Auto vermeintlich unberechtigt abgeschleppt, was tun?

herrlicher Fred. Von vermeindlich falsch Parken über Hexenverbrenung zur Naziherrschaft zu kommen - das hat schon echt was.

Ist es so schwer sich an die Verkehrsregeln zu halten, oder aber - wenn man das mal nicht gemacht hat - das "Knöllchen" einfach zu zahlen. Wenn man das dann umrechnet auf all die vielen Momente, wo man nicht erwischt worden ist, dann ist das gar nicht mehr so teuer.

Und kommt euch mal ein Verkehrsschild, ein Tempolimit, ein Parkverbot arg blödsinnig vor (was ja sicher sein kann), wer hindert euch, sich mit der anordnenden Straßenverkehrtsbehörde in Verbndung zu setzten um das Ganze mal zu klären.
Ausdrückliches Danke !!!:top:
 
herrlicher Fred. Von vermeindlich falsch Parken über Hexenverbrenung zur Naziherrschaft zu kommen - das hat schon echt was.

Ist es so schwer sich an die Verkehrsregeln zu halten, oder aber - wenn man das mal nicht gemacht hat - das "Knöllchen" einfach zu zahlen. Wenn man das dann umrechnet auf all die vielen Momente, wo man nicht erwischt worden ist, dann ist das gar nicht mehr so teuer.

Und kommt euch mal ein Verkehrsschild, ein Tempolimit, ein Parkverbot arg blödsinnig vor (was ja sicher sein kann), wer hindert euch, sich mit der anordnenden Straßenverkehrtsbehörde in Verbndung zu setzten um das Ganze mal zu klären.

Seh ich genauso und würde das Knöllchen anstandslos bezahlen, wenn es denn gerechtfertigt wäre. Bisher kann ich es nicht mit Sicherheit sagen, da wir die Fotos noch nicht haben. Aber meine Frau parkt fast täglich dort (seit 4 Jahren) und es gibt dort kein Parkverbot. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie nach all den Jahren plötzlich zu weit vom Bordstein entfernt geparkt hat.
 
Straßenverkehrtsbehörde

Das sagt doch alles. Hatte ich schon versucht. Diese bornierten Schreibtischhengste sagen dem Bürger ins Gesicht, dass er zu blöd ist, um den Unsinn zu kapieren. Bin dann den einfachen Weg gegangen und habe den Reporter der Tageszeitung gebeten, zur richtigen Zeit Fotos zu machen. Zum Glück entstand ein sehr spektakuläres und weil gerade Sommerlochzeit war, kam es auf die Titelseite. Daraufhin hat das Regierungspräsidium die Verantwortlichen "rund" gemacht. Innerhalb weniger Tage war das Übel beseitigt.
 
Straßenverkehrtsbehörde

Das sagt doch alles. Hatte ich schon versucht. Diese bornierten Schreibtischhengste sagen dem Bürger ins Gesicht, dass er zu blöd ist, um den Unsinn zu kapieren. .....
Also in Nordbaden, genau in Mannheim bin ich nach Knöllchen schon in die zuständige Stelle der Stadtverwaltung und hab mich über ein zugewachsenes nahezu unsichtbares Schild beklagt. Die haben das verstanden und ich habe nicht bezahlt. Das war rein sportlich motiviert, denn ansonsten zahle ich anstandslos. Wie auch demnächst wieder, als die mich Eingang HD in der 70iger Zone mit 80ig geblitzt haben. Da muss man halt kuschen und durch.
 
Wir haben jetzt Post bekommen. Die Rechnung beläuft sich auf knapp 600 Euro.
180 Euro davon sind Abschleppkosten, der Rest ist für Ersatzzüge (350), Halterermittlung (6) und "Dispatcher" (50).

Die Notwendigkeit der Ersatzzüge verwundert mich doch sehr. Meine Frau hat das Auto gegen 19 Uhr abgestellt und die Behinderung ist laut DVB erst um 20.48 Uhr aufgetreten. In dieser Zeit sind ca. 8 Straßenbahnen an dem Auto vorbei gefahren (inkl der mit der meine Frau in die Stadt gefahren ist) ehe es zu der Behinderung kam.
Also selbst wenn meine Frau so geparkt hat, dass die Bahn bremsen musste, wäre ein Abschleppen zwar sicher rechtens, aber das Versenden von Ersatzzügen doch zumindest unverhältnismäßig.

Die Bilder bekommen wir nicht zu sehen - das geht nur mit Anwalt. Die Rechtschutz zahlt natürlich nicht, da Schadenserstzforderung nicht abgedeckt sind. Also bleibt nur das Klagen auf eigene Kosten. Sollte jemand das Auto bewegt haben nachdem meine Frau es abgestellt hat - müssten wir wohl trotzdem den entstandenen Schaden bezahlen und versuchen das Geld über den Verursacher zurück zu bekommen.
 
Vermutlich ist irgendein Sicherheitsabstand nicht korrekt eingehalten worden. Prüfen! Einfach mal nachvollziehen, wo der Wagen ursprünglich gestanden haben soll. Vielleicht dadurch eine Chance den Posten "Ersatzzüge" los zu werden. Zumal andere Bahnen offensichtlich anstandslos vorbei fahren konnten. Ansonsten zahlen und Ruhe ist. Sonst wird es noch teurer.

Nur weil jahrelang alles gut gegangen ist, muss es nicht rechtens gewesen sein. Das war einfach Glück.
 
.. das Geld an den Anwalt zur Akteneinsicht, würd ich schon ausgeben
 
ja, klar, stimme zu, ist ja Voraussetzung, um die Position zu verhandeln.
 
Was mich wundert ist, wenn ich mal erwischt wurde, habe ich die Fotos bisher ohne Anwalt erhalten. Gut hängt vom Fall ab. Vielleicht wird das je nach Behörde unterschiedlich behandelt.
Wenn es dann der Fall war, bin ich auch mal zum Anwalt. Hat meine Verkehrsrechtsschutzversicherung immer übernommen. Aber die letzten Jahre gab es ja nichts, außer ab und zu schneeeeeeelllll gefahren. :cool:
 
Ich glaube kaum, das Behörden willkürlich abschleppen lassen !
Auch Ordnungshüter haben sich an Gesetze zu halten.

Wenn man unbedarft und ohne sich nen Kopp zu machen, ob es denn eng werden könnte, die Karre dennoch dort abstellt - dann soll man blechen und daraus lernen !
Beim nächsten mal sollte der Lerneffekt eintretetn - so das Wunschdenken !
 
Was mich wundert ist, wenn ich mal erwischt wurde, habe ich die Fotos bisher ohne Anwalt erhalten. Gut hängt vom Fall ab. Vielleicht wird das je nach Behörde unterschiedlich behandelt.
Wenn es dann der Fall war, bin ich auch mal zum Anwalt. Hat meine Verkehrsrechtsschutzversicherung immer übernommen. Aber die letzten Jahre gab es ja nichts, außer ab und zu schneeeeeeelllll gefahren. :cool:

Eine Behörde war am Abschleppvorgang nicht beteiligt, die DVB entscheiden das in Eigenregie. Die Rechtschutz zahlt die Anwaltskosten nicht - da haben wir uns schon informiert - ist eine Schadensersatzforderung und ist daher nicht abgesichert - angebl. ist das bei jeder Rechtschutz so

Ich glaube kaum, das Behörden willkürlich abschleppen lassen !
Auch Ordnungshüter haben sich an Gesetze zu halten.

Wenn man unbedarft und ohne sich nen Kopp zu machen, ob es denn eng werden könnte, die Karre dennoch dort abstellt - dann soll man blechen und daraus lernen !
Beim nächsten mal sollte der Lerneffekt eintretetn - so das Wunschdenken !

Wie gesagt, eine Behörde war nicht beteiligt.
Danke, für die ehrliche und unglaublich freundliche Einschätzung. Über solche netten Äußerungen freut man sich nach der Schilderung eines Problems - zudem hilft das ungemein. Danke!
 
Ich verstehe das mit der Rechtsschutzversicherung nicht. Ich habe eine, die Arbeitsrecht, Mietrecht und alles mit dem Auto zusammenhängende abdeckt. Natürlich zahlt die nicht die Abschleppkosten oder ein Bußgeld. Aber, wenn ich gegen diese Kosten und Strafe angehen will, zahlt sie schon Anwalt und Gerichtskosten und je nach Abschluss des Vertrags minus Selbstbeteiligung. Ich habe 150 SB und somit einen sehr überschaubaren Eigenanteil, aber das schließt auch Bagatellen aus. Wegen 20 Euro zu prozessieren, wäre allein wegen der Zeit und Umstände blödsinnig. Allerdings gibt es bei jeder Versicherung die Einschränkung, dass vorher geprüft wird, ob überhaupt eine Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Eine Versicherung ist allen Versicherungsnehmern und sich selbst verpflichtet, keine Prozesse zu unterstützen, die man einfach nicht gewinnen kann. Steht mein Auto im Halteverbot, ist das so ein klarer Fall, dass Abschleppen rechtens ist. Das gilt an besonderen Stellen auch ohne Schild. Z.B. wenn eine Einfahrt blockiert wird, an Engstellen, neben Hydranten, in Autobahnauffahrten usw.

In diesem Fall geht es wohl um die Engstelle. Da wird es nicht nur für die Straßenbahn sehr eng, es blockiert ja auch den übrigen Verkehr, wenn Straßenbahn und Autos gleichzeitig an diese Stelle kommen. Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass man noch mehr Geld ausgeben sollte, nur um noch die Bilder zu sehen. Ich würde das zahlen, abhaken und künftig überlegen, wie ich mein Auto abstelle, ohne ein Abschleppen zu provozieren.

Sollte die Sache doch zweifelhafter sein als sie sich hier darstellt, würde ich mal über einen Wechsel der Versicherung nachdenken.

Ich selbst lasse mir nichts gefallen und würde auch einen Prozess nicht scheuen, musste trotzdem nur zweimal in meinem Leben diesen Weg gehen, alles andere konnte man ohne Anwälte und Gerichte regeln. Aber ich sehe auch, wenn ich keine Chance habe und werfe dann nicht noch weiteres Geld hinaus, sondern zahle. So wie hier beschrieben, würde ich zahlen und fertig. Kann natürlich sein, dass man die Sachlage nur aus dieser Beschreibung fehlinterpretiert. Fotos (eigene) dieser Stelle, würden für mehr Klarheit sorgen.
 
Der Fred hatte zum Thema ob man nach gutdünken Parken soll. Warum müsst Ihr das gleich hochpolitisch sehen. Und um solche Dinge geht es und nicht um DDR, IS, China Irak USA oder sonst was auf der Welt. Ich kenne Leute, die biegen einfach notorisch, d.h. immer wieder an der selben Stelle links ab, wo es verboten ist. Darauf angesprochen kommt nur: Das sei an der Stelle Blödsinn, deshalb mache er es. Macht Ihr das auch so????:eek::mad:asdf
Klar! Aber sicher nicht ohne die Verkehrssituation vorher gecheckt zu haben.
 
Die DVB ist Euer regionaler Nahverkehrsbetreiber, richtig? Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage dann anders als bei einem Abschleppvorgang, der durch eine Behörde angeordnet wurde. Da würde der Rechtschutz nämlich greifen, weil immer auch ein Strafzettel mit dran hängt. Wenn ein Privatmann oder eine Firma abschleppen lässt, dann trägt er oder sie das Kostenrisiko. Grundsätzlich kannst Du also einfach "Nein" zur Rechnung sagen und die DVB damit zwingen, das per Mahnverfahren gerichtlich prüfen zu lassen.

Bekanntlich gibt es viele einschlägige Urteile die sagen, daß die Besitzstandsstörung schon erheblich sein muß, um ein Abschleppen zu rechtfertigen. Typisches Beispiel: Die eigene Ausfahrt ist zugeparkt und Du lässt als Hausbesitzer den Wagen abschleppen, um zu einem Termin fahren können. Das sahen und sehen viele Gerichte aber als ungerechtfertigt an, wenn Du billiger auch ein Taxi hättest nehmen können.

Da die Argumentation der DVB nicht plausibel ist, würde ich mich an Deiner Stelle erst einmal von einem Anwalt beraten lassen (beim ADAC und vermutlich auch anderen Automobilcluns ist das für das Mitglied kostenlos). Nach meinem Rechtsempfinden muß Dir erst einmal dargelegt und bewiesen werden, was gemacht wurde und warum. Da gehören übrigens auch die Fotos dazu. Da ja mindestens eine Bahn an dem Fahrzeug vorbeigekommen ist, kann man den Abschleppvorgang grundsätzlich in Frage stellen. Der Posten Ersatzzüge ist auch nicht plausibel. Oder sind die Züge auf anderer Strecke gefahren? Das hätten dann ja auch die normalen Züge gekonnt. Kommt eine Bahn wirklich irgendwo nicht durch, dann setzen die Nahverkehrsunternehmen in der Regel Busse ein.

Also ich würde da auch nicht einfach zahlen und - sorry - das Maul halten. Das macht man, wenn man den eigenen Fehler erkennen kann, aber das ist hier ja nicht der Fall. Also muß die DVB Euch mal ganz unjuristisch gesehen erst einmal die Möglichkeit geben, die ganze Geschichte zu verstehen.


Gruß Michael
 
Grundsätzlich kannst Du also einfach "Nein" zur Rechnung sagen und die DVB damit zwingen, das per Mahnverfahren gerichtlich prüfen zu lassen.
Bei einem MB prüft das Gericht nichts dafür dienliches. Wichtig wäre es in solchem Falle jedoch, einem MB fristgerecht zu widersprechen. Danach müßte der Anspruchsteller (DVB) dann klagen. Wenn man will, kann man es ja darauf ankommen lassen.
 
...Kann natürlich sein, dass man die Sachlage nur aus dieser Beschreibung fehlinterpretiert. Fotos (eigene) dieser Stelle, würden für mehr Klarheit sorgen.
Hier ist ein Bild der Stelle (Quelle Google Maps). Sie hat ungefähr dort geparkt wo der Xantia steht. An diesem Auto sieht man auch sehr gut, dass meine Frau durchaus parken kann, denn der Xantio ist unserer (war es zumindest als das Foto gemacht wurde)

ws.jpg

Bei einem MB prüft das Gericht nichts dafür dienliches. Wichtig wäre es in solchem Falle jedoch, einem MB fristgerecht zu widersprechen. Danach müßte der Anspruchsteller (DVB) dann klagen. Wenn man will, kann man es ja darauf ankommen lassen.

Die DVB ist Euer regionaler Nahverkehrsbetreiber, richtig? Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage dann anders als bei einem Abschleppvorgang, der durch eine Behörde angeordnet wurde. Da würde der Rechtschutz nämlich greifen, weil immer auch ein Strafzettel mit dran hängt. Wenn ein Privatmann oder eine Firma abschleppen lässt, dann trägt er oder sie das Kostenrisiko. Grundsätzlich kannst Du also einfach "Nein" zur Rechnung sagen und die DVB damit zwingen, das per Mahnverfahren gerichtlich prüfen zu lassen.

Bekanntlich gibt es viele einschlägige Urteile die sagen, daß die Besitzstandsstörung schon erheblich sein muß, um ein Abschleppen zu rechtfertigen. Typisches Beispiel: Die eigene Ausfahrt ist zugeparkt und Du lässt als Hausbesitzer den Wagen abschleppen, um zu einem Termin fahren können. Das sahen und sehen viele Gerichte aber als ungerechtfertigt an, wenn Du billiger auch ein Taxi hättest nehmen können.

Da die Argumentation der DVB nicht plausibel ist, würde ich mich an Deiner Stelle erst einmal von einem Anwalt beraten lassen (beim ADAC und vermutlich auch anderen Automobilcluns ist das für das Mitglied kostenlos). Nach meinem Rechtsempfinden muß Dir erst einmal dargelegt und bewiesen werden, was gemacht wurde und warum. Da gehören übrigens auch die Fotos dazu. Da ja mindestens eine Bahn an dem Fahrzeug vorbeigekommen ist, kann man den Abschleppvorgang grundsätzlich in Frage stellen. Der Posten Ersatzzüge ist auch nicht plausibel. Oder sind die Züge auf anderer Strecke gefahren? Das hätten dann ja auch die normalen Züge gekonnt. Kommt eine Bahn wirklich irgendwo nicht durch, dann setzen die Nahverkehrsunternehmen in der Regel Busse ein.

Also ich würde da auch nicht einfach zahlen und - sorry - das Maul halten. Das macht man, wenn man den eigenen Fehler erkennen kann, aber das ist hier ja nicht der Fall. Also muß die DVB Euch mal ganz unjuristisch gesehen erst einmal die Möglichkeit geben, die ganze Geschichte zu verstehen.


Gruß Michael

Danke. Werden uns mal beim ADAC beraten lassen. Falls es soweit kommt (Klage durch die DVB), müsste ja spätestens dann die Rechtschutz greifen.
 
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Man kann es darauf ankommen lassen, aber wie ein Gericht entscheidet, ist fast wie in der Lotterie. Man müsste nun noch einmal mit der Versicherung reden, ob sie dann greift. Wenn nicht, ist sie ja absolut unnötig, sofern die Sachlage nicht so klar ist, dass man den Prozess nicht gewinnen kann.
 
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