ALU65 - Alternative Reifengrößen?

Aaaaha, dann hat da also schon jemand eine Abnahme machen lassen mit der Größe - oder das wurde mit der Hirsch-Eintragung gemacht. Standard ist das in jedem Fall nicht. Ich freue mich über deine Nachforschungen!
 
Alu 85 sind wirklich schön, aber Alu 86 finde ich auch sehr ansprechend.
Die Reifen für den Gurkenhobel sind vergleichsweise geschenkt und fahren tut sich diese Dimension ohnehin angenehmer.

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Wie lauten denn die Achslasten Deines Fahrzeugs?

Die Höchste von Beiden, geteilt durch zwei >>> dann in der Liste schauen.

Was "eingetragen" ist, ist egal - so lange der Lastindex und der Geschwindigkeitsbereich stimmt, ist das zulässig.

Dekliniere das mal für den Aero TTiD SC durch:

Achslast: 1150/1100 kg, max(Achslast) = 1150 kg
max(Achlast)/2 = 575 kg

Der Aero TTiD SC ist mit 220 km/h Vmax eingetragen, entsprechend würde Geschwindigkeitsindex V pauschal ausreichen (220 km/h + 6,5 km/h + 0,01 x 220 km/h = 228,7 km/h < 240 km/h). Allerdings verringert sich die Tragfähigkeit bei diesem Vmax und Geschwindigkeitsindex V auf 97%.
Insofern ist die nötige Tragfähigkeit beim Geschwindigkeitsindex V: 575 kg/0,97 = 593 kg
Der passende Tragfähigkeitsindex ist demnach 91 (90 ist ein bissel knapp).

Daraus ergibt sich eine Minimalkonfiguration von 225/45 R18 91V, ohne eine Umtragung in den Kfz-Papieren.

Eine schicke Dokumentation dessen ist in GTÜ Informativ, "Informationen rund um das Thema „Reifen“", Stand 6/2010 enthalten. Das Dokument habe ich hier mal angehängt (Anhang anzeigen gtue-informativ_2010-06_reifen.pdf).

Ich habe mich jetzt nochmal eine Nacht mit mir zusammengesetzt und mich entschlossen, eine TÜV-Begutachtung der 225/40er zu scheuen. Meiner besseren Hälfte möchte ich den vermutlichen Komfortverlust nicht zumuten - bzw. mir das Gemecker im Anschluss. :wink:

Nichtsdestotrotz möchte ich euch allen für eure hilfreichen Kommentare danken! Ihr habt mir auf jeden Fall gute Denkanstöße gegeben. Und ganz nebenbei sind 91V-Reifen schon was günstiger. :wink:

Falls es noch News bzgl. eines evtl. Gutachtens gibt, ogi, bin ich dir immer noch sehr dankbar!
 
Aaaaha, dann hat da also schon jemand eine Abnahme machen lassen mit der Größe - oder das wurde mit der Hirsch-Eintragung gemacht. Standard ist das in jedem Fall nicht. Ich freue mich über deine Nachforschungen!

Hmpf... Das Denken sollte ich Pferden überlassen, die haben nen größeren Kopf als ich ...

Also, bei mir war zwar die Kombination 225/40R18 92Y im Schein eingetragen, aber das war vom Vorbesitzer für andere 18" Felgen, das hatte mit der Hirsch-Eintragung nichts zu tun. Die ALU65 gehen nur mit 45-er Reifen (und 95...). Schön, dass ich die anderen Reifen schon bestellt hatte ...
 
Ist die Eintragung an eine Felge gebunden? Dann gibt's da wirklich ein Problem. Aber wenn da nur die Reifengröße drinsteht, ist das doch felgenunabhängig, oder sehe ich das falsch? Wer hat dir denn letztendlich offenbart, dass die 40er-Größe nicht geht?

Fragen über Fragen... Wie dem auch sei, meine Michelin Pilot Sport 3 in 225/45 R18 91V werden heute montiert (vgl. Post oben).
 
Hallo Schiri,

hoffentlich geht das gut, denn in meiner CoC ist bei der Dimension 225/45 R 18 auch der Loadindex etc. mit 95 W vorgeschrieben. Ich habe es jedenfalls mit Original-Felgen in 18" aufgegeben. Wenn, dann nur mit 18" als Fremdfabrikat und einer ABE für 40iger Querschnitt.
 
Das MUSS gut gehen, denn sonst würde sogar der GTÜ seine Kunden verschaukeln. Ich darf aus GTÜ Informativ, "Informationen rund um das Thema „Reifen“", Stand 6/2010 (vgl. Post oben) zitieren:

GTÜ Informativ schrieb:
Bauartgenehmigte Reifen mit einer in der Zulassungsbescheinigung / COC*-Bescheinigung bzw. im Fahrzeugschein genehmigten Größe sind unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen mit einem niedrigeren als in den Fahrzeugpapieren eingetragen Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex zulässig. Eine Berichtigung des Tragfähigkeits- oder Geschwindigkeitsindex in den Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich.

Welcher Tragfähigkeitsindex ist mindestens erforderlich?
Der Tragfähigkeitsindex muss mindestens die eingetragenen Achslasten in Feld 8.1 / 8.2 bzw. Feld 22 der Zulassungsbescheinigung oder Ziffer 16 / 33 im Fahrzeugschein abdecken. Die Ermittlung des Tragfähigkeitsindex erfolgt, unabhängig von dem bei den Reifen eingetragenen Lastindex, nach der Formel: höchste Achslast / 2

Welcher Geschwindigkeitsindex ist mindestens erforderlich?
Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt die maximale Geschwindigkeit an, mit welcher der Reifen höchstens gefahren werden darf. Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss mindestens der in
Feld T in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (= bbH) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages abdecken. Der Geschwindigkeitsindex wird, unabhängig von dem bei den Reifengrößen eingetragenen Geschwindigkeitsindex, nach der Faustformel: bbH + 9 km/h oder exakt: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH berechnet.

Die Berechnung mit dem Ergebnis 225/45 R18 91V findest du im Post oben.
 
Danke für die Info. Kannte ich nicht.
Insgesamt eine unbefriedigende Situation.
Übrigens, wenn 225/45 R17 zur Ermittlung des Radumfangs als Basis dienen sollten, wären ansich 18" mit 45er Querschnitt nicht erlaubt, da die Geschwingigkeitsabweichung -4 % betragen würde.
 
Hallo!
Habe gerade mal im WIS und EPC gestöbert: Die ALU 65 steht dort mit 7,5x18 ET41 und 225/45R18 95W.
Also gibt es für alles andere seitens Saab keine Freigabe und bedarf somit einer Eintragung.........
Gruß,Thomas
 
Ist die Eintragung an eine Felge gebunden? Dann gibt's da wirklich ein Problem. Aber wenn da nur die Reifengröße drinsteht, ist das doch felgenunabhängig, oder sehe ich das falsch? Wer hat dir denn letztendlich offenbart, dass die 40er-Größe nicht geht?

Fragen über Fragen... Wie dem auch sei, meine Michelin Pilot Sport 3 in 225/45 R18 91V werden heute montiert (vgl. Post oben).

Na ja, der TÜV-Priester, also ist es für mich nun definitiv. Laut seinen Unterlagen ist für ALU65 ausschliesslich die 45-er Größe freigegeben (und LI 95W), auch wenn der Eintrag im FZSchein nicht felgenspezifisch war, also so wie es brose gerade geschrieben hat. Ich hab' da aber nicht selber mit ihm gesprochen (hatte heute nur den Anruf vom FSH bekommen).
 
Hi Thomas,

das ist pauschal korrekt, außerdem macht man auf keinen Fall etwas verkehrt, die eingetragenen Größen zu verwenden. Es gelten aber die in GTÜ Informativ (s. oben) angegebenen zulässigen Abweichungen. Auch der ADAC informiert über diese mögliche Abweichung (Stand 07/2010, im angehängten PDF (Anhang anzeigen Pkw_Reifenkennzeichnung_33176.pdf) unter "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?"):

ADAC schrieb:
Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren oder dem CoC mit denen am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

Lastindex LI:

Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.


Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 2004¹) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG


Geschwindigkeitssymbol (Speed Index):
Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.


Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch*staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi*mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.
Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f.
Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG

Denke mal nicht, dass diese beiden Einrichtungen so falsch liegen. Den zugehörigen Erlass müsste es im Netz auch irgendwo geben, finde ihn aber nicht...

Liebe Grüße!
 
Na ja, der TÜV-Priester, also ist es für mich nun definitiv. Laut seinen Unterlagen ist für ALU65 ausschliesslich die 45-er Größe freigegeben (und LI 95W), auch wenn der Eintrag im FZSchein nicht felgenspezifisch war, also so wie es brose gerade geschrieben hat.

Über eine Abnahme dürftest du aber in den Genuss deiner 40er kommen, oder? Sollte mich wundern, wenn pauschal von vornherein die 40er ausgeschlossen sind.
 
Über eine Abnahme dürftest du aber in den Genuss deiner 40er kommen, oder? Sollte mich wundern, wenn pauschal von vornherein die 40er ausgeschlossen sind.

Möglich, aber auch der Loadindex hat da nicht gepasst. Da ich die Reifen zurückgeben kann (kostet mich evtl. ein bißchen plus ein Fläschchen Grappa für den Werkstatthäuptling), hab' ich da nicht weiter nachgehakt.
Hat jemand schon mal versucht, direkt beim TÜV nachzufragen?
 
@Schiri:Ich hab den Kram lieber eingetragen und fertig,dann hab ich meine Ruhe,dann brauch ich nicht da lange rumdiskutieren und irgendwelche Anhänge und Berichte anzuführen,aber das soll jeder halten wie er mag......
Gruß,Thomas
 
Möglich, aber auch der Loadindex hat da nicht gepasst. Da ich die Reifen zurückgeben kann (kostet mich evtl. ein bißchen plus ein Fläschchen Grappa für den Werkstatthäuptling), hab' ich da nicht weiter nachgehakt.
Na, dann geht's ja noch! Viel Spaß auf jeden mit den schicken Silberlingen!

@Schiri:Ich hab den Kram lieber eingetragen und fertig,dann hab ich meine Ruhe,dann brauch ich nicht da lange rumdiskutieren und irgendwelche Anhänge und Berichte anzuführen,aber das soll jeder halten wie er mag......
Gruß,Thomas
Recht haste, Thomas, das ist die sauberste Lösung. Wenn's eingetragen ist, kann keiner mosern. Normal handele ich auch so, aber hier lass ich es mal drauf ankommen und vertraue meinen Rechenkünsten. :wink:
 
Hallo!
Übrigens, wenn 225/45 R17 zur Ermittlung des Radumfangs als Basis dienen sollten, wären ansich 18" mit 45er Querschnitt nicht erlaubt, da die Geschwindigkeitsabweichung -4 % betragen würde.

Ja, da ist das was mich auch wundert!
Reifen mit 40 Querschnitt auf dem 18" Rädern wäre ja viel näher dran an den 17" und damit wäre die Abweichung im Abrollumfang auch nicht so groß:confused:

Wenn ich da mal in die illustere Runde fragen darf: wir haltet's ihr denn mit einer evtl Anpassung des Tachos? Oder fahren alle 18" auch im Winter?

Viele Grüße
 
Ja, da ist das was mich auch wundert!
Reifen mit 40 Querschnitt auf dem 18" Rädern wäre ja viel näher dran an den 17" und damit wäre die Abweichung im Abrollumfang auch nicht so groß:confused:

Wenn ich da mal in die illustere Runde fragen darf: wir haltet's ihr denn mit einer evtl Anpassung des Tachos? Oder fahren alle 18" auch im Winter?

Viele Grüße

Ich fahre serienmäßige Sommerbereifung mit 235/45 R17 und im Winter 205/55 R16: Die Tachoabweichung beträgt legale +2%! Zu oben: 18" mit 40iger Querschnitt würde +1% Abweichung ergeben.
 
Nur für die Akten: Der TÜV akzeptiert den geringeren Lastindex, vgl. Saabchris' Post hier.
 
Leider falsche Zuordnung, Antwort gehört zu "Welche Felgenparameter für 9-3 II" von PaulRider !!
Bitte an Moderator: Kann man die Antwort verschieben ? Das wäre nett !

Das passsiert, wenn man zu viele Fenster auf hat :-O

Hi,
habe das Auto gebraucht gekauft und habe keine weiteren Unterlagen dazu. Dies ist aber (wohl) die Ausrüstung wie sie vom Saab Werk original kommt:

images


In den Papieren ist auch nichts besonderes eingetragen. Aufgefallen ist es mir beim Reifenwechsel. Steht auch wie bei jeder innen in der Felge.
Schaut mal in die Bedienungsanleitung, bei meiner ist unter Radwechsel auch eine Excenterschraube mit losem Konus abgebildet, so wie hier aus'm Inet:

93528-alu65-alternative-reifengroessen-excenter.jpg

Also keine nachträgliche Extra-Eintragung, sondern wirklich original von Saab, getestet und genehmigt (s. EAC).

Was meinen denn andere Anniversary Besitzer mit den Felgen "Double Bridge" (Saab Nr. 32025559) dazu ? Ist es dort auch der Lochkreis 5/112 wie bei mir ? Oder sind wo möglich noch verschiedene Varianten verbaut, was ich nicht glaube.
Habe im WIS, EPC und EAC leider keine Angaben um Lochkreis gefunden.
Gruß
 

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Hallo,
ich fahre ebenfalls 225/45 R18 95Y XL auf der "günstigen" Hirschfelge. Ich habe mir den Nokian ZG2 im Internet für 156€ besorgt und bin
damit sehr zufrieden. Der Reifen hatte im Test gut abgeschnitten. Die Tachoabweichung hat sich auf ca. 2km/h gegenüber den 225/45 R17 94W reduziert.

mfg
 
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