Auto vermeintlich unberechtigt abgeschleppt, was tun?

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Da meine Rechtschutzversicherung mir eine Zusammenarbeit in diesem Fall mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, versagt hat, wollte ich die geballte Forenkompetenz mal um Rat fragen und sei es nur um mir den Frust von der Seele zu schreiben ;-)

Gestern Abend ist meine Liebste zur Weihnachtsfeier unterwegs. Da wir etwas außerhalb wohnen, ist sie mit dem Auto zur Straßenbahn, hat es dort geparkt (gegen 19:30Uhr und nicht im Haltestellenbereich) und ist dann mit den Öffentlichen in die Stadt. Als Sie gegen 1Uhr wieder da ist, ist das Auto weg. Kurzer Anruf bei der Polizei ergab, dass der Wagen umgesetzt wurde, da er die Straßenbahn an der Durchfahrt behindert haben soll.

Nun ist es aber so, dass meine Frau ja mit eben dieser Straßenbahn in die Stadt gefahren ist, das Auto also eigentlich kein Hindernis gewesen sein kann.

Also gibt es für mich zwei denkbare Möglichkeiten: Der Wagen wurde unbefugt bewegt (umgehoben oder gerammt) und ist daher ein Hindernis geworden oder ein Bahnfahrer hat sich bei der Breite seines Gefährtes verschätzt.

Der Wagen steht wohl nur ein paar Straßen weiter, kann also einfach abgeholt werden, aber die Rechnung wird sicher trotzdem saftig. Sieht jemand der sich damit auskennt eine Chance um die Zahlung herum zu kommen, dass die Versicherung bezahl (z.B. bei unbefugter Benutzung oder Vandalismus) oder hat jemand bereits einen ähnlichen Fall erlebt.

Bin auf Eure Antworten gespannt.
 
Vielleicht schaut Ihr Euch den Wagen VORHER einfach mal an...?
 
Er sieht unbeschädigt aus. Aber wenn einer auf die Kupplung fährt kann man den auch ohne Beschädigung verschieben.

Handbremse war nicht angezogen, nur der Gang eingelegt.
 
Wenn das Auto die Straßenbahn behindert hat & auf Anordnung der Polizei abgeschleppt wurde, sehe ich pers. da nur 2 Möglichkeiten:

Zahlen oder Anwalt (mit geringen Chancen auf Erfolg) nehmen.

Außerdem entdecke ich keinen kausalen Zusammenhang, warum eine Versicherung die Kosten dafür übernehmen sollte.
 
Ich würde mal nachfragen ob es bildliche Dokumentation zu dem Sachverhalt gibt. Wenn Politessen oder Polizei "komisch" geparkte fahrzeuge abschleppen oder versetzen lassen werden m.M.n. immer Bilder gemacht um den Sachverhalt später nachweisen zu können. Sonst kann ja immer einer ankommen mit "ich stand doch nicht im parkverbot!" usw, und genau dafür machen die bei sowas heiklem eigentlich Bilder.
Vielleicht kann man dann sehen ob das Fahrzeug wirklich bewegt wurde. Sollte dem so sein wirds kompliziert... weis mal nach dass deine Frau das Auto korrekt geparkt hat. Zeugenaussagen wären hilfreich, dass sie dan mit eben der Strassenbahn losgefahren ist ...
 
...
Außerdem entdecke ich keinen kausalen Zusammenhang, warum eine Versicherung die Kosten dafür übernehmen sollte.
Ich dachte, dass die Haftpflicht für alle Schäden aufkommen muss, die durch unbefugte Benutzung entstehen, solang diese nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ich weiß es halt nicht, daher frag ich ja nach ob das hier schon einer hatte.

Neue Erkenntnis: Der Auftag für das Abschleppen wurde gegen 21 Uhr erteilt. Da an dieser Stelle alle 10 min eine Bahn fährt, wären also von 19:30Uhr ab etwa 9 Straßenbahnen vorbei gefahren. Sehr merkwürdig.

Ich würde mal nachfragen ob es bildliche Dokumentation zu dem Sachverhalt gibt. Wenn Politessen oder Polizei "komisch" geparkte fahrzeuge abschleppen oder versetzen lassen werden m.M.n. immer Bilder gemacht um den Sachverhalt später nachweisen zu können. ...

Laut Polizei wurden auch Bilder gemacht, die Frage ist ob man ohne Anwalt Akteneinsicht bekommt.
 
[QUOTE="fritzedd, post: 985644, member: 10321"...die Frage ist ob man ohne Anwalt Akteneinsicht bekommt.[/QUOTE]
probieren. Mit meinem bescheidenen Rechtsverständnis sollte man das können, aber es ist ja nicht alles auch Recht was man meint Recht sein zu müssen.
 
Ich würde eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, der die lokalen Gegebenheiten kennt, um meine Chancen besser einschätzen zu können. Vermutlich reicht eine Stunde, die Du ggf. selbst bezahlst. Anschließend solltest Du klarer sehen.
 
Mal grundsätzlich: DEINE Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die DU mit DEINEM Auto verursachst, und zwar an fremdem Eigentum. Für Schäden an Deinem Auto kommt gegebenenfalls die Haftpflicht eines Unfallgegners auf, sofern er den Unfall verschuldet hat. Hat die Polizei das Auto unberechtigterweise entfernen lassen, wird sie für Kosten und etwaige Schäden aufkommen müssen. Die Frage ist aber, ob Du (bzw. Deine Frau) beweisen kannst, dass das Auto korrekt geparkt war. Das kann sich ziemlich schwierig gestalten. Auch der Verdacht, dass Dritte das Auto versetzt haben könnten, lässt sich kaum beweisen. Es gibt in meinen Augen nur eine Möglichkeit: Wenn eine Rechnung kommt, diese zurückweisen. Dann wird der Abschleppdienst ein Mahnverfahren einleiten. Mit Hilfe eines Anwalts (und hier könnte die Rechtsschutzversicherung zuständig sein), kann man entweder die Firma zum Verzicht bringen oder es gibt eine Gerichtsverhandlung. Zuerst wird versucht, einen Vergleich herbeizuführen. Wenn das nicht gelingt, kommt es zum Gerichtsverfahren.

Aus meiner Sicht ist es aber wohl eher so, dass man den schon entstandenen Kosten weiteres Geld "hinterher wirft". Wenn es sich um einen überschaubaren Betrag handelt, ist es meist billiger, einfach zu zahlen. Wenn das Gericht womöglich Gutachten anordnet, freuen sich Anwälte, Gutachter und wer weiß wer noch. Dabei besteht eine große Chance, dass Du am Ende das alles bezahlst. Die Rechtsschutzversicherung prüft, ob die Aktion überhaupt eine Chance auf Erfolg hat. Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, könnte man es wagen. Ansonsten wäre mir das Risiko zu groß, dass aus ca. 200 Euro am Ende ein paar Tausender werden. Das Rechtsempfinden und gesunder Menschenverstand haben nichts mit deutscher Rechtssprechung zu tun. Das sieht man schon daran, dass Richter über Verkehrssachen entscheiden dürfen, die selbst keinen Führerschein haben und somit gelinde gesagt praxisfremd sind. Deshalb abwägen, ob das Ganze das Risiko, den Zeitaufwand und die Nerven wert ist. Manchmal ist es besser, solche Dinge unter "Lebenserfahrung" zu verbuchen. Und künftig so zu parken, dass keine solchen Situationen entstehen können.

Übrigens kann seitens der Polizei auch noch ein Knöllchen kommen.

Gruß Frank

PS. Ich bin kein Anwalt, nur Geschäftsmann. Da habe ich erfahren dürfen, dass sogar bei ganz eindeutigem Betrug (Zahlung mit gefälschtem Scheck über DM 250,--) die Staatsanwaltschaft damals das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellte. Da kommt man schon ins Grübeln.
 
Er sieht unbeschädigt aus. Aber wenn einer auf die Kupplung fährt kann man den auch ohne Beschädigung verschieben.

Handbremse war nicht angezogen, nur der Gang eingelegt.
Was du aber möglichst nicht gegenüber den Beamten als (Verteidigungs)Argument liefern solltest.....
 
Mein Wagen wurde auch einmal umgesetzt, weil er im Halteverbot stand (das aber erst nach dem Abstellen des Wagens aufgestellt wurde). Der Hintergrund tut eigentlich nichts zur Sache - ich möchte nur ergänzen, daß das Umsetzen (in ein anderes Stadtviertel, argh!) nicht einmal 50,- Euro gekostet hat. In München. Ich würde das an Deiner Stelle zahlen, alles andere dürfte wesentlich stressiger, zeitaufwändiger und teurer werden.
 
Ich dachte, dass die Haftpflicht für alle Schäden aufkommen muss, die durch unbefugte Benutzung entstehen, solang diese nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ich weiß es halt nicht, daher frag ich ja nach ob das hier schon einer hatte..
Wie kommst DU darauf?

Falsch parken ist ja grobfahrlässig. Und nur weil die eine Straßenbahn vorbeigekommen ist, heißt das noch nicht, dass der Wagen keine Behinderung dargestellt hat. Da die Polizei das Abschleppen wohl in Auftrag gegeben hat, wird der Wagen wohl falsch gestanden haben.....sonst hätten die den nicht abschleppen lassen.

Sicher, dass da wo Deine Frau den geparkt hat, das erlaubt war und nicht zu nah an der Straßenbahn war (denn der Führer der Straßen bahn hat sicherlich keine Lust da auf Schritttempo zu bremsen, um an dem Wagen vorbei zu kommen. Muß man auch verstehen....

Und ohne Handbremse parken... nunja....dann könnte er durchaus nicht mehr da gestanden haben, wo err abgestellt wurde....
 
Und ohne Handbremse parken... nunja....dann könnte er durchaus nicht mehr da gestanden haben, wo err abgestellt wurde....

Ich weiß bei meinem auch nicht, wo die Handbremse ist. Dank Automatik.
@fritzeDD: ich kann dir Herrn Schneider wärmstens empfehlen. Der sitzt in der Maxstr.8-> gegenüber von der "Sächsischen Zeitung"
 
Mein Wagen wurde auch einmal umgesetzt, weil er im Halteverbot stand (das aber erst nach dem Abstellen des Wagens aufgestellt wurde). Der Hintergrund tut eigentlich nichts zur Sache - ich möchte nur ergänzen, daß das Umsetzen (in ein anderes Stadtviertel, argh!) nicht einmal 50,- Euro gekostet hat. In München. Ich würde das an Deiner Stelle zahlen, alles andere dürfte wesentlich stressiger, zeitaufwändiger und teurer werden.

Wenn dem so wäre wäre es kein Problem. Aber das letzte mal abschleppen hat uns 270 Eur gekostet - da hatte ihn meine Frau in eine Baustellenausfahrt gestellt.

Wie kommst DU darauf?

Falsch parken ist ja grobfahrlässig. Und nur weil die eine Straßenbahn vorbeigekommen ist, heißt das noch nicht, dass der Wagen keine Behinderung dargestellt hat. Da die Polizei das Abschleppen wohl in Auftrag gegeben hat, wird der Wagen wohl falsch gestanden haben.....sonst hätten die den nicht abschleppen lassen.

Sicher, dass da wo Deine Frau den geparkt hat, das erlaubt war und nicht zu nah an der Straßenbahn war (denn der Führer der Straßen bahn hat sicherlich keine Lust da auf Schritttempo zu bremsen, um an dem Wagen vorbei zu kommen. Muß man auch verstehen....

Und ohne Handbremse parken... nunja....dann könnte er durchaus nicht mehr da gestanden haben, wo err abgestellt wurde....

Ich hab mal gelesen, dass die Haftpflicht auch zahlt, wenn mein Auto geklaut wird und dann ein Schaden entsteht, also ein Schaden in Folge einer unbefugten Benutzung.

Auf der Straße gibt es keine Markierung die zeigt wie nah am Bordstein man parken darf, die Straßenbahn fährt hier in der Mitte der Fahrbahn. Parkverbot ist da auch nicht.

Ich weiß bei meinem auch nicht, wo die Handbremse ist. Dank Automatik.
@fritzeDD: ich kann dir Herrn Schneider wärmstens empfehlen. Der sitzt in der Maxstr.8-> gegenüber von der "Sächsischen Zeitung"

Danke für den Tipp, wir werden es versuchen.
 
......da deine frau oefters komisch parkt, wuerde ich das abschleppen einfach bezahlen und ihr das naechste mal ein taxi spendieren...........
 
Da der Wagen nur umgesetzt wurde,wird es günstiger sein als das letzte abschleppen.Aber der Umsetzer hat vor dem Verladen sicher Bilder gemacht,damit Du ihm hinterher keine Beschädigung unterschieben kannst.Den kann man ja mal nach den Bildern fragen,ansehen darf man die bestimmt.
 
Die Stadtverwaltung wird fürs verkehrsbehindernde Parken auch noch eine kleine Spende haben wollen (ich denke 35 wird hinkommen). Es wird schon alles berechtigt sein, aus Jux und Dollerei werden die nicht so enen Aufriß machen. Zahlen und bessern - auf die Dauer funktioniert das schon. Spätestens wenn der Führerschein bei notorischem Falschparken mal weg ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mal gelesen, dass die Haftpflicht auch zahlt, wenn mein Auto geklaut wird und dann ein Schaden entsteht, also ein Schaden in Folge einer unbefugten Benutzung.

Kurz und komprimiert:

Teikasko = Diebstahl, Wildschaden, Glasschaden.......
Vollkasko = Schäden am eigenen Fahrzeug
Haftpflicht = Schäden, die ich anderen zugefügt habe ( hauptsächlich Personen und Sachschäden)

Den Anwalt kannst Du Dir sparen. Alles IST dokumentiert. Aus Jux und Dollerei lehnt sich keiner so weit aus dem Fenster und lässt abschleppen.
 
richtig, und selbst wenn's objektiv betrachtet aus unrechtmäßigen Gründen abgeschleppt wurde, dürfte die Rechtslage so ausgeklügelt sein, dass Du nicht gewinnst. Abgeschleppt wird nur bei klarer Rechtslage. Ob das dann fair, demokratisch und bürgernah ist, ist eine andere Frage. Da gehts um Recht, nicht um Moral. Musste ich leider auch einmal erfahren, als ich am Tag meines Einzugs auf dem eigenen zur Wohnung gehörenden Parkplatz abgeschleppt wurde, weil ich den Anwohnerparkausweis noch nicht drin hatte.
 
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