DanSaab
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Sehr geehrter Herr hft,
Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren.
Die Nichteintragung nach der EG-Bestimmung gilt natürlich für die alten 900er AHK nicht, weil es für die seit 1981 von Westfalia gebaute AHK kein ECE-Prüfzeichen geben kann, weil es damals die Verordnung der EU noch nicht gab .... etc. Dass eine AHK nicht mehr abgenommen und eingetragen werden muss, gilt erst seit 2000 (?) für vom Hersteller als Originalzubehör vertriebene typspezifische AHK.
Im übrigen wäre es hilfreich, wenn Sie gelesen oder verstanden hätten, was ich geschrieben habe und sich vielleicht ein bisschen besser auskennen würden. Denn Sie bestätigen letztlich in Ihrem Beitrag ja, was ich geschrieben habe: Da die Westfalia-AHK hat keine ABE und kein EC-Gedöns...hat, kann sie auch nicht ohne Eintragung/Abnahme bleiben.
Weiter aus Ihrem Beitrag: "AHK mit Einzelprüfung (TP8) muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden". Genau darum geht es. Weil es keine ABE gibt, braucht man einen Prüfnachweis über die Einzelabnahme für genau die eine AHK, die am Fahrzeug montiert ist. Nicht für irgendeine andere AHK desselben Typs und Herstellers. Häufig wird ja bei ebay o.ä. eine AHK ohne Papiere aber mit der Kopie des Kfz-Briefes eines anderen Fahrzeuges mit einer solchen AHK angeboten. Das hilft natürlich nicht. Und wenn man zu der AHK keine Papiere hat, fehlt einem genau dieser Nachweis der Einzelabnahme für genau die eine AHK am Fahrzeug. Können Sie mir folgen?
Letztlich kann es mir auch egal sein. Meine AHK ist abgenommen und eingetragen, wer keine Papiere hat, möge dem Ratschlag des Herrn hft folgen und bei der nächsten Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV erfahren, ob der Recht hat.
DanSaab
Die Sache mit dem "Blödmann" will ich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters nicht weiter kommentieren.
Die Nichteintragung nach der EG-Bestimmung gilt natürlich für die alten 900er AHK nicht, weil es für die seit 1981 von Westfalia gebaute AHK kein ECE-Prüfzeichen geben kann, weil es damals die Verordnung der EU noch nicht gab .... etc. Dass eine AHK nicht mehr abgenommen und eingetragen werden muss, gilt erst seit 2000 (?) für vom Hersteller als Originalzubehör vertriebene typspezifische AHK.
Im übrigen wäre es hilfreich, wenn Sie gelesen oder verstanden hätten, was ich geschrieben habe und sich vielleicht ein bisschen besser auskennen würden. Denn Sie bestätigen letztlich in Ihrem Beitrag ja, was ich geschrieben habe: Da die Westfalia-AHK hat keine ABE und kein EC-Gedöns...hat, kann sie auch nicht ohne Eintragung/Abnahme bleiben.
Weiter aus Ihrem Beitrag: "AHK mit Einzelprüfung (TP8) muss unter Vorlage des Prüfnachweises vom TÜV eingetragen werden". Genau darum geht es. Weil es keine ABE gibt, braucht man einen Prüfnachweis über die Einzelabnahme für genau die eine AHK, die am Fahrzeug montiert ist. Nicht für irgendeine andere AHK desselben Typs und Herstellers. Häufig wird ja bei ebay o.ä. eine AHK ohne Papiere aber mit der Kopie des Kfz-Briefes eines anderen Fahrzeuges mit einer solchen AHK angeboten. Das hilft natürlich nicht. Und wenn man zu der AHK keine Papiere hat, fehlt einem genau dieser Nachweis der Einzelabnahme für genau die eine AHK am Fahrzeug. Können Sie mir folgen?
Letztlich kann es mir auch egal sein. Meine AHK ist abgenommen und eingetragen, wer keine Papiere hat, möge dem Ratschlag des Herrn hft folgen und bei der nächsten Polizeikontrolle oder beim nächsten TÜV erfahren, ob der Recht hat.
DanSaab