So jetzt ist er da und hat ja eigentlich das Recht auf zivilisierte Behandlung, ...
Ein Täter hat max. so weit Rechte, wie er sie seinem Opfer gewährt hat. Kein Stück mehr! Wenn Du z.B. eine Vergewaltigung für zivilisiertes Verhalten hälst, dann hat ein Vergewaltiger natürlich Anrecht auf 'zivilisierte Behandlung'.
Dich möchte ich mal hören, wenn sich solch ein Typ bei Deiner Familie 'bedient'! Ich wünsche es Dir wirklich eben so wenig, wie jedem anderen. Aber zu einem gewissen Umdenken würde es bei Dir sicher führen ...
... immerhin hat man es auch Leuten die vor paar zig Jahren fast 60 000 000 ermordet haben auch zugestanden
Sorry, aber wenn Du jetzt heutige Verbrecher mit 'normalen Menschen', die als Soldaten im Krieg sind, über einen Kamm ziehst, fehlen Dir offensichtlich gewisse selektive Fähigkeiten. Darüber hinaus fehlen Dir offensichtlich jegliche Kenntnisse sowohl über die 'Gefangenenhaltung' am Rhein, als auch russische Kriegsgefangenschaft (abgesehen davon, daß die Verbrechen der Russen hier in D an der Zivilbefölkerung auch nicht gerade 'von Pappe' waren!).
Die 'in den Raum geworfenen' 60Mio sind im übrigen doch etwas plakativ, da diese die Opferzahl des WK2 in Summe (allein über 15Mio in Asien, über 5 Mio Deutsche) angibt, nicht die durch die Deutschen zu verantwortenden Opfer. (was natürlich die damalige Schuld Deutschlands nicht kleiner macht)
..., aber es reicht noch zur Erkenntnis dass man ganz schön dumm wäre einzigen Zeugen leben zu lassen, wenn man noch drakonische Strafen zu erwarten hat, erst recht.
DAS ist nun wirklich eine Begründung, welche jeden Täter vor Freude und Rührung Tränen vergießen lassen sollte: bloß keine all zu harten Strafen, denn ein Verbrecher könnte zu deren Umgehung dann ja noch weitere, größere Verbrechen begehen wollen ...
Geht's noch irgendwie?
Wenn er für einfachen Raub 20 Jahre bekäme, wären ihm diese im Zweifel sicher immer noch lieber, als lebenslänglich im Steinbruch. Dieses Risiko würde er (bei entsprechender Aufklärungsquote) dann wohl lieber doch nicht eingehen.
Wenn es jedoch in beiden Fällen nur 20 Jahre Knast gäbe, könnte Dein Szenario zutreffen. So hatte dies hier aber wohl niemand (zumindest ich keinesfalls) gemeint.