Den Punkt den aufwerfen möchte ist eher die Moral mit der sich die Elite schützt.
Ich denke es gibt keinen in diesem Zirkel der in der ein oder anderen Weise eine (oder mehr) "Leichen im Keller" hat.
Man könnte vortrefflich darüber streiten was nun verwerflicher ist.
Die Doppelmoral oder die schlichte "Straftat" die begangen wurde.
Gibt es dazu eine juristisch untermauerte Meinung?
VG
Martin
Der, der Steuerhinterziehung begeht, steht auf dem Standpunkt, dass der Staat ihm unberechtigterweise Geld wegnimmt. Der Staat steht auf dem Standpunkt, das Geld gehöre ihm. Da der Staat aber nun mal für Recht und Ordnung sorgt, ist es eine Straftat.
Wenn man die Gelder in der Haushaltskasse hätte, die im Jahr hinterzogen werden, würde es vermutlich allen Beteiligten, also auch allen Bürgern, etwas besser gehen. Die Bürger, die ihre Steuern brav bezahlen, bezahlen auch den jährlichen Fehlbetrag mit.
Wenn man nun die Daten aus Liechtenstein betrachtet, so mögen diese kein Beweis für eine Steuerhinterziehung in einem Prozess sein. Wenn aber die hinterzogenen Werte in den Verträgen, den Steuerabschlüssen und den Konten der Betroffenen nachvollziehbar sind, benötigt man diese Beweislage ja auch nicht.
In Deutschland kann jeder jeden beim Finanzamt verpetzen und sagen, ich glaube der hat ... Und schon kann das Finanzamt oder die Steuerfahndung dem Hinweis durch eine Prüfung nachgehen. Wenn es dann stimmt, Pech.
Oder derjenige, der ein schlechtes Gewissen bekommt, bezichtigt sich selbst. Im Grunde braucht der nicht mal auf der Liste aufzutauchen. Das ist dann am einfachsten und kann auch, wenn es eine Finte ist, nicht vor der Nachzahlung der Steuerschuld + Zinsen retten.
Es ist also letztendlich unwichtig, woher die Daten kommen.