1.300 km Autobahn oder Verkehrserziehung für Schwererziehbare ?

In Frankreich ist der Tempomat (+GPS) quasi überlebenswichtig. Nach der Verschärfung dort haben wir in Frankreich auf einer Urlaubsfaht nach Spanien hin und zurück knapp 500,- € an Knollen für Übertretungen zwischen 1(!)km/h und 9 km/h eingesammelt. Uns war nicht ein einziges mal aufgefallen, geblitzt worden zu sein. Der 1Km/h kostete schon knapp 40,- €...
Wir fahren seit vielen Jahren nach Frankreich. Ich halte mich an die Regeln und habe noch niemals eine Strafe zahlen müßen. Man muß halt sein Verhalten generell überdenken, dann wirds günstiger...
 
Mir ist in Frankreich im den letzten 10 Jahren auch nichts dergleichen passiert. WOWA und WOMO Kutschierer haben eventuell einen Vorteil. Aber auch ohne Dose hintendran hatte ich scheinbar immer Glück. Doch der Tacho schuld.
 
Ich halte mich an die Regeln und habe noch niemals eine Strafe zahlen müßen.

Irgendwie klar, oder?! Interessant wäre es, wenn man trotz eingehaltener Regeln Strafe zahlen müsste.
Scherz. Schon klar, wie Du es gemeint hast.

Dass Klimaschutz eine Mode oder Profilierungsmöglichkeit ist, muss man eigentlich nicht ernsthaft kommentieren.

Beim Thema Tempo werden sich nie alle einig sein. Solange es kein generelles Tempolimit gibt, gibt es einen großen Spielraum.
Höheres Tempo per se ist nicht zwingend falsch. Langsameres nicht per se zwingend richtig.
Angemessenes Tempo ist das, worum es geht. Und auch eben da gibt es sogar bei Gerichtsentscheidungen einen Ermessensspielraum. Wie sollen wir hier uns da einigen können?
 
Und wie nennst Du die, die bei dichtem Verkehr (alle BAB Spuren dicht befahren) jede Lücke ausnutzen, um wie bekloppt zu beschleunigen, um dann nach 500 m wieder in die Eisen zu gehen und so versuchen die linke Spure frei zu schaufeln...und ich spreche nicht von einer linken Spur, wo einer die blockiert....

Fährt der nun "nur" schnell?

Das ist für mich ein Raser.

Einer, der auf einer freien 3 spurigen BAB (wo die linke Spur komplett frei ist und die mittlere wenig befahren) gas gibt ist völlig legitim.

Allerdings, wenn ich sehe, das Leute auf einer 2 spurgen BAB mit LKW Verkehr links mit 200 km/h oder mehr brettern, sind das für mich auch Raser und vor allem gefährdende Fahrer...

Ich schrub ja, dass für mich ein Merkmal des Rasens Rücksichtslosigkeit ist. Das trifft für die Springer zu wie für diejenigen, die die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen benachbarten Spuren so überreizen, dass weder der eine noch dar andere noch Möglichkeiten zu einer Reaktion im Falle des Falles hätten.
 
Fakt ist das bei einem Unfall über der "Richtgeschwindigkeit" von 130 dem Verursacher (falls er schneller als 130kmh war) eine Teilschuld angelastet wird)
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Fakt ist das bei einem Unfall über der "Richtgeschwindigkeit" von 130 dem Verursacher (falls er schneller als 130kmh war) eine Teilschuld angelastet wird)
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Nicht nur das: Auch als nichtverursachender Beteiligter bist Du mit einer Teilschuld dran wenn Du über 130 km/h bist. Und die Unabwendbarkeit nicht beweisen kannst was erfahrungsgemäß fast nie gelingt.
 
Nach unserer Gesetzeslage kann der Fahrer eines Geschäftswagens auch ohne
jegliche Schuld mit herangenommen werden. Da gibt es einen komischen Begriff,
da von dem Auto eine Gefahr ausgeht, nur weil es am Verkehr teilnimmt.
 
Jedes KFZ ist aus juristischer Sicht ein "gefählicher Gegenstand". Wenn du damit jemandem über den Fuss fährst handelt es sich nicht um eine einfache Körperverletzung sondern direkt um eine "gefährliche Körperverletzung". Das wird juristisch so behandelt, als hättest du demjenigen nicht nur auf den Fuss getreten, sondern dafür zusätzlich einen Hammer benutzt.
Wie gesagt, das gilt für jedes KFZ, und dessen sollte man sich als Fahrzeugführer gerne vor jedem Fahrtantritt vergegenwärtigen.
 
Nach unserer Gesetzeslage kann der Fahrer eines Geschäftswagens auch ohne
jegliche Schuld mit herangenommen werden. Da gibt es einen komischen Begriff,
da von dem Auto eine Gefahr ausgeht, nur weil es am Verkehr teilnimmt.
Das ist die Betriebsgefahr, die mich auch schon viel Geld gekostet hat, obwohl der Unfall laut Gerichtsurteil für mich unvermeidbar war.

Das hat aber nichts mit Geschäftswagen zu tun, dieser Gummiparagraph droht jedem Verkehrsteilnehmer.


Gruß Michael
 
Nach unserer Gesetzeslage kann der Fahrer eines Geschäftswagens auch ohne
jegliche Schuld mit herangenommen werden. Da gibt es einen komischen Begriff,
da von dem Auto eine Gefahr ausgeht, nur weil es am Verkehr teilnimmt.
Haftung aus der Betriebsgefahr heißt das. Du musst den Radfahrer nicht rammen sondern nur schneiden, wenn er dann stürzt kommt das in Betracht.
Hat nichts mit geschäftlicher Nutzung zu tun - das sind eh fast alle...
Die Mithaftung bei hohem Tempo ohne eigenes Verschulden resultiert letztendlich auch aus der erhöhten Betriebsgefahr.
 
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Fakt ist das bei einem Unfall über der "Richtgeschwindigkeit" von 130 dem Verursacher (falls er schneller als 130kmh war) eine Teilschuld angelastet wird)
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Jain... Das ist nicht automatisch so. Der Grundsatz ist, dass die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nur überschritten werden darf, wenn daraus keine Gefahr für andere Verkehrteilnehmer erwächst. Daraus wird das abgeleitet.
 
Es kommt darauf an ob der Unfall mit 130 signifikant geringer ausgegangen wäre.
So aus einem Gerichtsurteil gegen einen Arbeitskollegen der mit 185kmh in einen Unfall auf der A4 verwickelt war.
 
Es kommt darauf an ob der Unfall mit 130 signifikant geringer ausgegangen wäre.

Wenn Du auf der leeren Autobahn 160 fährst und dir ein Reifen platzt und du in die Leitplanke donnerst, wäre das mit unter 130 auch glimpflicher abgelaufen. Da aber keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer daraus resultierte (hier der Einfachheit halber schlicht durch deren Abwesenheit), ist die Richtgeschwingigkeit in diesem Fall irrelevant.

Insbesondere ist es aber interessant das in den Fällen genau zu betrachten, wo dem Unfallgegner selbst eine Verletzung einer 'besonderen Sorgfaltspflicht' zu Last gelegt werden kann. Die gilt z.b. beim Fahrspurwechsel, insbesondere beim Wechsel zwischen durch breite Streifen getrennte Fahrbahnen (in dem Fall nämlich getrennte Straßen).

Da wurden schon ein paar 130 km/h -Urteile wieder einkassiert.

Wobei einer, der mit 120 nach links zieht, und Du bist zu dem Zeitpunkt noch deutlich weiter hinten, aber mit 250 unterwegs, seine besondere Sorgfaltpflicht nicht verletzt, da der Abstand ausreicht, um ihr Genüge zu tun.
 
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Das grüne Reich wird so und so kommen, wenn unsere Spezies nicht mehr diesen Planeten bewohnt und all die metallenen Geräte, mit denen wir über die Oberfläche sausen durch Oxidation getilgt sind...

Na dann geh doch mit gutem Beispiel voran, verschrotte deine alte Umweltvernichtende Altblechschleuder, lebe ohne Heizung und Plastik und laufe Barfuß durch den Schnee - und bitte nicht jammern wenn die Hanfklmotten an den Eiern jucken !
 
Ich bin schon seit Jahrzehnten der Überzeugung, es kommt mehr auf die jeweilige Person als auf das Parteibuch an. Im Augenblick sieht es bei allen etablierten Parteien an Kandidaten für die Nachfolge von Angela Merkel als Bundeskanzler oder Kanzlerin nicht allzu gut aus. Olaf Scholz' SPD ist zu schwach, Armin Laschet macht seine Sache in NRW gar nicht so schlecht und sollte deshalb in NRW bleiben, die CSU hat auch keinen brauchbaren Kandidaten oder Kandidatin und da erscheint auf einmal ein Kanzlerkanidat Robert Habeck von den Grünen gar nicht mehr so abwegeig. Dass ein Grüner an der Spitze durchaus funktionieren kann sieht man an Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg.


Gruß MIchael
 
Dass ein Grüner an der Spitze durchaus funktionieren kann sieht man an Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg.


Gruß MIchael

Ausgerechnet Baden-Württemberg als Beispiel erfolgreicher Grünen-Politik zu nennen, ist ungefähr genauso verrückt (pervers) wie die Behauptung, dass die Volksrepublik Kongo erfolgreiche Mondlandemissionen durchführt ...

Daumen runter ! :thumpdown:
 
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