S******c******* ???
Also, ich glaube es ist an der Zeit, daß ich mich als alter Saab-Fahrer, (aber hier als "Neuling") zu diesem Thema melde.
Ich habe bei S******c******* am 02.Oktober den Odoardograu Saab 900 Turbo-Cabriolet gekauft. Bzw. mein "neuer" (3 Jahre alter Saab '93) dafür in Zahlung gegeben und den Rest draufbezahlt.
Dieser Wagen steht heute noch auf deren Homepage zum Verkauf !
Bin lediglich seitdem 400Km damit gefahren, seit Anfang November steht der Wagen bei mir in der Garage. Ich melde es die Tage sogar ab.
Herr B**** sollte es bei mir mit einem Hänger wieder abholen.
Abgesehen davon, daß die Batterie zum zweiten Mal restlos leer ist, ist der Kühlwasserschlauch am unteren Ansatz gebrochen.
Der Wagen ist nicht fahrbereit.
Den ersten gravierenden Mangel stellte ich bei der Heimfahrt am 02.Okt. fest.
Während der ganzen Strecke von Höchst (wo der Wagen bei dem befreundeten Volvo-Händler stand) bis nach Pforzheim (ca.150km) hatte es nur geregnet.
Nach Ankunft stellte ich dann fest, daß die hintere Ablage voll Wasser war. Der Wagen stand danach erstmal 2 Wochen lang still in der Garage, da ich ins Ausland verreisen mußte.
Nach meiner Rückkehr war der Kofferraum immer noch feucht !
Dann kam das Problem mit dem Kühlwasserverbrauch.
(Über 1L auf 150km ist schon sehr viel!)
Am 01.November stellte ich dann fest woran es lag.
Der Heizhahn war an seinem unterem Anschluß gebrochen.
Der Boden (Fahrerseite) war feucht, das Kühlwasser hatte sich einen Weg dahin gemacht !
Ich lass den Wagen bei meiner "Dorfwerkstatt" auf die Hebebühne hieven, um ein paar Bilder von der untere Seite zu machen. Ich stellte fest : Ölverlust am Ventildeckel !
Es sind nur die gravierenden Mängeln, die ich hier nenne.
Mein Bericht umfasst 40 Seiten, hauptsächlich bildlich dokumentiert.
Herrn B**** habe ich einen ersten Mängelbericht (wie er vorschlug) am 26.Okt. per Einschreiben zukommen lassen
(adressiert aber an den bekannten Volvo-Händler, um sicher zu gehen).
Er nahm es zu Kenntnis, bot mir an, den Wagen bei mir abzuholen und innerhalb 2 Wochen diese Mängeln zu beseitigen.
Doch bei diesem Angebot blieb es, seitdem keine Reaktion mehr.
Letzte Woche habe ich einen Gutachter noch kommen lassen. Mit seinem vernichtendem Bericht vervollständigt, bringt mein Anwalt diese Woche die ganze Prozedur zum Laufen. Die zweiwöchige gesetzliche vorgeschriebene Gewährungsfrist um die sog. Mängel zu beheben muss dem Verkäufer aber vorerst gegeben sein.
Inzwischen sind Anwalt, Gutachter und ich einer Meinung: Kauf rückgängig machen.
Ob mein alter (fast "neuer" '93) noch da ist, bleibt fraglich.
Und nun ?
Ich lasse es euch gern wissen.
PN ist auch möglich.
Bei mir stehen 18.000,-€ auf dem Spiel.
Und ich komme mir dämlich vor, in so einer Sache "reingefallen" zu sein !
Aber wie sagte schon einer von Euch : "daraus lernt man"
Kollegiale Grüsse.
André.