Angenommen man denkt ernsthaft über den Kauf dieses Fahrzeuges nach, hier im Forum findet sich doch gewiss die benötigte Schwarmintelligenz bezüglich einer Überführung von NL nach D und den Möglichkeiten? Ich denke da konkret an ein Niederländisches Ausfuhrkennzeichen oder die Möglichkeit eines deutschen Kurzzeitkennzeichens mit gültiger APK! Ist letzteres überhaupt machbar? Man findet in unterschiedlichen Foren verschiedene Angaben.
Wir haben 2018 einen Wagen aus NL (andere schwedische Marke) übernommen. So ganz ohne Fallen ist das nicht.
1.) Anerkennung der APK: Auf dem APK-Bericht stand unten auf englisch kleingedruckt sinngemäß drauf, daß diese APK nach einer bestimmten EU-Richtlinie erstellt war. Das hat geholfen. Ohne diesen Zusatz hätte ich in D nicht fahren oder überführen dürfen, weil ich kein D-Kennzeichen welcher Art auch immer bekommen hätte.
2.) Und dann war noch eine Falle wegen der nicht vorhandenen COC-Papiere. Da war auf der Zulassungsstelle dann bei der endgültigen Zulassung auch schon ein großes Stutzen und Zögern. Aber es konnte festegstellt werden, daß die Fahrgestellnummer ursprünglich schon in D ab EZ angemeldet war und nur die letzten 1-2 Jahre in den NL. Die Fahrgestellnummer war hier durch die Vernetzung der Zulassungsstellen ersichtlich in/bei Hamburg registriert gewesen. Ich wußte das, aber die Behörde in NL hatten den KFZ-Brief und Schein eingezogen und ich hatte keinen Nachweis darüber. Aber der Hinweis war gut, denn dann war das plötzlich völlig problemlos.
Generell war es für mich am einfachsten, das Auto mit NL-Original-Kennzeichen auf Risiko des Verkäufers in Grenznähe in D zu übernehmen und weiter zu reisen und dann hier die endgültige Ummeldung zu machen. Denn ein Überführungskennzeichen hätte ich am Wohnort nicht bekommen, der Verkäufer hätte das Auto in Grenznähe in D übergeben sollen, hätte seine Kennzeichen wieder mit nach Hause genommen und dort vor Ort an der dortigen Zulassungsstelle hätte ich vorstellig werden sollen für eine Kurzzeitkennzeichen. Das kam mir zu riskant vor, hinterher steht das Auto da ohne Kennzeichen und ich kriege dort keines, weil dort der Sachbearbeiter die Dinge anders sieht wie der hier vor Ort. Daher dann die Überführung mit NL-normal-Kennzeichen. Nachteil: Die Zulassungsstelle hier behält das NL-Kennzeichen ein. Der Vorbesitzer konnte dann nur unter sehr großem Aufwand seine Versicherung kündigen. Das Auto war dann erst mal noch auf die alte NL-Zulassung versichert und gleichzeitig bei mir über die D-Zulassung. Der Verkäufer hätte die NL-Kennzeichen abgeben müssen, um die Versicherung in NL zu kündigen. Nur: Die Kennzeichen aus dem Ausland werden ein Jahr bei der Zulassungssstelle hier verwahrt, danach erst darf ich die abholen (und an den Vorbesitzer zurück geben) oder sie werden von der Zulassungsstelle entsorgt.
Wenn das nochmal bei uns Thema wird, dann suche ich mir einen Profi für Import/Export oder zumindest jemanden mit Erfahrung. Ich habe damals ganz schön gezittert, bis alles unter Dach und Fach war.... Da half (wie so oft) auch der Beruf meiner lieben Frau nichts...