich finden konnte ist die Stiftung Warentest: https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/ Eine sehr lesenswerte Quelle, wie ich finde! Es steht jedem frei, je nach Sachlage zu handeln. Bei dem Schaden würde ich auch erst einmal auf einen Anwalt verzichten, denn der kann die Abwicklung auch verzögern. Sollte der Schaden aber größer sein, würde ich zum Anwalt raten. Einfach weil das wirtschaftliche Risiko erheblich größer wird. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der normale Bürger, der mit solchen Themen selten bis gar nicht zu tun hat kann gar nicht beurteilen, ob die Versicherung den Schaden korrekt behebt. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
In einem Punkt muss ich Hutzelwicht widersprechen: Natürlich hat man Anspruch auf eine Geldleistung! Das Eigentum wurde beschädigt und es ist jedem Geschädigten freigestellt, wie er den Schaden reguliert haben möchte. Nach meinem Wissensstand gab es über die Jahre einige einschlägige Urteile, z. B. die Mehrwertsteuer betreffend. Die muss beglichen werden, sofern sie angefallen ist. Kauft der Selberschrauber im Handel Ersatzteile, muss die auf den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer sehr wohl beglichen werden! Auch die Mehrwertsteuer von Werkstattarbeit, die der Selberschrauber hat machen lassen (ich habe z. B. mal mein beschädigtes New Beetle Cabrio selber repariert, aber wegen des Aufpralls vorne links den Wagen zur Vermessung und Einstellung der Achse in eine Werkstatt gegeben). Es gibt nur keinen Ersatz für fiktive Mehrwertsteuer, also etwa für selbst erbrachte Arbeitsleistung. Womit Versicherungen sehr gerne versuchen, die Geschädigten über den Tisch zu ziehen ist der Ansatz von geringeren Stundensätzen. Die sind aber regional unterschiedlich. Wenn in A-Stadt (meist im Westen der Republik) der ortsübliche Stundenverrechnungssatz 120 € beträgt, dann kann die Versicherung nicht auf den Stundenverrechnungssatz von nur 80 € in einer Werkstatt in B-Dorf verweisen (meist im Osten der Republik). Übrigens auch dann nicht, wenn die Versicherung erklärt, im Falle einer Reparatur die zusätzlichen Verbringungskosten zu der billigeren Werkstatt zu übernehmen. Wo besonders gerne versucht wird, die Geschädigten noch einmal zu schädigen ist beim Restwert, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Nehmen wir mal an, der gepflegte Jung-Oldtimer hat laut Gutachten einen geschätzten Wiederbeschaffungswert von 12.000 €, der Schaden liegt ohne Mehrwertsteuer bei 8.000 € und der Restwert bei 5.000 €. Dann darf der Wagen natürlich in der Werkstatt repariert werden und die Versicherung muss das inkl. der anfallenden Nebenkosten auch komplett bezahlen. Nun möchte der Eigentümer sich aber selber um die Reparatur kümmern und wünscht die Abrechnung laut Gutachten. Dann bekäme der Geschädigte halt die 7.000 € Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Theoretisch. Aber nun kommen die Herren Sachbearbeiter von der Versicherung und zahlen nach den üblichen zwei Wochen nach Zugang des Gutachtens nur 5.000 €, weil ein Aufkäufer aus Ganzweitweg den beschädigten Wagen für 7.000 € ankaufen würde... Um es klar zu stellen: Das geht nicht, der Geschädigte darf sich auf die Angabe im Gutachten verlassen. Aber nur unter einer Bedingung: Der Gutachter darf den Restwert nicht wie früher per Daumen festlegen, er muss ortsnahe Angebote eingeholt haben und die müssen im Gutachten stehen. Auch bei der Festlegung des Wiederbeschaffungspreises muss der regionale Markt berücksichtigt werden. Ich bin kein Fachmann bei dem Thema, habe meine Infos sowohl von meinem Rechtsanwalt, als auch von meinem Sachverständigen. Ich hatte alleine in den letzten fünf Jahren drei unverschuldete leichte Unfälle und hatte 2013 einen sehr schweren Unfall mit bleibenden körperlichen Schäden u. ä. m., weshalb ich meinen Anwalt über Jahre brauchte und mit ihm viele Gespräche über das übliche Regulierungsgebaren der Haftpflichtversicherer führen konnte. Übrigens habe ich - wie könnte es anders sein - nicht einen Cent Schmerzensgeld bekommen und auch mit dem Haushaltsführungsschaden sah es trotz 2 Jahren, die ich nicht arbeiten konnte mau aus. Es zeichnete sich nach einigen Jahren ab, dass eine Regulierung locker 10 Jahre oder mehr hätte dauern können, weil ja noch immer etwas wieder hätte verheilen können, anderes sich mit den Jahren aber auch hätte verschlimmern können. Ich bekam regelmäßig unverschämte Angebote zur Abgeltung aller Ansprüche und habe irgendwann auf ein Angebot von 10.000 € geantwortet, dass ich über 20.000 € nachdenken würde. Die entsprachen etwa meiner Einkommensminderung durch Krankengeld und Arbeitslosengeld in den zwei Jahren, die ich nicht arbeiten konnte. Das Angebot von 20.000 € hat nur wenige Stunden gedauert, innerhalb weniger als einen Tages war die Geschichte erledigt. Das hatte von meiner Seite natürlich damit zu tun, dass z. B. ein Gutachter feststellte, dass die Körperschäden vorhanden sind, aber das keinen Bewis darstellt, dass sie auf das eine Unfallereignis zurückzuführen sind. Der klassische Spatz in der Hand statt der Taube, nein, eigentlich mindestens einer fetten Pute auf dem Dach. Ich nahm den Spatz, weil man nach Jahren einfach nicht mehr kann oder will. Wenn die Versicherung bei einem kleinen Bagatellschaden schnell reguliert, mag es ohne Anwalt gehen, sobald es auch nur die Möglichkeit gibt, dass die Versicherung Probleme machen könnte (und das ist bei Old- und Youngtimern schon wegen der Frage des Fahrzeugwertes fast immer der Fall): Anwalt. Den Anspruch hat man bei JEDEM Schaden, bei dem man der Geschädigte ist. Der Grund ist simpel: Der normale Bürger kann doch gar nicht beurteilen, was und wie reguliert werden muss oder nicht. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
Nein, das dauert keine Monate bis Geld fließt. Wenn die Sachlage eindeutig ist, es keine Zweifel an der Schuldfrage gibt und man die Abrechnung auf Gutachtenbasis wünscht, dann rechnet man ein bis drei Tage für das Gutachten und eine Woche +/- ein paar Tage bis das Geld auf dem Konto ist. Die andere Variante: Man lässt den Wagen reparieren, unterschreibt eine Abtretung und die Werkstatt kann direkt mit der Versicherung abrechnen. Das gilt auch für das Gutachten, das "bezahlt" man ebenfalls mit einer Abtretung. Wichtig: Nutzungsausfall und die Mehrwertsteuer laut Gutachten gibt es nur, wenn man die tatsächliche Reparatur und die angefallene Mehrwertsteuer nachweist. Wochen und Monate oder sogar Jahre gelten, wenn es einen Personenschaden gab. Darüber könnte ich Romane schreiben, denn ich habe das hinter mir. Gruß Michael
-
Auffahrunfall
Ich hatte vor wenigen Jahren mal einen unverschuldeten Unfall mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug. Über www.zentralruf.de habe ich eine deutsche Versicherung benannt bekommen und die gesamte Abwicklung war so wie bei einem deutschen Versicherer, inkl. Gutachter nach freier Wahl. Gruß Michael
-
Saabsichtung
Nein, der Glückspilz war, nein bin ich. 1989 wurden meine Frau und ich ein Paar, 2018 entstand der Artikel. Wir werden in diesem Jahr 33 gemeinsame Jahre bzw. 32 Jahre Ehe feiern können. Gruß Michael
-
Saabsichtung
Ist inzwischen knapp 33 Jahre her! Die Zeit vergeht. Gruß Michael