- Registriert
- 29. Aug. 2012
- Beiträge
- 1.207
- Danke
- 189
- SAAB
- 9-3 III
- Baujahr
- 2008
- Turbo
- FPT
Da meine Rechtschutzversicherung mir eine Zusammenarbeit in diesem Fall mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, versagt hat, wollte ich die geballte Forenkompetenz mal um Rat fragen und sei es nur um mir den Frust von der Seele zu schreiben ;-)
Gestern Abend ist meine Liebste zur Weihnachtsfeier unterwegs. Da wir etwas außerhalb wohnen, ist sie mit dem Auto zur Straßenbahn, hat es dort geparkt (gegen 19:30Uhr und nicht im Haltestellenbereich) und ist dann mit den Öffentlichen in die Stadt. Als Sie gegen 1Uhr wieder da ist, ist das Auto weg. Kurzer Anruf bei der Polizei ergab, dass der Wagen umgesetzt wurde, da er die Straßenbahn an der Durchfahrt behindert haben soll.
Nun ist es aber so, dass meine Frau ja mit eben dieser Straßenbahn in die Stadt gefahren ist, das Auto also eigentlich kein Hindernis gewesen sein kann.
Also gibt es für mich zwei denkbare Möglichkeiten: Der Wagen wurde unbefugt bewegt (umgehoben oder gerammt) und ist daher ein Hindernis geworden oder ein Bahnfahrer hat sich bei der Breite seines Gefährtes verschätzt.
Der Wagen steht wohl nur ein paar Straßen weiter, kann also einfach abgeholt werden, aber die Rechnung wird sicher trotzdem saftig. Sieht jemand der sich damit auskennt eine Chance um die Zahlung herum zu kommen, dass die Versicherung bezahl (z.B. bei unbefugter Benutzung oder Vandalismus) oder hat jemand bereits einen ähnlichen Fall erlebt.
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Gestern Abend ist meine Liebste zur Weihnachtsfeier unterwegs. Da wir etwas außerhalb wohnen, ist sie mit dem Auto zur Straßenbahn, hat es dort geparkt (gegen 19:30Uhr und nicht im Haltestellenbereich) und ist dann mit den Öffentlichen in die Stadt. Als Sie gegen 1Uhr wieder da ist, ist das Auto weg. Kurzer Anruf bei der Polizei ergab, dass der Wagen umgesetzt wurde, da er die Straßenbahn an der Durchfahrt behindert haben soll.
Nun ist es aber so, dass meine Frau ja mit eben dieser Straßenbahn in die Stadt gefahren ist, das Auto also eigentlich kein Hindernis gewesen sein kann.
Also gibt es für mich zwei denkbare Möglichkeiten: Der Wagen wurde unbefugt bewegt (umgehoben oder gerammt) und ist daher ein Hindernis geworden oder ein Bahnfahrer hat sich bei der Breite seines Gefährtes verschätzt.
Der Wagen steht wohl nur ein paar Straßen weiter, kann also einfach abgeholt werden, aber die Rechnung wird sicher trotzdem saftig. Sieht jemand der sich damit auskennt eine Chance um die Zahlung herum zu kommen, dass die Versicherung bezahl (z.B. bei unbefugter Benutzung oder Vandalismus) oder hat jemand bereits einen ähnlichen Fall erlebt.
Bin auf Eure Antworten gespannt.