turbo9000
Die dunkle Seite des Forums
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Die SchweizUnd wer hat's erfunden?
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Die SchweizUnd wer hat's erfunden?
Wir fahren seit vielen Jahren nach Frankreich. Ich halte mich an die Regeln und habe noch niemals eine Strafe zahlen müßen. Man muß halt sein Verhalten generell überdenken, dann wirds günstiger...In Frankreich ist der Tempomat (+GPS) quasi überlebenswichtig. Nach der Verschärfung dort haben wir in Frankreich auf einer Urlaubsfaht nach Spanien hin und zurück knapp 500,- € an Knollen für Übertretungen zwischen 1(!)km/h und 9 km/h eingesammelt. Uns war nicht ein einziges mal aufgefallen, geblitzt worden zu sein. Der 1Km/h kostete schon knapp 40,- €...
Ich halte mich an die Regeln und habe noch niemals eine Strafe zahlen müßen.
...Dass Klimaschutz eine Mode oder Profilierungsmöglichkeit ist, muss man eigentlich nicht ernsthaft kommentieren...
Und wie nennst Du die, die bei dichtem Verkehr (alle BAB Spuren dicht befahren) jede Lücke ausnutzen, um wie bekloppt zu beschleunigen, um dann nach 500 m wieder in die Eisen zu gehen und so versuchen die linke Spure frei zu schaufeln...und ich spreche nicht von einer linken Spur, wo einer die blockiert....
Fährt der nun "nur" schnell?
Das ist für mich ein Raser.
Einer, der auf einer freien 3 spurigen BAB (wo die linke Spur komplett frei ist und die mittlere wenig befahren) gas gibt ist völlig legitim.
Allerdings, wenn ich sehe, das Leute auf einer 2 spurgen BAB mit LKW Verkehr links mit 200 km/h oder mehr brettern, sind das für mich auch Raser und vor allem gefährdende Fahrer...
Nicht nur das: Auch als nichtverursachender Beteiligter bist Du mit einer Teilschuld dran wenn Du über 130 km/h bist. Und die Unabwendbarkeit nicht beweisen kannst was erfahrungsgemäß fast nie gelingt.Fakt ist das bei einem Unfall über der "Richtgeschwindigkeit" von 130 dem Verursacher (falls er schneller als 130kmh war) eine Teilschuld angelastet wird)
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Das ist die Betriebsgefahr, die mich auch schon viel Geld gekostet hat, obwohl der Unfall laut Gerichtsurteil für mich unvermeidbar war.Nach unserer Gesetzeslage kann der Fahrer eines Geschäftswagens auch ohne
jegliche Schuld mit herangenommen werden. Da gibt es einen komischen Begriff,
da von dem Auto eine Gefahr ausgeht, nur weil es am Verkehr teilnimmt.
Haftung aus der Betriebsgefahr heißt das. Du musst den Radfahrer nicht rammen sondern nur schneiden, wenn er dann stürzt kommt das in Betracht.Nach unserer Gesetzeslage kann der Fahrer eines Geschäftswagens auch ohne
jegliche Schuld mit herangenommen werden. Da gibt es einen komischen Begriff,
da von dem Auto eine Gefahr ausgeht, nur weil es am Verkehr teilnimmt.
Jain... Das ist nicht automatisch so. Der Grundsatz ist, dass die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nur überschritten werden darf, wenn daraus keine Gefahr für andere Verkehrteilnehmer erwächst. Daraus wird das abgeleitet.Fakt ist das bei einem Unfall über der "Richtgeschwindigkeit" von 130 dem Verursacher (falls er schneller als 130kmh war) eine Teilschuld angelastet wird)
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Es kommt darauf an ob der Unfall mit 130 signifikant geringer ausgegangen wäre.
Das grüne Reich wird so und so kommen, wenn unsere Spezies nicht mehr diesen Planeten bewohnt und all die metallenen Geräte, mit denen wir über die Oberfläche sausen durch Oxidation getilgt sind...
Dass ein Grüner an der Spitze durchaus funktionieren kann sieht man an Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg.
Gruß MIchael
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