Alle Menschen sind schlecht. Nicht nur Gebrauchtwagenhändler

Dann hätte man alles unter Verkäuferpech abgestempelt ...

Das scheint in der heutigen "gib mich - geiz ist geil"-Zeit irgendwie fast schon Erwartungshaltung zu sein, der Verkäufer ist immer der Depp und der Käufer hat jedes Recht der Welt!

Ich finde es muss für beide Seiten passen und das tut es eben nicht, wenn der Verkäufer seine Zeit mit Reservierungen verplempern soll, ganz egal ob davon nur jeder Zehnte auch erscheint, damit einem eventuellen Käufer keiner das Auto vor der Nase weg schnappt.

Der Witz daran ist ja, dass ein solcher "Ansturm" überhaupt nur entsteht, wenn ich die Karre für einen absolut fairen Preis feil biete und dann soll ich eventuellen Käufern dafür auch noch den Sklaven geben?
 
Bin ich als Verkäufer denn verpflichtet, jedem Anrufer das Auto erstmal zu reservieren?


So oifach is des!


Wenn wir einen termin vereinbaren, ich losfahre, bei Dir ankomme und feststellen muß, daß das Auto schon weg ist, dann zahlst Du meine Fahrtkosten.
So einfach ist das.
 
Wenn wir einen termin vereinbaren, ich losfahre, bei Dir ankomme und feststellen muß, daß das Auto schon weg ist, dann zahlst Du meine Fahrtkosten.
So einfach ist das.

du meinst du möchtest die fahrtkosten bezahlt haben.
wenn du vorher keinen vertrag aufsetzt in dem o.g. steht hast du wohl eher einfach nur Pech (auch wenn es natürlich asozial ist nicht rechtzeitig abzusagen).
 
Bist Du Dir da ganz sicher?
 
Wenn wir einen termin vereinbaren, ich losfahre, bei Dir ankomme und feststellen muß, daß das Auto schon weg ist, dann zahlst Du meine Fahrtkosten.
So einfach ist das.

Sowas sollte sich im Zeitalter der Mobiltelefonie eigentlich ausschließen lassen. Kommunikation beherrscht jeder. Es ist von beiden Seiten nur fair, wenn man einen vereinbarten Termin rechtzeitig absagt, falls sich die Gegebenheiten ändern.
Ich hatte auch mal eine Besichtigung außerhalb und stand mit dem Anbieter direkt vor der Abfahrt in Kontakt, um ihm meine ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Letztendlich habe ich den Wagen nicht gekauft, aber Verständigung und Fairness waren einwandfrei und so, wie man es eigentlich erwarten kann.
 
Wenn wir einen termin vereinbaren, ich losfahre, bei Dir ankomme und feststellen muß, daß das Auto schon weg ist, dann zahlst Du meine Fahrtkosten.
So einfach ist das.

Falsch!

Wenn Du meine Posts hier gelesen hättest wüsstest Du auch, dass ich jedem Käufer erkläre "wer zuerst kommt mahlt zuerst", eben weil ich schon so dermaßen oft versetzt wurde und wenn er das Auto reserviert haben will, dann einfach kurz 20 Euro per Paypal die er auch zurück bekommt wenn er die Karre dann doch nicht nimmt (da ich meine Autos ehrlich beschreibe ist das Risiko gleich Null wenn einer 300km fährt), aber nur in bar, sprich wenn er hier ist! Unabhängig davon sage ich selbstredend jeden Termin auch sofort ab wenn er zwischenzeitlich verkauft ist.

So einfach ist das! (weil ich bin der Verkäufer und nicht Dein Hampelmann)
 
Sowas sollte sich im Zeitalter der Mobiltelefonie eigentlich ausschließen lassen.
...
Ich hatte auch mal eine Besichtigung außerhalb und stand mit dem Anbieter direkt vor der Abfahrt in Kontakt, um ihm meine ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

So isses und so geht es!

Bei Entfernungen von ein bis zwei Stunden ist das ja auch kein Thema nach Abfahrt keinen anderen antanzen zu lassen, bei 6-8 Stunden dann eben Paypal und wer hin und zurück 1200km fährt kann damit meiner Ansicht nach auch kein Problem haben.
 
Doch, weil man mit Paypal ein Problem haben kann.


Es gibt heutzutage Mobiltelephone, das wurde ja schon angesprochen. Wenn ich zu einem 500k entferbten Auto fahre, dann rufe ich beim Losfahren an oder schicke eine sms. Und dann erwarte ich, daß das Auto noch da ist, wenn ich ankomme.
Wenn mich der Verkäufer anruft, während ich noch tippe, oder gerade dabei bin, den Zündschlüssel umzudrehen, und mir dann sagt: "Ach wissense, da war gerade jemand hier, der hat so unsinnig viel Geld bar auf den Tisch gelegt, da konnte ich nicht nein sagen", dann habe ich da überhaupt kein Problem mit. Ich würde nämlich an Stelle des Verkäufers dann genauso handeln und verkaufen.
Aber ich lasse den Käufer dann nicht etliche Hundert Kilometer vergebens anreisen, dann fange ich den ein, bevor ihm ein Schaden entsteht. Genauso erwarte ich es als Käufer.

Das ist für keine Seite zu viel verlangt.
 
Doch, weil man mit Paypal ein Problem haben kann.

Jo mei, wo ein Wille da ein Gebüsch, Onlineüberweisung und Hardcopy per Mail z.B., oder kurz zur Bank, manuelle Überweisung mit Bankstempel und den dann durchfaxen, wenn man 1000km runterspult wird man das Auto mit Sicherheit auch kaufen wenn es der Beschreibung entspricht und dann findet sich da auch eine Lösung.

Wie gesagt waren es bei mir fast 2 volle Wochen die ich mit Warten auf irgendwelche Käufer aus 500km Entfernung verbrachte, die angeblich alle schon unterwegs waren. Das passiert mir nur einmal!
Früher hatte ich zwar solche Erlebnisse auch schon genügend, aber nicht in dem Ausmaß wie bei der A-Klasse.
Die 20 Öre machen das ja auch nicht wett, nur gehe ich davon aus, dass wer die rüberwachsen lässt dann auch wirklich erscheint oder aber rechtzeitig absagt und um Rückerstattung bittet!

Und wenn einer dennoch damit ein Problem hat, ist das ja letzlich mein Problem das Auto an den nicht verkauft zu haben und nicht seines, es zwingt ihn ja keiner auf gut-Glück loszufahren!
 
Wenn wir einen termin vereinbaren, ich losfahre, bei Dir ankomme und feststellen muß, daß das Auto schon weg ist, dann zahlst Du meine Fahrtkosten.
So einfach ist das.

Bist Du Dir da ganz sicher?


nein, nicht ganz sicher. dann müsste ich das bgb wälzen. meine strafrechtsdozenten sagen immer, dass man sich auf sein bauchgefühl und gesunden menschenverstand verlassen soll...dann liegt man meistens richtig!

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass eine Zusage, dass ein Fahrzeug besichtigt werden kann keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
 
Ich bin kein Jurist, und die paar Semester, die ich den Krempel studiert habe sind nun auch schon einige Jahre her, aber meinem Bauchgefühl schreit gerade ziemlich laut "culpa in contrahendo!"
 
Ich bin kein Jurist, und die paar Semester, die ich den Krempel studiert habe sind nun auch schon einige Jahre her, aber meinem Bauchgefühl schreit gerade ziemlich laut "culpa in contrahendo!"


Welche Form von Vertrag sollte bei einer Besichtigungsvereinbarung zustande gekommen sein..:confused:
 
Für Schadensersatz braucht es nicht immer einen Vertrag.
 
Für Schadensersatz braucht es nicht immer einen Vertrag.

Nö, aber einen Schaden und mit dem wird es sehr schwierig, solange es keinen Verkaufszwang gibt!

Weil Du willst die Karre ja auch erst sehen bevor Du sie kaufst, behältst Dir also das Recht vor sie nicht zu kaufen, ergo hat automatisch auch der Verkäufer das Recht, sie Dir nicht zu verkaufen, somit ist Deine Anfahrt in jedem Fall unverbindlich.
 
... hab gar nicht gewusst, das Du das Fliegen-Klebeband auch auf das ganze Auto klebst - igittttt:biggrin:

*** schnell wech!!

Dafür hat er immer einen toten Elefanten parat :biggrin:

*** nochschnellerwech!
 
Ich wollte die Problematik nicht juristisch erörtern, sondern moralisch. Wenn sich jemand nicht verpflichtet fühlt, einem Interessenten, der vielleicht hunderte Kilometer weit anreist, das Auto so lange zu reservieren, ist das asozial und ich kann jeden verstehen, der sich dann nicht mit verbalen Unmutsbekundungen begnügt.
Wenn das Thema von Anfang an am Telefon klargestellt wird, habe ich immerhin die Wahl: Dann kann es für mich nur eine Konsequenz geben: Ich würde gar nicht erst losfahren und der Anbieter soll seine Karre meinetwegen in der Elbe versenken.
 
Deine Argumentation ist bemerkenswert schlüssig. :cool:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__311.html

Da ich kein Jurist bin weiß ich nicht was mir der Artikel sagen soll in dem Zusammenhang?

Du meinst also wenn ich mit Dir einen Termin zur Besichtigung vereinbare, dann muss ich Dir das Auto reservieren und zum angegebenen Preis verkaufen ob ich will oder nicht, für Dich ist es aber völlig unverbindlich?
 
Zwei eindeutige Willenserklärungen haben doch im Entferntesten etwas mit einem Vertrag zu tun oder?
 
Wo habe ich meinen eindeutigen Willen erklärt jemandem das Auto zu verkaufen, wenn ich dem Käufer sage das er sich das Auto ansehen kann? Genausowenig hat der Käufer seinen eindeutigen Willen erklärt das Auto zu kaufen, wenn er vorbeikommen will um sich das Auto anzusehen.
 
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