diverse anmerkungen
so, ihr lieben,
gerne möchte ich euch teilhaben lassen an dem, was ich eben gefunden habe:
# 1.) das verkehrzeichen 264 verbietet die durchfahrt für fahrzeuge, die an der breitesten stelle, also für gewöhnlich im bereich der spiegel, die im verkehrzeichen 264 angegebene maßzahl und maßeinheit überschreiten. im eingangspost waren das eben die 2 mtr.
(bei einem 9-3-II sind das somit genau 2 cm rechts und links zuviel)
# 2.) in der schon zitierten rsa teil A 2.4(9) lautet es "Zur Festlegung der zulässigen Breite (Z 264) ist der Verkehrsbereich an der engsten Stelle, abzüglich eines Sicherheitsabstandes von 2 x 0,25 m, zugrundezulegen." und da es in (autobahn-) baustellen eine mindestbreite für den linken fahrstreifen gibt, die an der engsten stelle 2,50 m vorsieht, wird für gewöhnlich ein 2 mtr schild aufgestellt. und jetzt mal ehrlich: welches bauunternehmen bindet sich unnötig rechtlich was ans bein, wenn durch unglückliche umstände die linke spur - für sagen wir nur 5 min - ein den tatsachen entsprechend angegebenes, breiteres maß unterschreitet und es dann zu einem unfall kommt. ...
# 3.) dann gibt es noch einen schönen schriftwechsel eines gewissen "doc aus bückeburg" mit dem bundesverkehrsministerium, dessen eigene zusammenfassung ich nachfolgend mal hereinkopiert habe (
hier gehts zur originalquelle ; beitrag: #14):
"...
F: Stimmt es, dass seit dem 01.09.2009 definitiv die "Breite über Außenspiegel" gilt?
A: Ja.
F: Warum steht dann in den Kfz-Papieren das Maß OHNE Außenspiegel?
A: Das ist eine EG-Vorschrift, und wir befolgen diese Vorschrift, ohne sie zu hinterfragen.
F: Warum steht dann nicht ZUSÄTZLICH noch die relevante Gesamtbreite in den Papieren?
A: Wir können selbst entscheiden, was wir außer den EU-Pflichtangaben eintragen, und wir haben entschieden, hier NICHTS einzutragen.
F: Woher soll denn der Fahrer wissen, wie breit sein Fahrzeug ist?
A. Er kann ja nachmessen oder den Hersteller fragen.
F: Ist Ihnen überhaupt bekannt, dass mehr als 50% der Pkw (ab einschließlich Golf-Klasse) nach der Beschilderung in Autobahnbaustellen gar nicht mehr die linke Spur benutzen dürfen?
A: Die Beschilderung von Autobahnbaustellen ist Ländersache, das interessiert uns beim BMV nicht. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landesbehörden!
F: Warum wird die verbotene Benutzung der linken Spur in der Regel überhaupt nicht geahndet - es sei denn, es kommt zu einem Unfall?!
A: Die Verfolgung von Verkehrs-Owis auf Autobahnen ist Ländersache, das Thema interessiert uns beim BMV ebenfalls nicht!
F: Ich vermute, dass hier irgendwelche Richtlinien nicht zusammenpassen. Ich vermute ferner, die Richtlinien schreiben häufig eine Beschränkung der linken Spur auf 2 m Fahrzeugbreite vor, aber wenn sich jeder daran halten würde, würde auf der rechten Spur schlichtweg der Verker zusammenbrechen. Also ist es von Ihnen durchaus gern gesehen, daß die Autofahrer im Interesse des Verkehrsflusses gegen Zeichen 264 verstoßen - und dafür beim Unfall zur Kasse gebeten werden. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
A: (keine Antwort)"
etwas weiter tiefer in dem oben verlinkten thread findet sich auch eine kopie des originalschriftwechsels mit dem bundesverkehrsministerium. viel spaß beim lesen!