Die DVB ist Euer regionaler Nahverkehrsbetreiber, richtig? Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage dann anders als bei einem Abschleppvorgang, der durch eine Behörde angeordnet wurde. Da würde der Rechtschutz nämlich greifen, weil immer auch ein Strafzettel mit dran hängt. Wenn ein Privatmann oder eine Firma abschleppen lässt, dann trägt er oder sie das Kostenrisiko. Grundsätzlich kannst Du also einfach "Nein" zur Rechnung sagen und die DVB damit zwingen, das per Mahnverfahren gerichtlich prüfen zu lassen.
Bekanntlich gibt es viele einschlägige Urteile die sagen, daß die Besitzstandsstörung schon erheblich sein muß, um ein Abschleppen zu rechtfertigen. Typisches Beispiel: Die eigene Ausfahrt ist zugeparkt und Du lässt als Hausbesitzer den Wagen abschleppen, um zu einem Termin fahren können. Das sahen und sehen viele Gerichte aber als ungerechtfertigt an, wenn Du billiger auch ein Taxi hättest nehmen können.
Da die Argumentation der DVB nicht plausibel ist, würde ich mich an Deiner Stelle erst einmal von einem Anwalt beraten lassen (beim ADAC und vermutlich auch anderen Automobilcluns ist das für das Mitglied kostenlos). Nach meinem Rechtsempfinden muß Dir erst einmal dargelegt und bewiesen werden, was gemacht wurde und warum. Da gehören übrigens auch die Fotos dazu. Da ja mindestens eine Bahn an dem Fahrzeug vorbeigekommen ist, kann man den Abschleppvorgang grundsätzlich in Frage stellen. Der Posten Ersatzzüge ist auch nicht plausibel. Oder sind die Züge auf anderer Strecke gefahren? Das hätten dann ja auch die normalen Züge gekonnt. Kommt eine Bahn wirklich irgendwo nicht durch, dann setzen die Nahverkehrsunternehmen in der Regel Busse ein.
Also ich würde da auch nicht einfach zahlen und - sorry - das Maul halten. Das macht man, wenn man den eigenen Fehler erkennen kann, aber das ist hier ja nicht der Fall. Also muß die DVB Euch mal ganz unjuristisch gesehen erst einmal die Möglichkeit geben, die ganze Geschichte zu verstehen.
Gruß Michael