Baustellen - verengte Fahrbahnen - hier ist Vorsicht geboten :

angenommen ish fahre schön mit 90 im 80er Bereich der Baustelle - mittig - also linke Räder auf der linken Spur, rechte Räder auf der rechten Spur. Damit streßfrei nach beiden viel Platz ist. Und nun kommt von hinten einer mit 110,130 . . . Muß ich da eigentlich ganz rüber auf die rechte Spur, damit das andere Fahrzeug seine überhöhte Geschwindigkeit durchziehen kann?

Das "Mittigfahren" in engen Baustellenbereichen habe ich bisher nur bei LKWs beobachtet. Ist bei denen natürlich auch nicht erlaubt, aber wenn die mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit + 10 km/h selbst schon schneller als erlaubt fahren (wie Du in Deinem Beispiel), finde ich das auch nicht so tragisch. Schlimmer sind die PKWs, die sich dann mit Lichthupe den Weg am LKW vorbei erzwingen wollen, um mit mehr als +20 km/h durch die Baustelle brettern.
 
Das "Mittigfahren" in engen Baustellenbereichen habe ich bisher nur bei LKWs beobachtet. Ist bei denen natürlich auch nicht erlaubt, aber wenn die mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit + 10 km/h selbst schon schneller als erlaubt fahren (wie Du in Deinem Beispiel), finde ich das auch nicht so tragisch. Schlimmer sind die PKWs, die sich dann mit Lichthupe den Weg am LKW vorbei erzwingen wollen, um mit mehr als +20 km/h durch die Baustelle brettern.

Mal ganz ehrlich: Keiner hat das Recht beide Fahrspuren zu blockieren und sich als Freizeitverkehrserzieher aufzuspielen. Wer nicht in der Lage ist in einer Baustelle die Spur zu halten sollte vielleicht lieber seinen Führerschein abgeben.

Ich möchte mich damit nicht fürs Rasen aussprechen, aber mittiges Fahren und das damit vebunden Provozieren anderer Verkehrsteilnehmer, ist nicht weniger gefährlich!

Ich selbst bin vor kurzem in einer 60iger Baustelle von einem Audi mit mehr als 100km/h überholt worden, dank seines Geschwindigkeitsüberschuß hat er die Ordnungshüter 2 Wagen vor mir nicht rechtzeitig bemerkt. Sein abrupptes reduzieren der Geschwindigkeit hat ihn jedoch nicht davor bewahrt mit den Freundlichen den nächsten Rastplatz anzusteuern...
 
Stichwort Mittelspurfahrer....
Oder hab ich da was verpasst und es heisst mittlerweile Rechtsfahr-ver-bot?

Es wird bei den Privaten ja rauf und runter über Raser berichtet.
Nach ganz persönlicher Einschätzung halte ich die Mittelspurfahrer für viel gefährlicher. Die Raser kann man meist recht gut einschätzen.
Ganz selten sind da welche bei die dann plötzlich merken was sie verursachen und beiseite ziehen.
Die meisten machen eher den Eindruck dass die ganz ignorant und stur ihr Ding durchziehen "ICH darf hier auch fahren/links ist doch noch ne Spur frei/Guck mal diese Raser wieder/Guck mal was ne schöne Landschaft/ich seh gar nicht ein alle 10min die Spur zu wechseln..."
Du sprichst mir aus der Seele!
Wenn man die Zeit dafür hätte, müßte man vorn permanent eine Kamera mit laufen lassen, nach jeder längeren Fahrt die besten Bilder raus ziehen und dann immer gleich so um die 50 - 100 Anzeigen erstatten. Aber die Typen sind eher nur nervig.
Viel schlimmer sind jene, welche auf offener BAB geschätzte 2 min vor Erreichen des 'Hindernisses' mal eben 100 m vor einem mit 120 rüber ziehen und einen selbst dann in die Eisen zwingen. Denn die sind nicht lästig, sondern echt gefährlich.

Mal ganz ehrlich: Keiner hat das Recht beide Fahrspuren zu blockieren und sich als Freizeitverkehrserzieher aufzuspielen. Wer nicht in der Lage ist in einer Baustelle die Spur zu halten sollte vielleicht lieber seinen Führerschein abgeben.
Das unterschreibe ich. (mit Ausnahme zu enger S-Kurven, wo ein Zug nicht einmal theoretisch in der Spur bleiben kann)
Ich selbst bin vor kurzem in einer 60iger Baustelle von einem Audi mit mehr als 100km/h überholt worden, dank seines Geschwindigkeitsüberschuß hat er die Ordnungshüter 2 Wagen vor mir nicht rechtzeitig bemerkt. Sein abrupptes reduzieren der Geschwindigkeit hat ihn jedoch nicht davor bewahrt mit den Freundlichen den nächsten Rastplatz anzusteuern...
Eben. So etwas klärt sich oft ganz ohne eigenes zutun.
 
Schlimmer sind die PKWs, die sich dann mit Lichthupe den Weg am LKW vorbei erzwingen wollen, um mit mehr als +20 km/h durch die Baustelle brettern.
Es gibt ja Baustellen! Manchmal fragt man sich, war es Doppelkorn oder nur Bier!
Z.B. bei Jena oder zwischen Eisenach und Kirchheimer Dreieck, wo 2 PKW kaum nebeneinander fahren können, geschweige denn PKW + LKW. Ich betrachte es dann mit Wohlwollen, wenn ein LKW oder auch PKW die Überholspur blockiert, damit irgendwelche Übermotivierten nicht hazardeurmäßig ausprobieren können, ob es gut geht - oder eben nicht. Man muß eben schonmal Verantwortung übernehmen ;-)
 
Also wenn es so eng ist, oder der Fahrbahnschwenker in Sichtweite ist, habe ich absolut nix dagegen, wenn der Brummi Fahrer einfach dicht macht!
Nur zur Info - habe selber C und E Schein, und bin auch schon einges mit 38 Tonner unterwegs gewesen - ist aber auch schon wieder 20 Jahre her, dass ich auf so einem Bock gesessen habe.
Zu den Briten: Die haben wirklich einen Sinn für Fair Play!! War mal mit dem Motorrad auf der Insel - Im zähen Berufsverkehr wird man hier ja als Motorradfahrer gern mal geschnitten - frei nach - wenn ich nicht schneller weiter komm, dann brauchst du mit dem Motorrad auch nicht weiterkommen. Auf der Insel - Kaum dass man im Spiegel auftaucht, schon wird einem die Gasse zwischen den Kolonnen frei gemacht - einmal hätt mich fast ein anderes Motorrad abgeschossen, da ich nicht gesehen habe, dass der mit gut 80 zwischen den Kolonnen daher gebrettert kam.
 
diverse anmerkungen

so, ihr lieben,

gerne möchte ich euch teilhaben lassen an dem, was ich eben gefunden habe:

# 1.) das verkehrzeichen 264 verbietet die durchfahrt für fahrzeuge, die an der breitesten stelle, also für gewöhnlich im bereich der spiegel, die im verkehrzeichen 264 angegebene maßzahl und maßeinheit überschreiten. im eingangspost waren das eben die 2 mtr.

(bei einem 9-3-II sind das somit genau 2 cm rechts und links zuviel)

# 2.) in der schon zitierten rsa teil A 2.4(9) lautet es "Zur Festlegung der zulässigen Breite (Z 264) ist der Verkehrsbereich an der engsten Stelle, abzüglich eines Sicherheitsabstandes von 2 x 0,25 m, zugrundezulegen." und da es in (autobahn-) baustellen eine mindestbreite für den linken fahrstreifen gibt, die an der engsten stelle 2,50 m vorsieht, wird für gewöhnlich ein 2 mtr schild aufgestellt. und jetzt mal ehrlich: welches bauunternehmen bindet sich unnötig rechtlich was ans bein, wenn durch unglückliche umstände die linke spur - für sagen wir nur 5 min - ein den tatsachen entsprechend angegebenes, breiteres maß unterschreitet und es dann zu einem unfall kommt. ...

# 3.) dann gibt es noch einen schönen schriftwechsel eines gewissen "doc aus bückeburg" mit dem bundesverkehrsministerium, dessen eigene zusammenfassung ich nachfolgend mal hereinkopiert habe (hier gehts zur originalquelle ; beitrag: #14):

"...

F: Stimmt es, dass seit dem 01.09.2009 definitiv die "Breite über Außenspiegel" gilt?
A: Ja.

F: Warum steht dann in den Kfz-Papieren das Maß OHNE Außenspiegel?
A: Das ist eine EG-Vorschrift, und wir befolgen diese Vorschrift, ohne sie zu hinterfragen.

F: Warum steht dann nicht ZUSÄTZLICH noch die relevante Gesamtbreite in den Papieren?
A: Wir können selbst entscheiden, was wir außer den EU-Pflichtangaben eintragen, und wir haben entschieden, hier NICHTS einzutragen.

F: Woher soll denn der Fahrer wissen, wie breit sein Fahrzeug ist?
A. Er kann ja nachmessen oder den Hersteller fragen.

F: Ist Ihnen überhaupt bekannt, dass mehr als 50% der Pkw (ab einschließlich Golf-Klasse) nach der Beschilderung in Autobahnbaustellen gar nicht mehr die linke Spur benutzen dürfen?
A: Die Beschilderung von Autobahnbaustellen ist Ländersache, das interessiert uns beim BMV nicht. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landesbehörden!

F: Warum wird die verbotene Benutzung der linken Spur in der Regel überhaupt nicht geahndet - es sei denn, es kommt zu einem Unfall?!
A: Die Verfolgung von Verkehrs-Owis auf Autobahnen ist Ländersache, das Thema interessiert uns beim BMV ebenfalls nicht!

F: Ich vermute, dass hier irgendwelche Richtlinien nicht zusammenpassen. Ich vermute ferner, die Richtlinien schreiben häufig eine Beschränkung der linken Spur auf 2 m Fahrzeugbreite vor, aber wenn sich jeder daran halten würde, würde auf der rechten Spur schlichtweg der Verker zusammenbrechen. Also ist es von Ihnen durchaus gern gesehen, daß die Autofahrer im Interesse des Verkehrsflusses gegen Zeichen 264 verstoßen - und dafür beim Unfall zur Kasse gebeten werden. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
A: (keine Antwort)"

etwas weiter tiefer in dem oben verlinkten thread findet sich auch eine kopie des originalschriftwechsels mit dem bundesverkehrsministerium. viel spaß beim lesen!
 
Es gibt ja Baustellen! Manchmal fragt man sich, war es Doppelkorn oder nur Bier!
Z.B. bei Jena oder zwischen Eisenach und Kirchheimer Dreieck, wo 2 PKW kaum nebeneinander fahren können, geschweige denn PKW + LKW. Ich betrachte es dann mit Wohlwollen, wenn ein LKW oder auch PKW die Überholspur blockiert, damit irgendwelche Übermotivierten nicht hazardeurmäßig ausprobieren können, ob es gut geht - oder eben nicht. Man muß eben schonmal Verantwortung übernehmen ;-)

Das sehe ich auch so, zumal die dahinter fahrenden Fahrzeuge dann noch in den Unfall mit einbezogen werden. Das kann schon mal vom Trucker in unser aller Interesse berechtigt sein...
 
Ein hoch interessantes Feedback hier. Kompliment an die Gemeinde. Für gewöhnlich ginge das Bashing gegen LKW los, aber hier ist es erfrischend sachlich und selbstkritisch.

Wie ich schon weiter oben erwähnt habe, haben die LKWs geeichte Tachos drin, die alle zwei Jahre überprüft werden.
Wenn ich 90 fahre, liest man in den meisten PKWs etwa 95 bis 100 ab.
Wenn ich also am Begrenzer ( 90) in einer auf 80 begrenzten Baustelle fahre, frage ich mich, welchen Anlass es fürs Überholen gibt.......?
Nach der Baustelle kann man im PKW wieder sorgenlos Flamme geben.
Wenn sich jetzt jemand mit Lichthupe und Vogel zeigen das Überholen erzwingen will, dem kann man doch sorglos die charakterliche Eignung zum Fahrzeug führen absprechen, oder täusche ich mich da??
Wenn ich manchmal sehe, mit was für nem Geschwindigkeitunterschied die an mir vorbeiziehen, müssten die knapp 120 drauf haben.....
Manche haben ihre Kinder hinten drin, und setzen ne ganze Reihe Leben aufs Spiel, für den Umstand etwa 10 Sekunden schneller auf der Gesamtstrecke zu sein....
Und das ist kein Termin auf der Welt wert......
 
Wenn ich 90 fahre, liest man in den meisten PKWs etwa 95 bis 100 ab.
Also zumindest war a) mgl. schnel und b) mgl. punktefrei unterwegs sein will, kennt entweder seine Tachoabweichung SEHR gut, oder fährt gleich nach Navi-Geschwindigkeit. DIESES Argument zieht allerdings nicht.

Und wie wir gelesen haben, muss die linke Spur ja zumindest auf etwas längeren Baustellen auch fette 3m haben, was ja praktisch fast schon wieder für 'nem Brummi reicht. Damit sehe ich da keinerlei Sicherheitsrisiko, wenn ich meine 199,5 cm vom 9k dort dann mit 99,98 km/h vorbei schiebe.

Die mit den 120 Sachen in Baustellen sind meiner Erfahrung nach oftmals jene, die auf der BAB offenbar nur konsequent 120 fahren können. Egal ob dort gerade 60, 80, 100, 120, 130, oder 'volle Flamme' ausgeschrieben sind. Was sie in den Baustellen rasen, stehen sie einem beim PKW kurz danach - meinst natürlich links fahrend - wieder im Wege herum.
 
Du sprichst mir aus der Seele!
Wenn man die Zeit dafür hätte, müßte man vorn permanent eine Kamera mit laufen lassen, nach jeder längeren Fahrt die besten Bilder raus ziehen und dann immer gleich so um die 50 - 100 Anzeigen erstatten. Aber die Typen sind eher nur nervig.
Viel schlimmer sind jene, welche auf offener BAB geschätzte 2 min vor Erreichen des 'Hindernisses' mal eben 100 m vor einem mit 120 rüber ziehen und einen selbst dann in die Eisen zwingen. Denn die sind nicht lästig, sondern echt gefährlich.

Das unterschreibe ich. (mit Ausnahme zu enger S-Kurven, wo ein Zug nicht einmal theoretisch in der Spur bleiben kann)
Eben. So etwas klärt sich oft ganz ohne eigenes zutun.

Apropos Kamera - habe auf der genannten Fahrt mal ausprobiert ob das Weitwinkel der Blackberrykamera ausreicht um gleichzeitig den eigenen Tacho und den Drängler im Rückspiegel sauber abzulichten. Es kann!
Der Drängler hat das wohl gesehen und ist gleich auf Abstand. :biggrin:
Hat ihn allerdings so gewurmt dass er kurz darauf die nächste 10m-Lücke genutzt hat um rechts zu überholen und sich das Einscheren erzwungen...ich hab ordentlich gestaunt welche Beschleunigung so ein Sprinter noch hat.
 
gerade im dt. Fernsehen
Kurzbericht zu dt. Baustellen und verengten Fahrstreifen 2m.

Wer mit einem breiteren Fahrzeug den schmalen Streifen befährt, kann mit einem Verwarngeld von 20,- belegt werden.
Es gilt die volle max Breite inkl Aussenspiegeln.
Die Versicherung kann ausserdem Kaskoschaden verweigern!
 
Habe nachgemessen Breite mit Aussenspiegeln: 900i 1810mm, W124 1890mm, also keine "Spende" an die Staatskasse...
 
Jetzt fehlt noch die Breite des 9k mit eingeklapptem linken Seitenspiegel. Schließlich braucht man den nicht in dem Fall und ausserdem gibts keine Verordnung dafür. :vroam:

Und wenn noch jemand Werte für die Oppels liefert, pack ich das auch konzentriert in die Knoblauchpresse. :rolleyes:
 
Jetzt fehlt noch die Breite des 9k mit eingeklapptem linken Seitenspiegel. Schließlich braucht man den nicht in dem Fall und ausserdem gibts keine Verordnung dafür. :vroam:
Links ist Pflicht, rechts kann weg - geht beim 9k aber nicht wirklich on-the-fly.

AchNee, das mit rechts weg war wohl nur früher mal. Innen kann weg, aber der hilft nix.
 
Außerdem sind zum Spurhalten die beiden Spiegel nicht völlig unerheblich, und das Ding hat doch dann immer noch nicht mehr als die erlaubte Breite.
 
Was hat der 9k denn jetzt?
 
Zwei Meter auf den Punkt. Passt perfekt.
 
Jut.




Wenn ich dann noch die Papiere hätte...
 
Was ist jetzt die Frage?
 
Wenn die Antwort lautet: "ein 9k ist über die Spiegel 2m breit", dann ist sie schon beantwortet. :smile:
 
Zurück
Oben