Eine Ergänzung und Warnung: Ich habe eine aus Laiensicht wasserdichte Angelegenheit kürzlich verloren. Daher weiß ich das mit dem Mahnverfahren auch... Mein Motorrad wurde nach meinem Unfall 2013 entgegen des ausdrücklichen, durch meine Frau erteilten Auftrages nicht zu uns nach Hause, sondern zum Abschlepphof geschleppt. Ich habe daher erst nachdem ich das Krankenhaus nach einer Woche wieder verlassen konnte den Papierkram machen können. Weil es ein freundlicher Kerl war, ließ ich mich nach der Zusage, später ggf. doch noch über den ADAC abrechnen zu können, damit ich keine Kosten haben würde darauf ein, das per Abtretung als Privatauftrag direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abzurechnen. Das bedeutete für das Abschleppunternehmen einen dreistellig höheren Umsatz! Mir war dafür zugesagt worden, daß ich das Motorrad mit eindeutigem Totalschaden nach der Begutachtung in der Zeit des geplanten und dann auch durchgeführten eBay-Verkaufs kostenlos stehen lassen könnte. Das war auch irgendwie vernünftig, denn ich hätte das Motorrad selber mit meinem Anhänger kostenlos holen können oder ich hätte es mir auf ADAC-Kosten für mich ebenfalls kostenlos schleppen lassen können. Das Motorrad blieb also nur dort, weil ich vor Zeugen die Zusage erhielt, es kostenlos dort stehen lassen zu können. Lange nachdem diese Sache eigentlich schon vergessen war, mahnte der Abschleppdienst plötzlich Standkosten an. Ich widersprach, erhielt von einem der Geschäftsführer persönlich die Zusage, erst einmal nicht zahlen zu müssen, weil die Geschichte erst geklärt werden sollte. Tatsächlich bekam ich entgegen der Absprache nun eine locker doppelt so teure Forderung per Anwalt. Kostet ja alles Gebühren. Ich widersprach der Forderung wie auch dem ersten gerichtlichen Schreiben. Es kam zu einem regen Schriftverkehr mit dem Gericht und am Ende auch zu einer Verhandlung. Ich hatte bereits in der Zeit des Schriftverkehrs beweisen können, daß alle Behauptungen und Erklärungen des Abschleppunternehmens hanebüchener Unsinn waren. So sollte ich angeblich am Unfalltage mit dem Fahrer des Abschleppwagens verhandelt haben und auch an diesem Tage ein einziges Formular unterschrieben haben. Ich konnte leicht beweisen, daß das Blödsinn war, denn in der fraglichen Zeit lag ich im OP des Krankenhauses, es waren mehrere Formulare, die ich unterschrieben hatte und die sogar verwendet wurden (etwa die Abtretung an die Versicherung) usw. usf.... Da mich ein Nachbar gefahren hatte, hatte der die Absprache mitbekommen und konnte sie auch bestätigen. Das reichte aber nicht, denn weder er noch ich konnten nach inzwischen über einem Jahr die genaue Zeit und den Namen des Mitarbeiters nennen. Es war halt der, der im Büro war! Und den der Abschleppunternehmer sicher leicht anhand der Schrift hätte ermitteln können. Da ich den Mann aber nicht namentlich benennen konnte (wie sollte ich auch? Wißt Ihr den Namen der Verkäuferin vom Kauf des Pullovers im letzten Jahr?), kam die Anwältin des Abschleppunternehmers mit einem unglaublichen juristischen Trick durch: Ich würde durch meine Weigerung, Uhrzeit und Namen des Mannes zu nennen die interne Klärung verhindern, weshalb sich die Beweislast umkehre. Es war nun egal, ob das Abschleppunternehmen und ihre Anwältin den Anspruch erst falsch begründet hatten und nun gar nicht mehr begründen konnten - ich mußte nun beweisen, daß der Anspruch unbegründet war! Weil mein Nachbar vor Gericht nach inzwischen fast anderthalb Jahren durcheinander kam und die Erinnerung an die zwei Fahrten vermischte (er hatte mich auch an dem Tag der Begutachtung dorthin gefahren) hatte ich nach Meinung des Gerichtes nicht schlüssig beweisen können, welche Vereinbarung getroffen worden war und daher erging das Urteil, daß ich zu zahlen hatte, ohne daß der Abschleppunternehmer oder dessen Anwältin die Forderung begründen müsse. Incl. Gerichtskosten usw. waren das über 660 €. Wovon nicht ein Cent gerechtfertigt war.
Lange Rede, kurzer Sinn: So eindeutig kann eine Angelegenheit gar nicht sein, daß sie vor Gericht nicht doch in die Hose geht!! Ich mache so etwas nie wieder ohne Rechtsverdreher, sorry, ohne Anwalt.
Gruß Michael